Stellen wir uns folgendes fiktives Szenario vor:
Ein geistig zurückgebliebener (ich hoffe, die Formulierung ist korrekt gewählt, bitte dafür nicht steinigen!) volljähriger Jugendlicher (18 oder 19 Jahre alt), ist auf Grund seiner anerkannten geistigen Behinderung „entmündigt“. Es gibt eine gerichtlich bestellte Betreuerin und er lebt bei seinen mit ihm verwandten Pflegeeltern (leiblicher Onkel und Tante).
Aus Frust und weil er sich nicht anders ausdrücken kann, verwüstet er den Keller des Miethauses durch Verteilen von Müll und uriniert dort widerholt, sodass diverse Sachen derart verunreinigt werden, dass sie entsorgt werden müssen. Der Schaden entsteht überwiegend an Sachen, die dem Vermieter gehören (Baumaterialien für die Kellersanierung) und am Objekt selber (starke Verunreinigung des Kellers durch Urin).
Die Verursacherfrage kann zeitnah geklärt werden, er gesteht gegenüber den Pflegeeltern und diese sagen zu, dass er den Schaden mit seinem Geld, welches er in einer Behindertenwerkstatt verdient, abzahlen würde.
Auf Grund dieser Zusage werden die verunreinigten Sachen entsorgt und neubeschafft (ca. 850€). Hinzu kommen noch Kosten für die noch ausstehende professionelle Reinigung und evtl. Aufbereitung des Keller-Fußbodens, da der Urin in den Estrich eingezogen ist und sich mit haushaltsüblichen Mitteln nicht entfernen lässt.
Die Pflegeeltern geben an, die Betreuerin müsse die Zahlung veranlassen, da das Geld verwalte und dem Gericht gegenüber die Zahlungen rechtfertigen müsse.
Die Betreuerin erhält die Rechnung etc. und teilt daraufhin mit, dass der Verursacher kein „Einkommen“ habe, da das Geld aus der Behindertenwerkstatt nur ein Taschengeld sei und ihm nicht abgenommen werden dürfe.
Das Pflegegeld, das an die Pflegeeltern gezahlt würde, sei ausschließlich für die Pflege des Pflegekindes bestimmt und daher dürfe auch damit der Schaden nicht gezahlt werden.
Ergo gäbe es keinen Weg, den Schaden zu erstatten, da natürlich auch eine Haftpflichtversicherung nicht bei Vandalismus greift.
Ein geplantes Hausverbot gegen den Verursacher zum Schutz des Objektes wird auch abgelehnt, da er zum Familienverband der Mieter gehöre, was dem Vermieter bis dato jedoch nicht bekannt war, da er vorher bei anderen Pflegeeltern war.
Der Vermieter müsse hinnehmen, dass der geistig behinderte Jugendliche das auch in Zukunft wieder tun könnte, wobei man ihm ins Gewissen reden wolle, um weitere Schäden zu vermeiden.
Von der Einschaltung eines Anwalts rät die Betreuerin ab, da auch diese Kosten dem Vermieter von niemandem erstattet würden.
Die Mieter/Pflegeeltern sind selber entsetzt, weil sie von der Zahlung ausgingen und keinen Ärger mit dem Vermieter haben möchten.
Selber können sie den Schaden nicht ersetzen, da sie sich in Insolvenz befindet und zu seinem Verdienst durch das Jobcenter aufgestockt wird. Aus diesem Grund wird auch das Pflegegeld nicht, wie von der Betreuerin angegeben, an sie gezahlt, sondern auf das Konto des Pflegekindes, worauf sie selber auch keinen Zugriff haben. Hierauf haben nur Pflegekind und Betreuerin Zugriff.
Ist es richtig, dass in dieser Konstellation niemand finanziell für den verursachten Schaden haftet? Oder will die Betreuerin nur verhindern, dass ein Anwalt eingeschaltet wird, weil dieser eben doch Möglichkeiten hätte, das Geld einzutreiben?
Hat der Vermieter tatsächlich keine Handhabe, ein Hausverbot gegen den Jugendlichen auszusprechen, trotz der mutwilligen nicht unerheblichen Schäden?
Sind die Pflegeeltern evtl. selber in die Pflicht zu nehmen, weil sie den Jungen regelmäßig unbeaufsichtigt in den Keller geschickt haben (Müll runterbringen) und über Wochen hinweg nicht einmal selber nachgeschaut haben, ob dort alles in Ordnung ist, was an sich auch zu ihren mieterlichen Pflichten gehören sollte.
Danke für Eure Antworten!
Gruß
Frau Schmitz