Ein Kurierfahrer - auf 400-Euro-Basis (ohne schriftlichen Arbeitsvertrag) seit geraumer Zeit beschäftigt, bisher immer unfallfrei - eckt beim Ausliefern der Ware versehentlich (!!!) an einer Mauer an und beschädigt den (vom Chef geleasten) Kleintransporter. Wer ist haftbar? Stellt das Anecken eine grobe, mittlere oder leichte Fahrlässigkeit dar? Muss dieses generell der Versicherung gemeldet werden? Darf der Chef die ohnehin mickrigen 400 Euro einbehalten? Und wie sieht es aus, wenn andere Angestellte schon häufig Schäden verursachten, aber nie haftbar gemacht wurden, nur weil die jeweiligen Fahrzeuge eben NICHT geleast waren??? Inwiefern kommt außerdem zur Geltung, wenn das Fahrzeug überladen war und Luft in den Reifen fehlte?
Danke für Antworten!!!
Hallo!
Ein Kurierfahrer - auf 400-Euro-Basis (ohne schriftlichen
Arbeitsvertrag) seit geraumer Zeit beschäftigt, bisher immer
unfallfrei - eckt beim Ausliefern der Ware versehentlich (!!!)
an einer Mauer an und beschädigt den (vom Chef geleasten)
Kleintransporter. Wer ist haftbar? Stellt das Anecken eine
grobe, mittlere oder leichte Fahrlässigkeit dar? Muss dieses
generell der Versicherung gemeldet werden? Darf der Chef die
ohnehin mickrigen 400 Euro einbehalten? Und wie sieht es aus,
wenn andere Angestellte schon häufig Schäden verursachten,
aber nie haftbar gemacht wurden, nur weil die jeweiligen
Fahrzeuge eben NICHT geleast waren???
DAS IST INTERESSANT:
Inwiefern kommt außerdem
zur Geltung, wenn das Fahrzeug überladen war und Luft in den
Reifen fehlte?
Das ist doch sicher die Verantwortung des Fahrers, nein!? Wer belädt den Wagen und kümmert sich um die Fahrtauglichkeit?
Waren die o.g. Punkte mit ursächlich bzw. den Fahrstil beeinträchtigt?
Aus meiner Sicht kommt ggfs. grobe Fahrlässigkeit in Betracht. Jede/r Fahrer/in muss sich i.d.R. vergewissern, dass das Fahrzeug in Ordnung ist!
Dennoch würde ich sagen, dass der Cheffe kulant sein sollte.
Arbeitsrechtliches spreche ich -da-nix-weiss-was- nicht an.
MfG, Jogi
etwas genauer
Inwiefern kommt außerdem
zur Geltung, wenn das Fahrzeug überladen war und Luft in den
Reifen fehlte?
Etwas genauer: Diese Anmerkung bezieht sich nur auf das Ausmaß des Schadens.
Nicht, daß ein angestellter Fahrer irgendeinen Einfluß auf den Zustand des Fahrzeugs hätte… In der Theorie klingt das ja immer ganz gut, daß es in der Verantwortung des Fahrers liegt, in der Praxis braucht er den Job und wird sich hüten, die Fahrt zu verweigern, wenn was nicht stimmt!
Ich meine auch nicht ein Anecken in voller Fahrt, sondern ein Anecken beim Rangieren aus einem engen Grundstück bei Nacht.
hi goldfasan,
für den zustand des fahrzeuges ist einzig und allein der fahrer, nicht der halter verantwortlich. entspricht das kfz nicht den sicherheitsvorschriften, darf er das fahrzeug nicht fahren.
hilfreich ist hier ein blick in die stvo, genauer gesagt, in den § 23, den findest du hier:
http://www.dvr.de/dvrseite.aspx?section=492&sub=2&id…
ich zitiere:
§ 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).
Grüße
Uwe
Hallo nochmal!
Danke schonmal für die Antworten. Das mit der Verantwortung ist mir schon klar, darauf wollte ich aber eigentlich nicht hinaus. Es geht mir nur um den Schaden am Auto.
Wenn der Fahrer nach dem Ausladen das Grundstück verlässt und aufgrund der schlechten Sicht (es ist Nacht) eine kleine Mauer versehentlich übersieht, diese streift und somit einen Schaden am Fahrzeug verursacht, hat er dann fahrlässig gehandelt??? Und in welchem Maße ist er ggf. schadensersatzpflichtig?
Danke, lg, Goldfasan
Hallo goldfasan,
hat er dann fahrlässig gehandelt?
Sicher hat er fahrlässig gehandelt (von Vorsatz geh ich mal nicht aus). Ist halt nur die Frage ob grob fahlässig, fahlässig oder leicht fahrlässig. Das kann aber für den Fall keiner hier aus der Ferne mit Sicherheit beurteilen.
Und in welchem Maße ist er ggf. schadensersatzpflichtig?
Das kommt auf den Grad der Fahrlässigkeit an. http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…
MfG