Haftung bei Schäden durch Bauarbeiten am Nachbargrundstück

Wenn durch Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück der Zaun des eigenen Grundstücks beschädigt werden sollte, wer ist dann für die Instandsetzung verantwortlich/haftbar? Spielt es eine Rolle wenn der Zaun bereits nicht mehr im Neuzustand ist, aber grundsätzlich nicht kaputt ist?

Hallo,

diese Antwort stellt keine Rechtsberatung dar, da mir dies nicht erlaubt ist. Sie ist völlig unverbindlich.

Also, derjenige der den Schaden an fremden Eigentum verursacht hat, der ist in der Regel natürlich auch für die Schadensbehebung verantwortlich und zuständig. Siehe auch BGB § 823.
Wenn der Zaun allerdings schon etwas marode war, ist selbstverständlich ein Abzug ALT für NEU gerechtfertigt, da die gesetzliche Haftung einen Zeitwert vorsieht und keinen Neuwert. Falls der Schaden von einer Baufirma, wovon ich ausgehe, verursacht worden ist, bitte den schadenanspruch schriftlich bei der Firma geltend machen. So hat die Firma die Möglichkeit gleich das Schreiben an ihre Betriebshaftpflichtversicherung (die sie hoffentlich besitzt!!) zur weiteren Veranlassung zu geben. Dann nimmt Alles seinen Lauf.

Ich hoffe etwas weitergeholfen zu haben und wünsche ein schönes Wochenende.

VG S

Wenn durch Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück der Zaun des
eigenen Grundstücks beschädigt werden sollte, wer ist dann für
die Instandsetzung verantwortlich/haftbar? Spielt es eine
Rolle wenn der Zaun bereits nicht mehr im Neuzustand ist, aber
grundsätzlich nicht kaputt ist?