Haftung bei Schlüsselverlust?

Angenommen jeder AN erhält vom AG einen Schlüssel für den Zugang zum Ladengeschäft und den Lagerraum, da alle Mitarbeiter wechselnd Früh- bzw. Spätdienst wahrnehmen und daher das Ladengeschäft als erste bzw. letzte betreten/verlassen.

Verbunden mit diesem Schlüssel ist auch die Möglickeit die vorhandene Alarmanlage zu aktivieren bzw. deaktivieren.

Dem AG entstehen im Falle eines Schlüsselverlustes hohe Kosten, da es sich um eine Schließanlage handelt und die Alarmanlage durch einen Servicetechniker umkonfiguriert werden muss.

Kann im Falle eines Schlüsselverlustes vom AN verlangt werden, dass er die dadurch entstehenden Kosten tragen muss?

Hallo.

Das liegt durchaus im Rahmen des Möglichen. Allerdings wird auch der AG seinen (erheblich grösseren) Beitrag zu leisten haben. Immerhin kann ein solcher Schaden leicht in die Tausende gehen und das kann ein AN alleine gar nicht tragen. Und hoffentlich ist der AG versichert…
Am besten öffnet man einer solchen Situation gar nicht erst ‚Tür unt Tor‘ :wink:

HTH
mfg M.L.

Was muss der AG den konkret tun damit dem AN nicht nur bewusst wird das er haftet sondern damit dies dann auch im Falle eines Streitfalls belastbar ist?

Gruss - Stefan D.

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Hi Stefan,

Was muss der AG den konkret tun damit dem AN nicht nur bewusst
wird das er haftet sondern damit dies dann auch im Falle eines
Streitfalls belastbar ist?

Er kann einen Vertrag aufsetzen und vom AN unterschreiben lassen, nur wird der Vertrag wegen mangelnder Angemessenheit nicht viel Wert haben.

Verträge müssen ausgewogen sein. Der AG steckt sein Geld in den Betrieb, möchte damit ordentlich verdienen und trägt deshalb die Risiken. Der AN stellt seine Arbeitskraft zur Verfügung und möchte dafür anständig bezahlt werden. Wenn der AG nun versucht, dem AN Risiken aufzubürden, die trotz Beachtung der normalen Sorgfaltspflicht den AN über Gebühr belasten könnten, dann hat der AG irgend etwas falsch verstanden. Merke: Nur Geschäftsleute untereinander dürfen sich gegenseitig über den Tisch ziehen, dem Betriebsklima sind solche Versuche eher abträglich.

Gruß Ralf

Hallo Stefan!

Angenommen jeder AN erhält :vom AG einen Schlüssel für :den Zugang zum Ladengeschäft :und den Lagerraum, da alle
Mitarbeiter wechselnd Früh- :bzw. Spätdienst wahrnehmen :und daher das Ladengeschäft :als erste bzw. letzte
betreten/verlassen. Verbunden :mit diesem Schlüssel ist auch :die Möglickeit die vorhandene :Alarmanlage zu aktivieren :bzw. deaktivieren.

Kann im Falle eines :Schlüsselverlustes vom AN :verlangt werden, dass er die :dadurch entstehenden Kosten :tragen muss?

Deine Schilderung ist der typische Fall einer fehlerhaft geplanten und laienhaft verwendeten Schließanlage mit unverstandener Sicherheitsphilosophie.
Ich kann nur zur technischen Seite etwas beitragen, aber daraus ergeben sich rechtliche Konsequenzen.

Angenommen, jemand verwendet lauter gleichschließende Schlösser und verteilt die Schlüssel an viele Personen. Kommt auch nur ein einziger Schlüssel abhanden, müssen alle Schlösser ausgetauscht werden. Solche Schließanlage ist schlicht fehlerhaft konzipiert. Selbst wenn nur eine einzige Person einen Schlüssel besitzt, ist das System extrem anfällig.

Ein wesentlicher Grundgegedanke bei Schließanlagen besteht gerade darin, wegen eines verlorenen Schlüssels nicht alles austauschen zu müssen. Deshalb dürfen Generalschlüssel nicht „unters Volk gestreut“ werden. Davon darf es nur wenige Exemplare geben. Das System ist so aufzubauen, daß der Verlust einzelner Schlüssel (nicht Generalschlüssel!) zu Konsequenzen an nur wenigen Schließungen führt. Solche Sachen müssen unbedingt von Fachleuten durchdacht werden. Einschlägige Fachleute findet man nicht im Baumarkt, nicht bei Mister Minit und nur selten beim Schlüsseldienst um die Ecke. Man muß sich an die Hersteller der Schließsyszteme wenden.

Die am weitesten gestreuten Schlüssel, z. B. für die Haustür, müssen untergeordneter Art sein und dürfen keinen Zugang zu weiteren Bereichen ermöglichen. Damit ist der Verlust der am weitesten gestreuten Schlüssel mit dem Austausch von einem oder 2 Schließzylindern behebbar. Entsprechende Reserven hat jedes professionelle Schließsystem. Darüber hinaus kann die Kombination mechanischer Schlüssel mit Tasteneingaben sinnvoll sein. Z. B. mechanischer Schlüssel für die Haustür und für die Alarmanlage ist eine Zahlenkombination in ein Tastenfeld einzugeben. So kommt ein Unbefugter mit dem gefundenen mech. Schlüssel zwar ins Haus, scheitert aber wegen des Schließsystems an allen anderen Türen und wegen der erforderlichen Zahlenkombination auch an der Alarmanlage.

Kommt man mit einem einzigen Schlüssel in alle Bereiche, kann man es auch gleich bei einem einzigen Schloß an der Haustür belassen und alle anderen Türen offen lassen. Weitere gleichschließende Schließungen an anderen Türen können die Sicherheit nicht vergrößern, treiben nur die Kosten in die Höhe.

Wenn solche Überlegungen nicht stattgefunden haben, bietet das Schließsystem von vornherein keine Sicherheit vor Mißbrauch. Verlangt jemand Schadenersatz wegen eines verlorenen Schlüssels, muß er den Schaden glaubhaft machen. Das wiederum funktioniert nur über die Argumentation mit der Sicherheit, deretwegen alle möglichen Komponenten ausgetauscht werden müssen. Wenn es die Sicherheit aber vor dem Verlust des Schlüssels gar nicht gab, gibts auch keinen Schadenersatzanspruch.

Natürlich hat ein Mitarbeiter für den erhaltenen Schlüssel zu unterschreiben. Zweckmäßig wird darauf hingewiesen, daß der Schlüssel nicht weitergegeben werden darf, daß der Verlust umgehend zu melden ist und daß keinerlei Hinweise mit Adressbezeichnung o. ä. am Schlüssel angebracht werden dürfen. Kommt der Schlüssel abhanden, wird der Mitarbeiter nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftbar zu machen sein. Ist der Verlust des Schlüssels mit hohem Aufwand am Schließsystem verbunden (da wird gerne mal mit 4- und 5stelligen Beträgen gedroht), liegt der Verdacht eines ungeeigneten und laienhaft eingesetzten Schließsystems nahe. Das aber liegt im Verantwortungsbereich des Unternehmens und läßt sich nicht auf Mitarbeiter abwälzen. Im übrigen halte ich es für eine große Dummheit, Angstschwellen vor der Meldung eines Schlüsselverlusts aufzubauen. Droht man einem Mitarbeiter mit hohen Schadenersatzforderungen, wird er den Verlust womöglich nicht sofort anzeigen.

Ein Problem kann dadurch entstehen, daß die mit einem Rechtsstreit befaßten Leute, einschließlich Kläger, Beklagten, Anwälten und Richtern, nicht erkennen, daß ein nennenswerter Schaden überhaupt nur aufgrund eines mangelhaften Schließsystems bzw. dessen mangelhaften Konzepts entstehen kann.

Gruß
Wolfgang

Haftpflichtversicherung?
Meine Haftpflichversicherung bietet eine Zusatzversicherung für Verlust PRIVATER Schlüssel an. Daher dachte ich immer, das dienstliche Schlüssel in der Haftpflicht sind???

Hi Jörg,

Meine Haftpflichversicherung bietet eine Zusatzversicherung für Verlust PRIVATER
Schlüssel an. Daher dachte ich immer, das dienstliche Schlüssel in der Haftpflicht sind???

Du hattest noch nicht viel mit Versicherungen zu tun, oder? Dass eine Zusatzversicherung für private Schlüssel angeboten wird, erlaubt nicht den Umkehrschluss, dass Dir überlassene Schlüssel versichert wären. Ha! Wo kämen wir da hin!

Andersrum wird ein Schuh draus: Wenn mich mein AG mit Dingen betraut, die ein erhöhtes Risiko darstellen, hat gefälligst er eine Versicherung dafür abzuschließen - nicht ich.

Gruß Ralf

Hallo Wolfgang,

danke für die ausführliche Darstellung der Technik.

Ich habe mit keinem Wort darüber berichtet welche Schliesssystem und welche unterschiedlichen Schliesskreise existieren.

Natürlich gibt es unterschiedliche Schließkreise und wenn der eine Schlüssel verschwindet muss auch nur der eine Zylinder inkl. aller Schlüssel gewechselt werden.

Das kostet aber auch eine ganze Menge Geld, weil eben genau nicht Mister Minit beauftragt wurde und das Fachunternehmen eben auch entsprechend entlohnt werden muss. Sicherlich nicht vierstellig, aber doch deutlich dreistellig !!

Warum soll der AG für die Dummheit der AN haften. Jeder Mieter muss bei Auszug alle Schlüssel zurückgeben und wenn nur einer fehlt muss er die Kosten für den Ersatz des Zylinders und sicherlich auch der damit verbundenen Arbeitsleistungen tragen.

Warum soll das nicht auch in einem Arbeitsverhältnis gehen?

Gruß - Stefan

Hallo nochmal.

Solange der Schaden noch in vernünftigem Rahmen liegt, kann der ‚schusselige‘ AN auch finanziell bluten. Interessant wird es also erst, wenn ein Dieb nicht nur das Schloss knackt, sondern auch andere Wertgegenstände mitgehen lässt. Und wer etwas wegschliesst wird mit der Schlossanlage doch wohl etwas Teureres bewachen wollen, wo ein kleiner AN finanziell schon eher baden geht (so er es denn überhaupt bezahlen könnte). Oder etwa nicht ? Gerade deswegen sollte man das Schlosssystem möglichst geschickt wählen und nur wenigen MA die nötigen Schlüssel übergeben. Das senkt die Risiken im Schadensfall auf beiden Seiten.

HTH
mfg M.L.

Hallo

Warum soll der AG für die Dummheit der AN haften.

Naja, das ist jawohl jetzt ein wenig einfach gestrickt. Die Mitarbeiter lechzen ja nicht nach den Schlüsseln und drohen mit Streik, wenn sie nicht alle über Schlüssel verfügen, oder? Die Gegenfrage wäre: wieso ist der AG nicht in der Lage, seinen Betriebsablauf so zu organisieren, daß nicht alle AN einen Schlüssel benötigen…??? Insofern drehen wir die Frage mal um: Warum sollten die AN für die Organisationsunfähigkeit des AG haften? Man kann ja zum Beispiel einen oder zwei Schlüssel rotieren lassen, man kann Personen bestimmen, die zur Ladenöffnung, -schließung eben vor Ort sind und die AN hereinlassen, und man kann sich beliebig andere Dinge überlegen, die das Risiko minimieren, anstatt es einfach auf die AN abzuwälzen.

Davon ab: Ob und wie hoch der einzelne AN für die Kosten aufkommen muß, wird im konkreten Einzelfalle ganz erheblich vom Grad der Fahrlässigkeit des AN abhängen, der dem Verlust zugrunde zu legen ist. Hier liegt übrigens auch das versicherungsrechtliche Problem, denn bei beispielsweise einem Hauptschlüssel einer „sauteuren“ Schließanlage, wird schnell grobe Fahrlässigkeit bei Verlust vorausgesetzt werden, da hier ganz besondere Sorgfalt zu wahren ist (naja, bei einem Raubüberfall dürfte sogar die Versicherung zahlen müssen :o)). Und damit dürften fast alle Versicherungen aus der Deckungszusage raus sein, wenn man nicht eine findet, die bereit ist, immer zu zahlen.

Gruß,
LeoLo