Hallo,
mich würde interessieren, inwieweit jemand der beispielsweise eine Kaffeemaschine selber repariert (nach fachlicher Anleitung aber selber keine ausgebildete Fachkraft ist also nicht hingepfuscht sondern ordentlich (im Grunde sach-und fachgerecht) gemacht), durch evtl. entstehende Schäden haftbar gemacht werden kann, bzw. ob die Person im Schadensfall versichert ist oder ob durch die Selbstreparatur die Versicherung pauschal sagen kann, dass sie nicht zahlt wenn was passiert (z.B. ein Kurzschluss o.ä.).
Hallo!
Pauschal kann VS nicht die Haftung einschränken. Es käme immer auf die Schwere der Fahrlässigkeit an, die man dem Selbermacher vorwerfen könnte.
http://dejure.org/gesetze/VVG/81.html
MfG
duck313