Haftung bei Taxifahrt

Liebe/-r Experte/-in,
ich bin letzte Woche in einem Taxi mitgefahren. Als ich zum Aussteigen die Tür öffnete, ist ein anderer PKW in die Tür gefahren. Wer ist nun für den Schaden verantwortlich? Bin ich nicht über das Taxiunternehmen versichert, oder muss ich mich an meine priv. Haftpflichtversicherung wenden?

Darüber hinaus ist es auch so gewesen, ich die Tür erst einen Spalt zum Gucken geöffnet hatte und der Unfallgegener ziemlich schnell gewesen ist. Aber dies dürfte ja schwer zu beweisen sein.

Viele Grüße und vielen Dank im Vorraus

Norbert Lindner

Hallo Norbert,

Sie sind natürlich durch das Taxi versichert. Der Taxifahrer hätte den fließenden Verkehr beobachten müssen, und Ihnen gegebenfalls eine Warnung zu kommen lassen.
MfG

Hallo Norbert,

also Du hast auf keinen Fall etwas zu befürchten. Erstens ist das Taxiunternehmen versichert, zweitens ist das Auto versichert ( und nicht der Fahrer ). Bei Unfällen zahlt die KFz-Haftpflicht, egal ob nun der Halter oder ein anderer Fahrer oder ein Fahrgast den Unfall verursacht hat.
Drittens hat der Fahrer des anderen Autos beim Vorbeifahren so viel Abstand zu halten, dass er keinen anderen gefährdet, mindestens 1,50 Meter. Gerade bei einem haltenden Taxi muss damit gerechnet werden, dass da eine Tür geöffnet wird. Hier gilt besondere Sorgfaltspflicht. Womit sich die Schuldfrage eigentlich geklärt hätte.
Wenn überhaupt etwas auf Dich zu kommt, dann eine Ladung vor Gericht als Zeuge. ( Gibt einen Tag Urlaub und Zeugengeld…)

Gruß,
Rainer

Sorry, nicht mein Themenbereich…

MfG

Liebe/-r Norbert,

nach meiner Ansicht muss der Taxiunternehmer den Schaden selbst tragen. Er hat die volle Verantwortung und der Fahrer muss dafür sorgen, dass die Fahrgäste gefahrlos ein- und aussteigen können. Dies ist regelmäßig in der jeweiligen Taxiordnung der Kommune geregelt. Hier kommt es sicher auf den Einzelfall an, aber ich denke mal, das Sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, also wären Sie nach meiner Auffassung aus der Pflicht genommen.
Vielleicht erkundigen Sie sich mal bei Ihrer Stadt oder dem Landkreis wegen der Regelung. Vielleicht lässt sich dem Unfallgegner auch eine zu hohe Geschwindigkeit nachweisen, dann hätte dieser auch seinen Teil zu tragen …
LG
Conny

Hallo,
da ich kein Experte im Zivilrecht bin, bitte ich die Antwort mit Vorsicht zu lesen!

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Tueroeffner8.php

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/TaxiFahrer02.php

Ich habe Ihnen oben zwei Urteile zu solchen Fällen heraus gesucht. In beiden Fällen musste der Nutzer (in diesem Fall also Sie) den Schaden übernehmen.

Grüße,
strucki

Hallo !

Zuständig für die Begleichung des entstanden Schadens ist erst einmal die PKW Haftplichtversicherung des Taxis. Dann muß geklärt werden inwieweit Sie sich fahrläßig verhalten haben. Das machen dann die Versicherung unter sich aus ( PKW Haftplicht und Ihre Private Haftpflicht) Denn auch der Taxifahrer hat gewisse Pflichten.

Gruß

Hallo,
Ich denke das ist ein Fall für Ihre Privathaftpflicht.
Allerdings kenne ich mich im Versicherungsrecht nicht wirklich aus.

Viele Grüße Muffy

Hallo,
grundsätzlich haftet der Täter -
also in erster Linie Du.
Es gibt nur die Möglichkeit, den Fall von den Haftpflichtversicherungen klären zu lassen: Also keine Schuld zugeben, nur den Sachverhalt, und diesen der Versicherung melden. Die Versicherungen machen das untereinander aus.
Es gibt immer auch eine Mithaftung des anderen Täters aufgrund des betriebsbedingten Risikos im Straßenverkehr. Hiervon ausgenommen ist ein nicht bewegtes Fahrzeug und nicht bewegte Teile wie Türen.
Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes erübrigt sich dann in der Regel.
Gruß
webcruiser

Hallo Norbert Lindner,
das ist eine sehr schwere Frage. Es geht hier gleich um mehrere Gesetze. Betroffen ist das Personenbeförderungsgesetz, die BO Kraft, das Straßenverkehrsgesetzt, und das BGB Bürgerliches Gesetzt Buch.
Erst einmal ein paar Fragen.
Bist du links Ausgestiegen oder hat das Taxi links am Fahrbahnrand gehalten? Wurdest du von Taxifahrer darauf aufmerksam gemacht das sich von hinten ein Fahrzeug nähert? Wie dicht ist das Fahrzeug an dem Taxi vorbei gefahren, du sagtest doch das du die Tür nur einen wenig geöffnet hast. Wurde die Polizei gerufen, und was hat sie gesagt. Wurde jemand verwarnt? Ist das Taxiunternehmen mit Zahlungsforderungen an dich herangetreten?
Der Schaden an dem anderen Fahrzeug wird durch die Haftpflichtversicherung des Taxiunternehmers bezahlt. Der Schaden an dem Taxi wird normalerweise von der Vollkaskoversicherung des Taxiunternehmers bezahlt.
Als ich selber Taxi gefahren bin hatte ich einen ähnlichen Fall. Wie er aber ausgegangen ist weiß ich nicht. Als Fahrer des Taxi habe ich jedenfalls nichts bezahlt.
Du solltest wenn du eine Haftpflichtversicherung hast, den Schaden auf jeden fall deiner Versicherung melden. Damit wenn du Schadensersatzpflichtig sein solltest dir die Versicherung nicht einen Strick daraus dreht. Wenn du den Schaden nicht gemeldet hast.
Grüße
Georg

Hallo Norbert,

das sind versicherungsrechtliche Fragen, zu denen ich leider nichts sagen kann.

MfG

der Verkehrsexperte

Alle Schäden, die sich zwischen zwei Fahrzeugen ereignen, sind von den Kfz-Haftpflichtversicherungen zu begleichen. Die Privathaftpflicht springt hier nicht ein.