Haftung bei Todesfall insolventen Elternteils

Muss ein uneheliches Kind (gesetzten Falls,es gäbe weitere eheliche Kinder) im Todesfall des insolventen Elternteils für die Schulden mit aufkommen?

Falls ja, kann die Vaterschaft von Seiten des Kindes (zu Lebzeiten des Elternteils) „aberkannt“ werden bzw. wäre es eine Lösung auf den Pflichtanteil des Erbes zu verzichten?

Danke für Mühe,
Jerakina

Muss ein uneheliches Kind (gesetzten Falls,es gäbe weitere
eheliche Kinder) im Todesfall des insolventen Elternteils für
die Schulden mit aufkommen?

Wenn sie ihren Anteil des Erbes annimmt, erbt sie auch ihren Anteil der Schulden.

Falls ja, kann die Vaterschaft von Seiten des Kindes (zu
Lebzeiten des Elternteils) „aberkannt“ werden bzw. wäre es
eine Lösung auf den Pflichtanteil des Erbes zu verzichten?

Nein, die Verwandtschaftsbeziehung zu lösen liegt nicht in der Willensmacht des Kindes. Es wäre aber eine fianzielle Lösung, auf sein gesamtes Erbe (nicht nur auf den Pflichtteil) zu verzichten.

smalbop

hallo

Muss ein uneheliches Kind (gesetzten Falls,es gäbe weitere
eheliche Kinder) im Todesfall des insolventen Elternteils für
die Schulden mit aufkommen?

wenn ein Erbe das Erbe ausschlägt, muss er für Nichts aufkommen (ausser evtl. für die Beerdigung)

Falls ja, kann die Vaterschaft von Seiten des Kindes (zu
Lebzeiten des Elternteils) „aberkannt“ werden bzw. wäre es
eine Lösung auf den Pflichtanteil des Erbes zu verzichten?

Es wäre ein Lösung das Erbe komplett auszuschlagen

Gruß h.

Die hier gegebenen Antworten sind leider nur halbwegs hilfreich. Denn:
Wenn die Ausschlagungsfrist abgelaufen ist, oder sonstwie bereits die Erbschaft angenommen worden ist, dann gibt´s noch folgende (allerdings nachrangige) Lösungsmöglichkeiten:
a) die sofortige Anfechtung der Annahme infolge Irrtums über die Schulden, oder
b) die sofortige Beantragung der Nachlaßinsolvenz, oder
c) die sofortige Nachlaßbestandsaufnahme durch Notar oder GV und Einreichung beim Nachlaßgericht.
Diese Dinge gehören aber in die Hand eines Anwalts oder Notars! Als Laie blickt man nicht durch…
Viel Erfolg!
H.G.