Nehme man an jemand ist verheiratet, und trennt sich (ist aber noch nicht geschieden).
Während der Ehe gab es immer getrennte Konten, aber keinen Ehevertrag.
Nehmen wir an einer der Ehepartner1 hat Kredite während der Ehe aufgenommen, der andere Ehepartner2 hat aber dafür weder gebügt noch mit unterschrieben.
Frage 1:Muss oder ist der Ehepartner2 für diese Schulden mit haftbar und muss er dass zur hälte bei der Scheidung mitbezahlen ? Oder ist das einzig und allein Sache des Ehepartners1 der den Kredit allein über sein eigenes Konto aufgenommen hat.
Frage 2: WIe sieht es während des Trennungsjahres aus wenn einer der beiden Schulden macht ?
Hallo, soweit ich meine hat derjenige für die Schulden aufzukommen, der die Schulden auch gemacht hat, damit hat der andere nichts zu tun. Zu Frage 2) während des Trennungsjahres hat ebenfallsgruss derjenige für seine Schulden aufzukommen, der sie auch gemacht hat.
Guten Tag,
Hallo,
also wenn Ehepartner 2 nicht unterschireben hat, haftet er i.d.R. auch nicht für die Kredite…
Beim Zugewinn kann das aber alles eine Rolle spielen…
Welche Gütergerstand war denn vereinbart?
Gruß
B. Hering
Hallo,
ist es nicht aber so, dass Verbindlichkeiten aus Geschäften des Täglichen Lebens auch direkt gegenüber dem jeweils anderen Ehepartner geltend gemacht werden können?
Bei einem Konsumentenkredit, etwa zum Kauf von Möbeln könnte man dies doch z. B. annehmen.
Gruß
Werner
Guten Tag,
Ja, bei kleineren Konsumentenkrediten kann das so sein, kommt aber auf den Einzelfall an. Bei Möbeln würde ich bereits nicht von einem Geschäft des täglichen Lebens ausgehen.
Gruß
Bernhard