Haftung bei undichten Flachdach bei Neubau?

Hallo, habe leider ein Problem und eine Frage zur Baumängeln.
Ich habe letztes Jahr einen Flachdachanbau erstellt. Das Dach wurde mir vom Dachdecker gebaut und ebenso die Dachanschlüsse ans vorhandene Mauerwerk.
Das Flachdach ist aus Holz mit 3 Lagen oben drauf und die Dachanschlüße an 2 Seiten ans robuste Klinkermauerwerk. Wir haben am Anbau den Winter über nichts mehr gemacht und haben nach einem starken Sturm im Frühjahr einen Wassereinbruch im neuen Dach entdeckt. Wir hatten sofort beim Dachdecker angerufen und 2 Tage später kam jemand und hat da was gemacht. Angeblich war allerdings nicht zu sehen.
Heute, nach 2 Tagen Dauerregen und starkem Westwind, habe ich wieder Wassereinbruch entdeckt. Nun sind wir aber schon soweit das Isolierung unter dem Dach ist und eine Klimamembrane als Dampfsperre. Ich habe den Schaden nur entdeckt da in der Ecke der Putz feucht ist und beim genauen hinsehen kann ich das Wasser hin und her schwappen sehen.
Ich werde morgen früh gleich beim Dachdecker wieder auf der Matte stehen.

Nun aber meine Frage zu der Haftung.
Der Mangel, der schon vor paar Monaten aufgetreten ist, ist ja nicht beseitigt worden.
Somit gilt es ja noch als Nachbesserung ?
Wie lange muss der Dachdecker allgemein für seine Arbeit haften ?
Und muss er für den Schaden an der Isolierung nun auch haften ?
Die Isolierung ist ja jetzt feucht und ich habe da bisschen Angst vor Schimmelbildung.
Da er sich beim letzten Mal schon mit der Ausbesserung angestellt hat, vermute ich er will dafür nicht haften…

Ich bin über jede Hilfe dankbar.

hallo,

  1. wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt eine Gewährleistung von 5 Jahren
  2. Sie müssen die Mängel schriftlich anmelden um dieses zu beweisen.
  3. Er haftet auch für Folgeschäden…

also morgen schriftlich und auch auf den vergangenen Mangel hinweisen.

Gruß

Also zur Haftung kann ich nur sagen,da muss ein Gutachter her,dann alles einreichten,am besten beim Anwalt und das ohne Federlesen machen,denn diese Mängel dauern bei Gericht sehr lange,ist eine Zeitaufwendige Sache.E sgibt aber noch eine Möglichkeit, es gibt eine Schiedstelle bei der jeweiligen Handwerkskammer für Ihrer Bereich,dort alles einreichen und es soll innerhalb eines Halben Jahres entschieden werden,aber um das Gutachten kommste nicht drumherum.Mein Tipp ist,auch wenn es mehrkosten sind,mach aus dem Flachdach ein normales Dach,du wirst immer wieder Probleme bekommen,das ist die Erfahrung die ich gemacht habe. Mein Dachdecker darf mein Grundstück nicht mehr betreten,er hat trotz Nachbesserung nichts erreicht und Haftung ganz weit weggeschoben,mein Schaden betrug über 9.000 Euro,das war das Fazit der Reperatur meines Daches.Viel Glück.

zu 1.
wir haben hier nichts besonderes vereinbart, müsste mir seine AGBs ansehen.

zu 2.
Muss ich das per Einschreiben mit Rücksendeschein machen oder reicht es auch per Fax oder Mail ?

zu 3.
gut zu wissen, danke

Oh man,

das nenn ich echt Pech. Ich werde erstmal versuchen mich mit ihm zu einigen. Wollte mich vorab über meine Rechte sozusagen informieren.

Bei uns kommt ein normales Dach kaum in Frage da ich damit gleich den Dachstuhl des alten Gebäudes ändern müsste. Das wären die 10fachen Kosten meines Flachdachs.

Danke für die Antwort

wenn Sie nichts vertraglich vereinbart haben, dann gilt das BGB mit 5 Jahren

Sie müssen die Anmeldung der Mängel beweisen können, falls es zum Streit kommt

Gilt denn ein Faxbericht vor Gericht ?
Ich finde ein Einschreiben mit Rückschein vielleicht bisschen übertrieben…

Ein Fax mit Sendeprotokoll wird ausreichen- denke ich

Gilt denn ein Faxbericht vor Gericht ?
Ich finde ein Einschreiben mit Rückschein vielleicht bisschen
übertrieben…

Haftung ist abhängig von der Vertragsgrundlage.
Hast Du einen Vertrag nach BGB abgeschlossen, beträgt die Gewährleistungszeit 5 Jahre nach mängelfreier Abnahme.
Bei VOB sind es 2 Jahre, wenn nicht anderes vereinbahrt wurde.
Schau in den Vertrag. Wenn Du keinen hast … schau ins Angebot. Wichtig ist, daß Du die Mängel schriftlich anzeigst und zur Ausbesserung aufforderst. Notfalls die Gewährleistungsbürgschaft (wenn Du eine hast) anfordern.
Ob die Dämmung betroffen ist und wer dafür geradestehen muß ??? Ist wohl vom Detail abhängig. Also, wer hat da welche Arbeiten gemacht, wer hat welche Haftung, ist alles fachgerecht ausgeführt etc. etc. etc… Hast Du z. B. Teilleistungen selbst gemacht, wird es evtl. schwieriger?

Lass doch mal den Hinweis zum Dachdecker durchsickern, daß Du einen unabhängigen Gutachter anfordern willst. Dann bewegt er sich hoffentlich schneller. Das kann ich Dir sowieso nur raten.

Grüße Mathias

hallo togger007
hat der Dachdecker auch die Schweissbahn an der bestehenden Hauswand mindestens 10cm hichgezogen und verschweißt?,wenn nicht,ist dieses bereits ein Baumangel.Das Anschlussblech ist dann über dem Rand der Schweissbahn befestigt? und mit einer Dichtschnur aus Kautschuk versehen?,wenn nicht,muß nachgebessert werden. Zur Haftung, der HANDWERKER (Dachdecker)ist durch die VOB 5 Jahre an dieses Gesetz gebunden.
Sollte er sich querstellen, teile Ihm mit, dass du sonst Klage beim Bauverwaltungsgericht in Karlsruhe stellen wirst.
mfg
jaguar2536

Gehen Sie zur Schiedstelle der für Sie zuständigen Handwerkskammer und führen Sie Beschwerde.

Hallo Togger007,

Ich bin öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Wiesbaden für das Dachdeckerhandwerk und die Gerüstbauer.

Meine Aufgabe ist es festzustellen, wo das Wasser beziehungsweise die eindringende Feuchtigkeit herkommen. Für die Frage der Haftung sind die Juristen zuständig und diese Rechtsberatung kann und darf ich nicht leisten.

Zunächst muss man einmal feststellen woher die Feuchtigkeit stammt, die in das Gebäude eindringt. Dazu muss man das Projekt genau kennen. Für die Analyse des Schadens ist ein Ortstermin unumgänglich, denn Ferndiagnosen machen Hellseher aus dem Kaffeesatz oder mit seiner Glaskugel, ein objektiv arbeitender Sachverständiger kann das nicht leisten.

Erst wenn die Ursache feststeht, kann geklärt werden, wer dafür verantwortlich ist.

Die Gewährleistung eines Handwerkers ist in der VOB und auch im BGB geregelt. Es gilt das Recht, nach dem der Vertrag abgeschlossen wurde. Für einen Vertrag nach der VOB ist das z. B. dort geregelt: http://dejure.org/gesetze/VOB-B/13.html

Das als Orientierung. Nach welchem Recht der Vertrag geschlossen wurde, steht entweder in der Auftragsbestätigung oder diskutieren die Juristen aus.

Nach so langer Zeit seit der Fertigstellung ist davon auszugehen, dass auf jeden Fall der Auftraggeber dem Handwerker beweisen muss, dass er einen Fehler gemacht hat. Ich bin froh, mit der rechtlichen Seite nichts zu tun zu haben.
Ich weiß, das meine Ausführungen nicht sehr hilfreich sind und auch nicht die Erwartung bestätigen, aber ich hoffe die rechtliche Problematik einigermaßen geschildert zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Gert Goltz

Hallo, Je nachdem was in dem Angebot steht.Nach VOB beträgt die Gewährleistung 4 Jahre und nach BGB 5 Jahre.Verdeckte Mängel 30 Jahre. Der Dachdecker muss für den gesamten entstandenen Schaden gradestehen. Wenn er durch eine mangelhafte Aussführung der Arbeiten dafür verantwortlich ist. Bei Schlagregen und Dauerregen enstandene Wasserschäden sind aus Erfahrung meistens auf fehlerhafte Anschlüsse zurückzuführen.
Gruß Rösler. Wenn Isolierung nass ist auf jeden Fall ersetzten nicht drauf einlassen das die wieder trocknet. Wenn ein Gutachter bestellt werden muss, keinen von der Dachdeckerinnung wenn die Dachdeckerfirma dort Mitglied ist.
Gruß Rösler

ans vorhandene Mauerwerk.
Das Flachdach ist aus Holz mit 3 Lagen oben drauf und die
Dachanschlüße an 2 Seiten ans robuste Klinkermauerwerk.

Ihrer Schilderung nach kann es gut sein das das Klinkermauerwerk bei Schlagregen Wasser durchlässt, und dieses Wasser dann in die Dachkonstruktion eindringt, sollten Sie unbedingt in Betracht ziehen, und soweit möglich prüfen.
Es hört sich so an als ob nur bei Schlagregen Wasser eindringt.
Gewährleistung dürfte ja nach Vertrag bei 4 bis 5 Jahren sein.
Die Frage mit den Folgeschäden kann ich so nicht beantworten.

Grüße Klaus

Hallo,
der Dachdecker ist zur Nachbesserung verpflichtet.
Fordere ihn schriftlich dazu auf und setze ihm eine angemessene Frist.
Für die Folgeschäden kommt normal seine Haftpflicht
auf.

MfG

Ich glaube das ist von Dachdeckerei zu Dachdeckerei unterschiedlich. In der Firma,in der ich arbeite, geben wir auf die Flachdächer eine Garantie von 5 Jahren. Soweit ich informiert bin, gibt es bei verdeckten Mängeln sogar eine Garantie von 30 Jahren. Bei ihnen scheint es sich ja offenbar um einen verdeckten Mängel zu handeln. Wenn es so sein sollte, gehe ich auch davon aus, das er auch für den Schaden an der Isolierung haften muss. Denn immerhin wäre ohne seine falsche Arbeit diese nicht zu Schaden gekommen. Ich wünsche ihnen viel Erfolg.
MfG