Haftung bei Unfällen auf gepachteten Dach

Ich hatte letzten November einen Arbeitsunfall als Selbständiger bei der Montage einer Solaranlage auf einen gepachteten Dach. Ich bin durch das Dach gebrochen, weil die Dachdeckung nicht Normgerecht errichtet wurde und habe mich schwer verletzt. Jetzt kann ich mein Handwerk nicht mehr ausüben und meine Selbständigkeit musste ich auch an den Nagel hängen.
Ich zerbreche mir schon die ganze zeit den kopf weil ich noch keinen Ermittlungserfolg erfahren habe.
Wer haftet jetzt für diesen Unfall? Der Eigentümer, Statiker, Dachdecker oder der Anlagebetreiber (Hauptauftraggeber)?

Die Frage ist sehr schwer zu beantworten!

Da Du Handwerker bist und festgestellt hast, dass das Dach nicht normgerecht ist, hast Du gemäß VOB eine Hinweispflicht an Deinen Auftraggeber. Du hättest Bedenken gegen die Sicherheit des Daches anmelden müssen. Bei Deinem Handwerksberuf geht man von einer gewissen Grundkenntnis aus, da Du nicht zum ersten Mal auf dem Dach warst und verpflichtet bist, die UVV einzuhalten!

Wenn Du durch einen öffentlich bestellten Gutachter nachweisen kannst, dass die nicht mormgerechte Eindeckung für Dich nicht erkennbar gewesen ist und er die nicht normgerechte Eindeckung in seinem Gutachten als mangelhaft darstellt, hast Du vielleicht eine Chance gegen über dem Verpächter bzw. Eigentümer! Der Eigentümer hat für eine gewisse Sicherheit seines Eigentums zu sorgen! Eigentum verpflichtet!

Lass Dich in dieser schwierigen Frage von einem Fachanwalt beraten! Ggfs. gibt es Möglichkeit von Hilfen, da Du ja kein Einkommen erzielst!

Gruß … Andreas

Hallo. Ich tippe mal auf Berufsrisiko,ählich einem Gerüstbauer der vom Gerüst fällt.In fdem Fall hiklft eine Unfallversicherung.

Da wäre der Weg zum Anwalt ratsam. Das ist nämlich so nicht zu beantworten. Ggf. hilft auch die Berufsgenossenschaft, die ja bei einem Arbeitsunfall den Verursacher in Regreß nehmen könnte. Insofern besteht da auch ein Aufklärungsinteresse.
Problem ist hier in jedem Fall einem möglichen Verursacher die persönliche Schuld nachzuweisen. Ggf. kommt auch eine allgemeine Gefahrhaftung des Hauseigentümers in Betracht.
Vielleicht war das aber auch einfach nur allgemeines Lebensrisiko, weil die Festigkeit des Daches von Ihnen hätte geprüft werden müssen, aber da weiß ein Anwalt bestimmt Rat.

Guten Tag,
ich kann Ihnen nur raten einen Fachanwalt zu konsultieren
der schon solche Fälle bearbeitet hat
und sich dort unverzüglich beraten
zu lassen.-
Ich kann Ihnen leider keinen anderen
Rat geben.
mfg
Heumond

Es wurde im nach hinein von einer Fremdfirma festgestellt das dieses Dach nicht normgerecht errichtet wurde. Mein Anwalt meinte ja auch das der Eigentümer eine Verkehrsicherungspflicht hat. Ich bin jetzt nur nen bisl neugierig da die staatsanwaltschaft solange ermittelt und wir keine rückinfo bekommen habe über den aktuellen ermittlungsstand.

Ich danke Ihnen für die schnelle Antwort.

Hallo und es tut mir leid wegen deinem Unfall !
Ich bin da leider kein Fachmann und kann nichts weiter dazu sagen.
Ich würde mir aber wahrscheinlich einen Anwalt nehmen weil du selber wirst nicht alles wissen können was möglich ist…
Wenn du eine Berufsunfähigkeitsversicherung hast wäre es das ideale aber auch so denk ich musst du dir nicht allzu große Sorgen machen weil es war ein Arbeitsunfall !!! Du wirst dich doch an deine Handwerkskammer gewandt haben ??
Es wird sich aber wahrscheinlich hinziehen so wie unsere Gesetze gestrickt sind…
Alles Gute und ich hoffe dass dir Gerechtigkeit wiederfährt !
mfG sweetsour

Bei einer so elementaren Frage solltest du wohl einen Anwalt einschalten. Da würde ich mich nicht auf auf Hobbyexperten verlassen.
Such dir auch einen Anwallt der in dieser Materie einen gute Ruf hat und keine Pfeife.

ich nix wissen
ich nix wissen

Hallo,
tut mir leid, dass ich hierbei nicht weiterhelfen kann - kenne mich in diesem Metier nicht aus.
Arbeitsunfall heißt Berufsgenossenschaft, zahlt die denn ?
Ich könnte mir vorstellen, dass derjenige von dem Dein „Montage-Auftrag“ kam (wer bestellt - der bezahlt), der nächste Ansprechpartner für Dich ist (der kann das ja notfalls unzuständigkeitshalber weiterleiten). Nur würde ich klar reinschreiben (per Einschreiben mit Rückschein!) dass wenn Du nicht bis zum (3Wochen Frist, mit genauem DATUM) verwertbare Mitteilung erhältst, wie hierbei entstandene Schadenersatzleistungen formal weiter abzuwickeln wären, dass dann ein Rechtsanwalt kostenpflichtig eingeschaltet werden muß. Möglicherweise sagt die BG auch etwas dazu ?
Grüsse

Hallo,

kann hier leider nicht helfen, sorry.

Ich würde aber vermuten, dass der Dachdecker haftbar ist, wenn er nachweislich Fehler gemacht hat. Ist nun schon lange her, warum klärst Du das nicht mit einem Anwalt? Es geht hier um Deine Existenz, da ist wer-weiss-was vielleicht nicht ganz das richtige Forum.

Alles Gute
nch