Hallo Experten,
folgende Ausgangssituation:
Es gibt einen Elterninitiative Kindergarten, Träger ist der Paritätische Wohlfahrtsverband. In diesem Kindergarten leisten Eltern Aktionsstunden, d.h. an 5-6 Samstagen finden Aktionen statt, bei denen die Aussenanlage verschönert wird, Reparaturen an Geräten und Einrichtung vorgenommen wird usw. Diese Aktionsstunden müssen von den Eltern abgeleistet werden, oder, wenn dies nicht stattfindet, muss pro Stunde ein gewisser Betrag bezahlt werden.
Die Aktionsstunden finden ausserhalb der regulären Kindergartenzeiten statt.
Bisher wurde es so gehandhabt, dass Kinder zu diesen Aktionsstunden mitgebracht werden durften, jedoch mit dem schriftlichen Hinweis, dass der Kindergarten für auftretende Schäden und Unfälle während der Aktionsstunden keine Haftung übernimmt, und die Eltern während dieser Zeit ihre Kinder selbst zu beaufsichtigen haben.
Nun die Frage, reicht es aus den Eltern die Aufsichtspflicht für die Kinder in dieser Form zu übertragen, oder gibt es da andere Rechtsgrundlagen, wie zum Beispiel Unterschrift der Eltern unter einem entsprechendem Text, und wie müsste dieser Text formuliert sein um rechtlich korrekt zu sein.
Leider konnte der Paritätische keine Angaben machen, ob für diese Aktionsstunden überhaupt ein Versicherungsschutz besteht, da die Frage auftritt ob das unter Kindergartenaktivität fällt oder nicht.
Wo könnte man Informationen finden?
Bin für jede Hilfe dankbar.
Gruß
Iris
Hallo Iris, soweit ich weiss sind Eltern immer aufsichtspflichtig. Wenn ich mein Kind im Kiga abhole und es mir, weil ich es nicht festhalte, die Treppe runterfällt, kann ich auch nicht die Erzieherinnen auf Aufsichtspflichtverletzung verklagen. Allerdings sollte der Paritätische eine Gruppenunfallversicherung haben, gibts bei den Kirchen auch - dadurch sind alle Veranstaltungen erstmal grob abgesichert.
Ich denke, die Info an die Eltern sollte reichen.
Gruß anna