Moin Kundige,
eine Kantine befindet sich auf einem abgeschlossenen Werkgelände. Um sie zu erreichen, muß man sich nicht ausstempeln, die Pausenzeit ist gleitend, d.h. man kann in einem Zeitfenster von 2 h eine Pause von 45 min nehmen.
Gesetzt dem Fall, man erleidet in der Kantine, bzw. auf dem Weg dorthin einen Unfall, sodaß man für einige Zeit arbeitsunfähig ist, wie sieht es mit der Haftung aus. Bleiben dauernde Schäden, muß die BG aufkommen?
Fragen über Fragen.
Gandalf
Hi,
soweit ich weiß, ist der Besuch der Kantine Privatvergnügen, also kommt die BG nicht auf.
Vielleicht kann man aber wegen der Verletzung von Sorgfaltspflichten etwas bekommen, weil der Weg nicht richtig gestreut war oder so.
Gruß
Winni
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Nabend,
gepräch mit unserem BG-Onkel ergab, daß der Weg bis zur Kantine voll als Arbeitsunfall versichert ist(kein Wegeunfall, da innerhalb Werksgelände), innerhalb der Kantine jedoch die BG nicht zuständig ist.
Lass dich also nach erlittenem Unfall von einem Kollegen raustragen und „finden“ 
Grüße
Daniel