Hallo Juristen,
wenn jemand sein Auto an eine andere Person verleiht und dieser dieses so veraendern wuerde, dass es nicht mehr der StVO entspricht und damit einen Unfall verursachen wuerde - muesste der Halter, der evtl. von den Veraenderungen am Kfz nichts wuesste fuer den vom Leihenden entstandenen Schaden haften?
Gruss
Desperado
Hallo Desperado,
aufgrund der Gefährdungshaftung haftet der Versicherungsnehmer für diesen Unfall. Meistens ist dieser identisch mit dem Halter, er muss es aber nicht sein.
Die Frage ist nur: Hat die Veränderung des Kfz eine Obliegenheitsverletzung zur Folge gehabt oder noch schlimmer: hat die Veränderung den Schaden begünstigt?
In diesem Fall würde die Versicherung in abgestuften Höhen (je nach Schwere) beim Versicherungsnehmer Regress nehmen.
Gruß
Marco