Haftung bei Unfall

Hallo,

wir haben folgendes Problem.
In einer Pflegeeinrichtung wurde duch einen Mitarbeiter ein Unfall verursacht. Dadurch kam ein Bewohner dauerhaft zu Schaden.

Als Folge dieses Unfalls enstehen nun erhebliche zusätzliche Pflegekosten für den Bewohner. Er wird aber diese Kosten nicht in voller Höhe tragen können.

Kann das Pflegeheim an diesen zusätzlichen Kosten beteiligt werden?

Steht dem Verunfallten Schmerzensgeld zu?

Gibt es Fristen die beachtet werden müssen ( z.B.: Unfallmeldung )?

Über ein paar Tipps würde ich mich sehr freuen.

MfG

Klaus

Hallo,

es hängt davon ab wie fahrlässig der Mitarbeiter war. Bei leichter Fahrlässigkeit muß allein der Träger des Heims für den Schaden aufkommen, bei grober Fahrlässigkeit kann man auch den Mitarbeiter „rankriegen“ - in der Hoffnung daß er eine Berufshaftpflicht hat oder vermögend ist…

Gruß,

MecFleih

Hallo MecFleih,

danke für die schnelle Antwort.

es hängt davon ab wie fahrlässig der Mitarbeiter war. Bei
leichter Fahrlässigkeit muß allein der Träger des Heims für
den Schaden aufkommen, bei grober Fahrlässigkeit kann man auch
den Mitarbeiter „rankriegen“ - in der Hoffnung daß er eine
Berufshaftpflicht hat oder vermögend ist…

der Mitarbeiter hat einen Rollstuhl eine Rampe raufgeschoben. Dabei ist der Rollstuhl umgekippt.

Da triffgt wohl glaube ich grobe Fahrlässigkeit nicht zu.
(Der ist auch so schon bestraft genug.)
Gibt es Fristen für die Unfallmeldung, die der Arbeitgeber einhalten muss?

MfG

Klaus

Und einen schönen Abend auch an alle Mitleser.