Haftung bei unternehmungen

hallo,

das setting:

zwei menschen bieten auf eigene initiative einer bildungseinrichtung (eingetragener Verein) an, für diese kulturelle veranstaltungen zu organisieren und durchzuführen. hierzu zählen sowohl stadtführungen und museumsbesuch als auch betriebsbesichtungen und wanderungen in der natur.

infomaterial zu den jeweiligen veranstaltungen wird von beiden monatlich selbst erstellt und nach genehmigung durch den direktor der bildungseinrichtung an die studierenden (im regelfalle volljährig) ausgegeben. die anmeldung zu den freiwilligen veranstaltungen erfolgt über das sekretariat des instituts, wo auch die teilnahmegebühr von den studierenden entrichtet wird. nach durchführung der jeweiligen veranstaltung stellen die beiden dem institut eine honorarrechnung über einen vorher vereinbarten, durch den zeitlichen umfang der veranstaltung determinierten satz.

nun zur eigentlichen frage:

wer haftet im falle eines unfalls eines teilnehmers während einer exkursion? tritt die versicherung der institution nur ein, wenn ein unfall im unterrichtsgebäude passiert? oder wenn es sich um eine pflicht-exkursion handelt im rahmen des unterrichts handelt?

oder anders: wie können die beiden eine evt. persönliche haftung ausschließen? reicht es hierfür, auf den veröffentlichten infomaterialien einen kleinen hinweis (z. b. „teilnahme auf eigene gefahr“) anzubringen?

und falls nicht: wer müsste welche versicherung abschließen, damit solche unfälle abgedeckt wären? das institut? die beiden selbst?

es geht nicht um extrem gefährliche unternehmungen, aber schon bei einem stadtspaziergang oder einer wanderung kann ja unter blöden umständen was fieses mit üblen folgen und evt. extremen kosten passieren.

ich hoffe, den fall verständlich dargestellt zu haben. ansonsten könnt ihr ja nachfragen…

vielen dank schon mal…

pfingstgrüße
tabaiba

wer haftet im falle eines unfalls eines teilnehmers während
einer exkursion?

Die Frage kann man so nicht beantworten. Wenn z.B. ein Teilnehmer von einem Auto angefahren wird, haftet der Halter, ggf. auch der Fahrer des Fahrzeugs. Wird die Gruppe ausgeraubt, haften die Räuber. Stolpert ein Teilnehmer unglücklich, haftet überhaupt niemand.

tritt die versicherung der institution nur
ein, wenn ein unfall im unterrichtsgebäude passiert? oder wenn
es sich um eine pflicht-exkursion handelt im rahmen des
unterrichts handelt?

Das ist keine Rechts-, sondern mehr eine Vertragsfrage. Es hängt doch davon ab, was genau versichert wird.

oder anders: wie können die beiden eine evt. persönliche
haftung ausschließen? reicht es hierfür, auf den
veröffentlichten infomaterialien einen kleinen hinweis (z. b.
„teilnahme auf eigene gefahr“) anzubringen?

Nein, diese Klausel war unwirksam, allerdings wird in den meisten Fällen sowieso eine Haftung gar nicht in Betracht kommen, denn dazu muss der Veranstalter selbst ja einen Schaden verursachen. Ein Schaden „bei Gelegenheit“ einer Veranstaltung geht - selbstverständlich - nicht zu Lastne des Veranstalters.

und falls nicht: wer müsste welche versicherung abschließen,
damit solche unfälle abgedeckt wären? das institut? die beiden
selbst?

Derjenige, der haften könnte, also vermutlich das Institut. Ich nehme allerdings an, eine Versicherung, wie sie dir vorschwebt, gibt es nicht und ist auch nicht nötig.

Levay

Huhu,

wie isset? Alles klar soweit?

Dein Stichwort dürfte „Veranstalterhaftpflicht“(versicherung) sein.
http://www.versicherung-online24.com/vereinsversiche…

Kommt noch darauf an ob die Bildungseinrichtung dann nach außen als Veranstalter auftritt oder die beiden Organisatoren.

bye
Rolf

hey :wink:

wie isset? Alles klar soweit?

wie weit ist denn soweit? :wink:
aber ja, mir gehts ganz gut! und selbst?

Dein Stichwort dürfte „Veranstalterhaftpflicht“(versicherung)
sein.
http://www.versicherung-online24.com/vereinsversiche…

vielen dank, werd mich gleich mal schlau lesen. ich hab ja mit diesem bürokratischen kram immer irgendwie schwierigkeiten. :frowning:

Kommt noch darauf an ob die Bildungseinrichtung dann nach
außen als Veranstalter auftritt oder die beiden Organisatoren.

ja, das müsste man evt. deutlicher formulieren. ist an sich klar, aber das sind ja dann im falle des falles immer die strittigen, der auslegung unterworfenen punkte. danke für den hinweis.

schönen feiertag!

tabaiba

hallo,

Die Frage kann man so nicht beantworten. Wenn z.B. ein
Teilnehmer von einem Auto angefahren wird, haftet der Halter,
ggf. auch der Fahrer des Fahrzeugs. Wird die Gruppe
ausgeraubt, haften die Räuber. Stolpert ein Teilnehmer
unglücklich, haftet überhaupt niemand.

die sache mit den räubern und dem auto ist klar, aber ich bin eben nicht so sicher, ob das mit dem stolpern auch der fall wäre. es gab, deshalb ja die nachfrage, in einem ähnlichen fall eine ziemlich üble geschichte

tritt die versicherung der institution nur
ein, wenn ein unfall im unterrichtsgebäude passiert? oder wenn
es sich um eine pflicht-exkursion handelt im rahmen des
unterrichts handelt?

Nein, diese Klausel war unwirksam, allerdings wird in den
meisten Fällen sowieso eine Haftung gar nicht in Betracht
kommen, denn dazu muss der Veranstalter selbst ja einen
Schaden verursachen. Ein Schaden „bei Gelegenheit“ einer
Veranstaltung geht - selbstverständlich - nicht zu Lastne des
Veranstalters.

gut, wenn das so sicher ist…

danke für die hinweise!

schönen feiertag noch…

tabaiba

die sache mit den räubern und dem auto ist klar, aber ich bin
eben nicht so sicher, ob das mit dem stolpern auch der fall
wäre.

Ich aber. Es gibt keinen Haftungstatbestand dafür, und ein solcher würde auch überhaupt keinen Sinn ergeben.

es gab, deshalb ja die nachfrage, in einem ähnlichen
fall eine ziemlich üble geschichte

Dann erzähl uns die doch mal!

Levay