Haftung bei Vereinsfest

Hallo,

Angenommen ein Verein veranstalltet ein Fest und der Organisator unterschreibt eine Versicherung gegen Schäden. In der Versicherung steht eindeutig drin, dass die maximale Besucherzahl eingehalten werden muss. Diese wird aber deutlich überschritten und es entsteht erheblicher Schaden.

Wer würde nun haften? Der Verein, oder der Unterzeichner der Versicherung?

Vielen Dank,

Hannes

Hallo Hannes,

Angenommen ein Verein veranstalltet ein Fest und der
Organisator unterschreibt eine Versicherung gegen Schäden. In
der Versicherung steht eindeutig drin, dass die maximale
Besucherzahl eingehalten werden muss. Diese wird aber deutlich
überschritten und es entsteht erheblicher Schaden.

Wer würde nun haften? Der Verein, oder der Unterzeichner der
Versicherung?

Die Versicherung wird unter Hinweis auf die Vertragsverletzung die
Haftung ablehnen. Es haftet dann der Verein, § 31 BGB, wenn der
Organisator Vorstand oder aufgrund der Vereinssatzung Vertreter war.
IMHO kann der Verein dann beim Organisator Schadenersatz gem. §§ 280
I, 662 geltend machen.
Daneben haftet der Organisator den Geschädigten mindestens aus
deliktischer Haftung.

Gruß - Jaschiii

In diesem Fall würde als erster der Verursacher des Schadens haften. Das wird wohl irgendein Dritter sein, der nicht mehr festgestellt werden kann.

Ob der Verein auch noch haftet, hängt von verschiedenen Aspekten ab. Daher müssen zuerst einige Fragen geklärt werden: Was für Schäden sind entstanden? Wenn eine Sache kaputt gegangen ist, wem hat diese gehört? Wer hat es kaputt gemacht? Gegenüber wem soll der Schaden ausgeglichen werden? Wo hat das Fest stattgefunden - gemietete Halle, eigene Räume, auf öffentlichen Plätzen? Evtl. wer hat die Räume gemietet - wer sind die Vertragspartner? Wer ist der Vertragspartner von der Versicherung geworden - der Verein oder der Unterschreiber? War es zu erwarten, dass viel mehr Leute zu dem Fest erscheinen werden? Hat dies der Unterschreiber des Versicherungsvertrages gewußt/wissen müssen?

Wenn Du also eine genauere Antwort haben möchtest, müsstest Du Deinen Beispielsfall genauer beschreiben.

Gruß
Andreas

Hallo Jaschii,

Angenommen ein Verein veranstalltet ein Fest und der
Organisator unterschreibt eine Versicherung gegen Schäden. In
der Versicherung steht eindeutig drin, dass die maximale
Besucherzahl eingehalten werden muss. Diese wird aber deutlich
überschritten und es entsteht erheblicher Schaden.

Wer würde nun haften? Der Verein, oder der Unterzeichner der
Versicherung?

Die Versicherung wird unter Hinweis auf die Vertragsverletzung
die Haftung ablehnen.

kann man die Vers9icherung nicht doch verpflichten, wenn die Vertragsverletzung nicht Ursache/Erwerend für den Schaden war (z.B. bei regenwasserschaden in der Toilette) ?

Ciao maxet.

Hallo maxet,

kann man die Vers9icherung nicht doch verpflichten, wenn die
Vertragsverletzung nicht Ursache/Erwerend für den Schaden war
(z.B. bei regenwasserschaden in der Toilette) ?

Ganz ehrlich: ich weiß es nicht. Aber Deine Argumentation hört sich
natürlich vernünftig an, ich würde es versuchen. Nur wenn es zu
Schäden gerade wegen der Überfüllung gekommen ist, sehe ich da
schwarz.

Gruß - Jaschiii