Haftung bei Verlust einer defektken Warensendung?

Ich habe da ein rechtliches Problem. Anfang Februar 2016 habe ich bei einem Onlinehändler eine LED-Lampe zum Preis von 75 € auf offene Rechnung bestellt. Nach einigen Tagen kam die Lampe auch an-leider defekt. Natürlich habe ich diesen Umstand sofort dem Händler gemeldet. Da allgemein bekannt ist, das diese Lampen nicht zu reparieren sind (es gibt gar keine Schrauben-alles eingegossen) kann man wohl von Müll ohne wirtschaftlichen Wert ausgehen. Da der Händler keinen Retouurenschein beigelegt hat, habe ich die Lampe als Päckchen für 4,50 € zurückgesandt. Leider gibt es für Päckchenkeinen Nachweis. Nun teilt mir der Händler nit, das die Ware, also die defekte Lampe nicht eingetroffen istm mahnt aber an, das icxh die 75 e zu bezahlen habe und droht bei Weigerung mit einem Inkassobüro. Meine Frage kann denn der Händler für gelieferten Müll ohne wirtschaftlichen Wert die Kaufsumme verlangen? Für juristisch belastbare Antworten wäre ich dankbar,
Karli

Ich weiß nur, dass ich die Lampe ohne jeden Nachweis nicht zurückgesandt hätte. Du hättest um einen Retourenschein per eMail bitten sollen. Ist aber nun ja zu spät. Ob man nun bezahlen muss - ich fürchte, ja.

Doch, Du hast nur keinen verlangt !

Mal im Ernst, warum hast Du nicht den Händler kontaktiert, gesagt Ware ist defekt und dann hätte der sich rühren müssen. Dann sagt er nämlich was man machen soll, unfrei zurück oder er schickt einem Retouraufkleber zu, den man nutzen soll (das wäre dann auch mit Nachweis)

Und Du hättest auch unfrei (das ist dann immer ein Paket = Nachweis) verschicken können.

Grundsätzlich trägt der Händler das Verlustrisiko der Rücksendung.
Es stellt sich nur das Beweisproblem, das man es auch zurückgeschickt hatte. Im Grund reicht eine Selbstbestätigung bis hin zur "Versicherung an Eides statt) oder ein Zeuge, der mit auf der Post war.

Hast Du eigentlich schon einen Nachforschungsauftrag bei DHL Deutsche Post gestellt ?
Ja- man kann (und soll) auch bei nicht nachgewiesenen Sendungen (Päckchen, Warensendung, Büchersendung) nachforschen lassen.

MfG
duck313

interessant. welchen nachweis hat man denn bei einem päckchen?

Einschreiben kann man wählen

Hat natürlich keinen Preisvorteil mehr zum kleinsten Paket.

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