Folgende Situation:
Nach Beeindigung des Arbeitsverhältnisses wird schriflich aufgefordert, den Schlüssel vorbeizubringen oder postalisch zu übersende. Da die Firma nicht unbedingt um die Ecke ist, wurde der Schlüssel, ohne Zusatzleistungen in einem Umschlag verschickt.
Der Umschlag ist beschädigt und ohne Inhalt angekommen.
Nun möchte die Firma, dass der ehemalige AN die Kosten für den Austausch der Schließanlage trägt, weil der AN die Schlüssel nicht aushändigt bzw. sie wohl verloren gegangen sind.
Der AN hat eine Anfrage bei der Post gemacht, diese wird jetzt nach dem Schlüssel suchen. Das kann aber bis zu 28 Tagen dauern.
Muss der AN die Kosten für die Schließanlage tragen? Muss der Arbeitgeber warten, bis die Anfrage bei der Post gelaufen ist?? Wenn der AG nicht wartet oder warten muss und die Schlüssel tauchen bei der Anfrage tatsächlich auf, wer trägt die Kosten? Darf der Lohn dafür einbehalten? Da es sich um eine ganz normal Schließanlage handelt, ist davon auszugehen, dass die Kosten nicht unbedingt otopisch sein werder, oder??
Kann der AN noch irgendwas tun, um die Kosten nicht tragen zu müssen.
Danke für die Beantwortung
Folgende Situation:
Nach Beeindigung des Arbeitsverhältnisses wird schriflich
aufgefordert, den Schlüssel vorbeizubringen oder postalisch zu
übersende. Da die Firma nicht unbedingt um die Ecke ist, wurde
der Schlüssel, ohne Zusatzleistungen in einem Umschlag
verschickt.
das ist schlecht.
Da es sich um
eine ganz normal Schließanlage handelt, ist davon auszugehen,
dass die Kosten nicht unbedingt otopisch sein werder, oder??
Kann der AN noch irgendwas tun, um die Kosten nicht tragen zu
müssen.
Danke für die Beantwortung
in meiner privathaftpflicht sind berufliche schlüssel mit eingeschlossen
sofern besagte person sowas besitzt evtl mal schauen ob das dort auch so ist
und ich weiß von unserer schließanlage das ein austausch ca 30000 eur kosten würde. meistens sind das keine „normalen“ schlösser und die schlüssel dafür kriegt man auch nicht so einfach nachgemacht da nur autorisirte personen dies beauftragen dürfen etc
außerdem muss man auch bedenken das für alle mitarbeiter die bis dato einen schlüssel hatten ein neuer schlüssel angefertigt werden muss
Hallo
in meiner privathaftpflicht sind berufliche schlüssel mit
eingeschlossen
Auch bei grober Fahrlässigkeit? Interessant… 
Gruß,
LeoLo
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