Haftung bei Vermittlung von Pkw Kauf

Hallo allerseits
Wollte mal fragen, ob vielleicht jemand weiß, wie das geregelt ist, wenn man sich über einen sogenannten Vermittler ein Auto kauft, der das Fahrzeug auch vorher durchgeschaut hat und in seien schreiben auch damit wirbt, dass er Erfahrung hat, doch 2 Wochen später war das Fahrzeug dann kaputt. Weiß jemand zufällig, ob man ihn auf Schadensersatz verklagen kann?

Hallo aliya1412,
das kommt auf den Kaufvertrag an, auf die Art von Schaden, sprich was kaputt gegangen ist und darauf was es für ein Vermittler ist. Grundsätzlich ist verklagen erstmal teuer und zeitaufwendig - es muss ja Nachgewiesen werden, das der Verkäufer von dem Problem wußte und das Fzg trotzdem mit Vermerk ohne Mängel verkauft hat. Würde erstmal den Vermittler darauf ansprechen und schauen ob es nicht eine Möglichkeit gibt eine friedliche Lösung zu finden mit der beide Parteien außergerichtlich zufrieden sind z.B.: das er das Fzg repariert bzw. die Kosten für die Reparatur übernimmt - Nachbessert, je nach Schaden gibt es auch die Möglichkeit das Fzg zu wandeln - wenn der Schaden so groß ist das der Kaufpreis nicht tragbar ist. Aber genau kann das nur ein Rechtsanwalt entscheiden der den Kaufvertrag einsehen kann.

Hallo, das ist leider nicht möglich.
Grüße kahlken

Das Problem an der Sache ist ja das der Verkäufer privat war und ich weil ich keine Ahnung von Autos habe diesen Vermittler damit beauftragt habe mir ein Auto zu suchen dies hat er auch getan und mir dann auch gezeigt optich war es ha auch schön nur von der technik her geht er gar nicht

Hallo, das ist leider nicht möglich.
Grüße kahlken

Also gibt es überhaupt keine möglich Keith ihn zu belangen ?

Das Problem an der Sache ist ja das der Verkäufer privat war
und ich weil ich keine Ahnung von Autos habe diesen Vermittler
damit beauftragt habe mir ein Auto zu suchen dies hat er auch
getan und mir dann auch gezeigt optich war es ha auch schön
nur von der technik her geht er gar nicht

Dann gibt es sicherlich einen Vertrag mit dem Vermittler - in dem sollte etwas zwecks Sachmangelhaftung bzw. Gewerleistung stehen. Sichert er zu das er ein Schadenfreies Auto vermittelt? Das er vor Vermittlung das Auto auf Mängel prüft? Oder steht im Vertrag das er nur vermittelt und der Verkäufer die Haftung übernimmt? Soweit ich weiß kann ein Privatverkäufer die Gewerleistung vertraglich abweisen, allerdings gibt es trotzdem eine arglistige Täuschung, dazu muss nachgewiesen werden, dass dem Verkäufer die Mängel bekannt waren. Wer hat das Fahrzeug Probe gefahren?
Zum Schadenersatz an sich: „Auf Schadensersatz (§ 280 BGB) für den Ausgleich weiterer entstandener materieller Nachteile kann der Käufer nur bestehen, wenn der Verkäufer den Schaden vorsätzlich oder fahrlässig verschuldet hat.“ - Dies muss nachgewiesen werden.

wie viel hat es gekostet, du musst zur dekra gehen und das auto schätzen lassen

kann ihnen als psychologe hier nicht weiterhelfen.
mfg
aft