Haftung bei Versendung teilweiser Online-Ware

Folgender Fall: Jemand erwirbt ein Computerspiel, ungebraucht. Dieses lässt sich voll umfänglich nutzen, wenn man den Schlüssel bekommt, der einer Spieleverpackung beiliegt. Ansonsten sind noch weitere Gimmicks enthalten, die aber das Spiel selbst nicht anreichern (Karten, ggf. Handbuch, etc.).

Der Verkäufer bietet nur einen unversicherten Versand an. Der Käufer überweist den Betrag und nimmt per Email Kontakt auf (da keine andere Möglichkeit) und bittet den Schlüssel vorab - nach Geldeingang - zuzuschicken.
Der Verkäufer antwortet nicht und schickt die Ware - seinen Angaben nach - 5 Tage später an den Käufer, wo sie nie ankommt.

Ich weiß, dass sobald etwas versandt wurde der Käufer im Zweifelsfall Pech hat, wenn der Verkäufer einen Zeugen auftreiben kann, dass er die Ware in den Kasten gesteckt hat. Ich weiß auch, dass man auf einen Versand per Einschreiben hätte pochen können um das zu ändern. Gehen wir aber mal davon aus, dass das nicht möglich war und die Kontaktaufnahme per Email die einzig mögliche war - muss der Verkäufer dem Käufer einen neuen Schlüssel zur Verfügung stellen (denn er verpasste es ja gewollt oder ungewollt auf die Email zu reagieren)?

Sorry, du bist bei mir leider an der falschen Adresse! Mit „Steam“ ist bei mir der richtige Wasserdampf gemeint und nicht das Computerspiel!

hallo, ohne Experte zu sein (Haftung bezieht sich auf Schadensersatzfragen etc). Es kommt auf die Gefahrtragung des Versandes an, der liegt üblicherweise beim Empfänger. Gruß Andreas

Gehen wir aber mal davon
aus, dass das nicht möglich war und die Kontaktaufnahme per
Email die einzig mögliche war - muss der Verkäufer dem Käufer
einen neuen Schlüssel zur Verfügung stellen (denn er verpasste
es ja gewollt oder ungewollt auf die Email zu reagieren)?

wo genau steht im Vertrag, dass da ein Schlüssel vorab zu versenden ist? Steht da gar nicht?
Na, dann…