Haftung bei Wasserschaden nach Sanierung

Mein Flachdach wurde im April 2009 neu gedeckt,danch habe ich noch mal reklamiert,da Wasser ins innere drang.Der dachdercker verabschiedete sich mit den Worten,das hält jetzt ein Leben lang.Nun habe ich bei der Schneeschmelze wieder an der gleichen Stelle Wassereinbruch,da ich erst im Urlaub war,stand der Raum darunter unter Wasser,genauso ein Stockwerk tiefer.Schaden von Deckenpanelle und Böden blieben nicht aus.Wer haftet,muss ich den Schaden selber tragen, oder wie die Versicherung sagt,hätte ich den Schnee räumen müssen um den Wassereinbruch zu vermeiden,wobei mein Verständniss da sehr eingeschränkt ist,da der Dachdecker den Auftrag zur Abdichtung ja nicht nachgekommen ist.Wer kann mir helfen???

Hallo,

für den möglichen Pfusch am Bau gelten die Vorschriften aus dem Baurecht, da kenne ich mich nicht aus. VOB z.B.

Für den Folgeschaden daraus gilt meiner Meinung nach die Haftung nach §823 BGB. Wenn da eine Fahrlässigkeit oder Verschulden nachweisbar ist, muss für den entstandenen Schaden eingestanden werden. Wie weit hier der Schnee vom Dach muss oder nicht, kann ich nicht beurteilen (wundert mich nur ein wenig, da Schnee auf dem Dach so ungewöhnlich auch wieder nich tist).

Gruß
Andreas