Guten Abend,
folgende Frage interessehalber:
A verkauft ein Pferd an B. Dabei wird bekannter Befund verschwiegen. Das Pferd hat eine Röntgenklasse 4 (schlechteste Röntgenklasse) aufgrund eines Arthrosebefundes.
Weil B keine Röntgenuntersuchung durchführen lässt, fällt dies bei der Ankaufuntersuchung auch nicht auf.
Zwei Monate später verkauft B das Pferd an C.
Das betroffene Gelenk wird bei der Ankaufsuntersuchung wieder nicht geröngt.
Jetzt habe ich zwei Fragestellungen:
- C erfährt zufällig von dem Röntgenbefund.
- Das Pferd fängt am betroffenen Bein an zu lahmen, der Befund wird bei einem erneuten Röntgen festgestellt.
In welchen Fragestellungen hat C einen Anspruch an wen (A oder B?) ? Wie ist vorzugehen?
LG