Haftung bei Weiterveräußerung (ggf. Pferdekaufsrecht)

Guten Abend,

folgende Frage interessehalber:
A verkauft ein Pferd an B. Dabei wird bekannter Befund verschwiegen. Das Pferd hat eine Röntgenklasse 4 (schlechteste Röntgenklasse) aufgrund eines Arthrosebefundes.
Weil B keine Röntgenuntersuchung durchführen lässt, fällt dies bei der Ankaufuntersuchung auch nicht auf.

Zwei Monate später verkauft B das Pferd an C.

Das betroffene Gelenk wird bei der Ankaufsuntersuchung wieder nicht geröngt.

Jetzt habe ich zwei Fragestellungen:

  1. C erfährt zufällig von dem Röntgenbefund.
  2. Das Pferd fängt am betroffenen Bein an zu lahmen, der Befund wird bei einem erneuten Röntgen festgestellt.

In welchen Fragestellungen hat C einen Anspruch an wen (A oder B?) ? Wie ist vorzugehen?

LG

Hallo!

Das Pferderecht ist nicht so unterschiedlich wie das „normale“ Sachenrecht, etwa beim Kauf eines gebrauchten Kfz.

C hat immer nur Ansprüche gegen B. B immer nur an A

Such Dir hier was selbst raus: http://www.pferderecht-wissen.de/pferdekaufrecht/das-pferdekaufrecht-abc/#Rechte_des_Kaeufers_bei_Pferdemangel

MfG
duck313