Hi Sven,
gerade in diesem Bereich ist die Rechtsprechung so wackelig wie in keinem anderen. Nehmen wir den Fall an, ich wäre in Deinem Outlook-Adressbuch drin. Wie sollte ich Dir beweisen, das Du von dem Virus wusstest? Wie sollte ich Dir Vorsatz nachweisen? Wie sollte ich den enstandenen Schaden belegen? Und, am interessantesten, wie sollte ich Dir nachweisen, das der Virus überhaupt von Dir kommt und nicht von jemand anderem. Denn einen Virus zurück zu verfolgen kann sich m.E. recht schwierig gestalten. Ich erhalte auch oft Viren in der Firma (dusselige Kollegen, die neugierig alles öffnen versauen oft das ganze System). Meist weiß der vermeintliche Absender nichts von seinem „Glück“. Erst durch einen Anruf beim Absender mit dem Hinweis, das sein Account verseucht ist, schafft Frieden im Posteingangsordner. Ich verfolge diese Problematik in den Medien, aber ein Fall, das jemand für die unwissentliche Verbreitung eines Virus/Wurms belangt worden ist, ist mir nicht bekannt.
Gruss Sebastian
es ist mir doch tatsächlich passiert mir einen Wurm
einzufangen,unbemerkt.
kann jeden mal passieren
So,mich würde interessieren ob ich als SuperDAU
Versteh ich nicht ganz, wie man sich als Azubi der IT-Branche (Vika: ‚Azubi zum Fachinformatiker: Anwendungsentwicklung‘) als SuperDAU bezeichnen kann.