Haftung bei Wurmbefall und weitersendung

Hallo!

es ist mir doch tatsächlich passiert mir einen Wurm einzufangen,unbemerkt.

der wurm hat sich nun an alle leute verschickt die in meinem Kontakts waren.

So,mich würde interessieren ob ich als SuperDAU dafür haftbar bin,was der durch mich weitergeleitete wurm anrichtet oder nicht ?

auf www.trojaner-info.de findet sich die meinung,dass man nicht haftbar ist.

aber gibts inswichen diesbezüglich wirkliche gesprochene Urteile?

ich kann mich erinnern,dass eine Firma einfach alle verklagt hat,die denen Viren/Würmer etc. geschickt haben-wasist da draus geworden?

Viele Grüsse
Sven.

ich kann mich erinnern,dass eine Firma einfach alle verklagt
hat,die denen Viren/Würmer etc. geschickt haben-wasist da
draus geworden?

Das war ein kleiner Krauter, dem erst sein Mailserver, und dann der Kragen geplatzt ist. Die Folgen waren überaus unangenehm - für ihn.

Näheres siehe http://www.heise.de/newsticker/data/hob-28.11.01-000/ im Archiv des Heise Verlags.

Näheres siehe
http://www.heise.de/newsticker/data/hob-28.11.01-000/ im
Archiv des Heise Verlags.

merci fürs raussuchen,hätt ich auch mal guckensollen:frowning:

Okey,also wie es aussieht ist strafrechtlich wohl ehr weniger etwas auszurichten.

in wie weit ist man für sowas zivil rechtlich haftbar zu machen?
sei es durch ausfälle von Servern, traffic o.ä…

Grüsse,

Sven.

Hi Sven,
gerade in diesem Bereich ist die Rechtsprechung so wackelig wie in keinem anderen. Nehmen wir den Fall an, ich wäre in Deinem Outlook-Adressbuch drin. Wie sollte ich Dir beweisen, das Du von dem Virus wusstest? Wie sollte ich Dir Vorsatz nachweisen? Wie sollte ich den enstandenen Schaden belegen? Und, am interessantesten, wie sollte ich Dir nachweisen, das der Virus überhaupt von Dir kommt und nicht von jemand anderem. Denn einen Virus zurück zu verfolgen kann sich m.E. recht schwierig gestalten. Ich erhalte auch oft Viren in der Firma (dusselige Kollegen, die neugierig alles öffnen versauen oft das ganze System). Meist weiß der vermeintliche Absender nichts von seinem „Glück“. Erst durch einen Anruf beim Absender mit dem Hinweis, das sein Account verseucht ist, schafft Frieden im Posteingangsordner. Ich verfolge diese Problematik in den Medien, aber ein Fall, das jemand für die unwissentliche Verbreitung eines Virus/Wurms belangt worden ist, ist mir nicht bekannt.
Gruss Sebastian

OT: Def. SuperDAU
Hallo Sven,

es ist mir doch tatsächlich passiert mir einen Wurm
einzufangen,unbemerkt.

kann jeden mal passieren

So,mich würde interessieren ob ich als SuperDAU

Versteh ich nicht ganz, wie man sich als Azubi der IT-Branche (Vika: ‚Azubi zum Fachinformatiker: Anwendungsentwicklung‘) als SuperDAU bezeichnen kann.

Tschuess Marco.