Hallo,
ich hatte während des Urlaubs (10 Tage) einen Teil unseres Gartens (gekauftes Einfamilienhaus) mit einer automatischen Beregnungsanlage bewässert.
Die tägliche Beregnungsdauer war wegen eines Fehlers an der Uhr zu lange, so dass im direkt angrenzenden Nachbargebäude Wasser im Keller eingedrungen ist.
Anscheinend konnte die Wassermenge nicht versickern, bzw. der Keller des Nachbargebäudes ist nicht richtig abgedichtet, das Wasser muss durch das Fundament eingedrungen sein.
Wie sieht es in so einem Fall mit der Haftung aus? das Wasser ist also nicht oberirdisch über die Grenze geschwappt bzw. durch ein Fenster eingedrungen, sondern hat sich bei der Versickerung teilweise seinen Weg durch das scheinbar schlechte Fundament des Nachbargebäudes gesucht.
Haftpflichtversicherung habe ich.
Hallo abc
Was passiert bei Starkregen?
Wenn deine Wasserorgie mit Starkregen vergleichbar ist, besitzt der Nachbar einen Bau, der nicht ausreichend gegen die zu erwartenden Unbilden der Natur geschützt ist.
Das nur mal als Denkansatz.
Gruß
Rochus
Hallo,
bei Starkregen scheint bisher noch nichts passiert zu sein, oder es gab bisher (wir wohnen erst seit 3 Jahren hier) einen solchen mit 40-100 Liter pro qm innerhalb von 1-3 Stunden noch nicht.
Diese Wassermenge wäre ungefähr vergleichbar mit dem, was wir über den Tag verteilt beregnet hatten. An den Pflanzen/am Rasen sieht man nichts, die sehen auch nach der Wasserorgie noch wie davor aus.
Die Frage ist, ob es eine konkrete Bauvorschrift gibt, wie Fundamente gegen Oberflächen/Sickerwasser ausgelegt werden müssen. Das Nachbarhaus und unser Haus wurden vor ca. 14 Jahren gebaut.
Bei unserem Haus ist es massiver Betonkeller, hier ist kein Wasser aus dem angrenzenden Garten eingedrungen.
Viele Grüße
Hallo !
Wende Dich an die Versicherung,was man ja sowieso schnell machen muss,wenn es zu befürchten ist,man hat einen Schaden angerichtet,der möglicherweise zu Geldforderungen führt.
Versicherung wehrt auch für den Kunden unberechtigte Forderungen ab,das weiss man oft nicht !
Ganz klar ist das Schadensbild nicht,denn Du schreibst ja selbst " weil es offenbar NICHT versickern konnte" und dann aber,„es sei nicht oberflächlich durch Fenster o.ä. eingelaufen“.
Eins von beiden kann ja nur stimmen .
Wenn es versickert,dann ist es vergleichbar Regen,dagegen muss ein Keller ausreichend abgedichtet sein .
Wenn es aber oberflächlich in Lichtschächte und dann in Kellerfenster einläuft,das wäre möglicherweise eine andere Sache.
Obwohl,wenn der Boden trocken ist und nichts aufnimmt,dann läuft auch natürlicher Regen fast komplett oberflächlich ab und kann in Lichtschächte einlaufen.
MfG
duck313
Hallo,
habe meine Versicherung schon informiert, die sich den Schaden ansehen will.
Ich vermute, das Wasser ist zunächst in unserem Garten versickert und hat sich dann untererdisch auch einen Weg zum Nachbargebäude gesucht. Dort ist es dann durch das Fundament eingedrungen, künstliche Öffnungen (Fenster,Türen, Lichtschächte) gibt es keine.
Wahrscheinlich hängt es mit Bodenschichten zusammen, die weniger wasserdurchläßig sind, sodaß Teile des Wassers nicht nach unten abgelaufen sind, sondern auf das Fundament des Nachbarn traffen.
Normalerweise würde ich bei einem 14Jahre alten Haus davon ausgehen, daß Wasser nicht eindringt - aber es gibt ja auch viel Pfusch am Bau.
VG
Hallo !
da hast Du sicher recht !
Selbst beim viel älteren Haus muss man davon ausgehen,es gibt den aus fachlicher Sicht mindestens erforderlichen Grundschutz der Kelleraußenwand durch einen „Schwarzanstrich“ aus Bitumen.
Der schützt vor der normalen Bodenfeuchtigkeit durch versickernden Regen und normale Erdfeuchte.
Schlechterer Boden und damit mehr stehendes Wasser vor der Kellerwand erfordert auch höherwertigen Schutz,wie Dichtbahnen und Dränage mit Sickerfähiger Hinterfüllung.
MfG
duck313