Haftung Depotkonto

Sehr geehrte Forumleser, ich komme leider nicht mehr weiter:
Folgender Sachverhalt: Ein Kunde hat eine Firma eröffnet (limited), diese bietet Kunden ein Depotkonto an, dies speziell für hochrangigen Geschäftskunden mit persönlichen 0800- Service, dabei werden gute Zinsen angeoten. Jedoch soll dies auch kleinen Kunden zwecks Schufaproleme angeboten werden. Der Kunde hat angst das diese Firmen bzw. Kunden z.Bsp. auszahlung von illegalen geldern oder anderen Machenschaften nutzen könnten, wie kann der Kunde sich absichern, dass er strafrechtlich oder zivilrechtlich nicht belangt werden kann? Danke für die mithilfe

Hallo,
die Frage habe ich nicht mal im Detail verstanden.

Folgender Sachverhalt: Ein Kunde hat eine Firma eröffnet
(limited), diese bietet Kunden ein Depotkonto an, dies
speziell für hochrangigen Geschäftskunden mit persönlichen
0800- Service, dabei werden gute Zinsen angeoten.

So weit ok.

Jedoch soll
dies auch kleinen Kunden zwecks Schufaproleme angeboten
werden.

Zu den selben Konditionen? Was heißt ‚zwecks Schufaproblemen‘? Sollen die sich Probleme einhandeln? Wohl eher nicht! Soll wohl heißen: Kunden mit Schufa Problemen, oder?

Der Kunde hat angst das diese Firmen bzw. Kunden
z.Bsp. auszahlung von illegalen geldern oder anderen
Machenschaften nutzen könnten,

Geldwäsche? Wo ist da der zusammnenhang zu obigemn Problem? Kunden mit Schufa-Problemen haben selten etwas mit Geldwäsche zu tun, sonst hätten sie ja die Schufa-Probleme nicht. :wink:

wie kann der Kunde sich
absichern, dass er strafrechtlich oder zivilrechtlich nicht
belangt werden kann?

Wenn er sich ohne Prüfung an der Geldwäsche beteiligt? Schlechte Karten!
1.) Fällt das auf.
2.) Kommt er da nicht raus.
Zivilrechtlich verstehe ich hier nicht.
Wenn nur vorhandenes Geld verwaltet wird, sehe ich keine Zivilrechtlichen Probleme, so lange er nichts (vertraglich) zusichert, das er nicht einhalten kann.

cu Rainer