Haftung der Ehefrau bei Kredit wenn Hausfrau?

Ich schon wieder, aber das würde ich gerne noch wissen. Angenommen die Ehefrau ist Hausfrau und der Mann nimmt einen Kredit auf. Die Ehefrau muss den Kreditvertrag unterschreiben. Haftet Sie dann auch, obwohl sie gar kein Einkommen zur Zeit der Unterzeichnung hat??? Ich habe da nämlich irgendwas in dunkler Erinnerung, aber ich bin mir nicht mehr sicher. Bei google habe ich nicht das gefunden was ich eigentlich wollte.
Danke nochmal für eure Antworten…nein ich nerve jetzt nimmer, auch wenn ich noch ganz viele Fragen habe :smile:

Schönen Abend noch

Haftet Sie dann auch, obwohl sie gar kein Einkommen zur Zeit
der Unterzeichnung hat???

Ja, auf jeden Fall.

Schönen Abend noch

Ebenso

Greetz
Shedrick

Haftet Sie dann auch, obwohl sie gar kein Einkommen zur Zeit
der Unterzeichnung hat???

Ja, auf jeden Fall.

Eigentlich lautet die Antwort: nein, wahrscheinlich nicht.

Glückwunsch! Drei von drei in 12 Minuten; dürfte ein neuer Rekord sein.

Ich schon wieder, aber das würde ich gerne noch wissen.
Angenommen die Ehefrau ist Hausfrau und der Mann nimmt einen
Kredit auf. Die Ehefrau muss den Kreditvertrag unterschreiben.
Haftet Sie dann auch, obwohl sie gar kein Einkommen zur Zeit
der Unterzeichnung hat??? Ich habe da nämlich irgendwas in
dunkler Erinnerung, aber ich bin mir nicht mehr sicher. Bei
google habe ich nicht das gefunden was ich eigentlich wollte.

Es kommt auf den Einzelfall an. Grundsätzlich hat Dich Dein Gedächtnis nicht getrogen:
http://www.anwaltseiten24.de/rechtsgebiete/familienr…
http://bgb.jura.uni-hamburg.de/einwand/138.htm

Alle bisherigen Urteile sind nach Würdigung des Einzelfalles gefällt wurden. Daraus läßt sich nicht ableiten, daß man problemlos aus der formal bestehenden Zahlungsverpflichtung rauskommt. Vielmehr wird jede Bank erst einmal versuchen, ihre Forderung durchzusetzen. Auch wenn man am Ende (nach ggfs. zwei oder drei Instanzen) Recht bekommt, ist das ein langer, nervenaufreibender und nicht risikoloser Weg (Rechtsanwälte wollen auch von mittellosen Hausfrauen bezahlt werden). Besser wäre, die (an sich schon unsinnige) Unterschrift zu vermeiden.

Gruß
Christian

Die Ehefrau muss den Kreditvertrag unterschreiben.
Haftet Sie dann auch, obwohl sie gar kein Einkommen zur Zeit
der Unterzeichnung hat???

Die Inanspruchnahme der mittellosen Frau aus dem Kreditvertrag kann evtl. sittenwidrig sein, ebenso wie der gesamte Kreditvertrag. Entscheidend ist, was das Gericht letztinstanzlich zu dem Einzelfall sagt. Es könnte dann aber auch sein, daß die Kreditnehmer wegen Eingehungsbetrug verurteilt werden…

Du kannst Dir aber ganz sicher sein, daß eine gute Bank diesen Sachverhalt kennt, und eine mittellose Ehefrau nicht in einen Kreditvertrag mit aufnimmt :wink:

Bei einem Kredit müssen beide Ehepartner unterschreiben.

Haften kann man auch mit Immobilien, oder Vermögen.
Mtl. Einkünfte müssen nicht immer vorhanden sein.

Habe ich was verpaßt und sind hier gerade die Ratewochen bei wer-weiss-was oder hängt draußen noch irgendwo das Schild „Expertenforum“? Wäre nett, wenn mir das noch jemand verraten würde.

Bei einem Kredit müssen beide Ehepartner unterschreiben.

Falsch.

Haften kann man auch mit Immobilien, oder Vermögen.

Immobilien sind auch Vermögen. Was also will uns dieser Beitrag sagen?

Mtl. Einkünfte müssen nicht immer vorhanden sein.

Stimmt, Diskontkredite gibts auch ohne Einkommen, dann aber mit einem Abschlag auf den Wert der Papiere, der sich gewaschen hat. Diese Pfandleihe ist bei Kreditinstituten auf Wertpapiere mit laufenden Erträgen beschränkt.

Und mit was? Mit Recht. Das aus dem einfachen Grunde, weil für Kredite auch Zinsen zu bezahlen sind und die kommen in den allerseltensten Fällen aus dem finanzierten Gegenstand - zumindest was Privatkredite angeht.

Kurzum: ohne Einkünfte kein Kredit.

Bei einem Kredit müssen beide Ehepartner unterschreiben.

Wo steht das geschrieben? Gespannt auf einen Gesetzestext wartend, der einzelne Personen so weit entmündigt nichts mehr alleine machen zu dürfen.

Haften kann man auch mit Immobilien, oder Vermögen.

Abgesehen davon dass das eine in das andere gehört… womit auch sonst?

Mtl. Einkünfte müssen nicht immer vorhanden sein.

Gerüchte weise sind Banken in der Regel nicht scharf auf Zwangsversteigerungen…

Hallo,

Danke erstmal für die Antworten. Ich bin zwar jetzt genauso schlau wie vorher aber egal :smile:
Ist ja eigentlich nicht so wichtig für mich, war einfach nur ein Gedanke der mir in den Kopf kam…von daher

LG

Bei einem Kredit müssen beide Ehepartner unterschreiben.

Wo steht das geschrieben? Gespannt auf einen Gesetzestext

es muß nicht immer alles im Gesetz stehen, dies ist gängige Praxis bei Banken und Versicherungsunternehmen

Haften kann man auch mit Immobilien, oder Vermögen.

Abgesehen davon dass das eine in das andere gehört… womit
auch sonst?

Mtl. Einkünfte müssen nicht immer vorhanden sein.

Gerüchte weise sind Banken in der Regel nicht scharf auf
Zwangsversteigerungen…

dies ist zwar richtig, nur sind Banken immer daran interresiert den Kredit einigermaßen zu sichern. Wenn z.B. das Einkommen nicht ausreichen würde, besteht auch die Möglichkeit durch eine Grundschuld auf ein Gebäude einen Kredit zu erhalten.

Hallo nochmal,

Bei einem Kredit müssen beide Ehepartner unterschreiben.

Wo steht das geschrieben? Gespannt auf einen Gesetzestext

es muß nicht immer alles im Gesetz stehen, dies ist gängige
Praxis bei Banken und Versicherungsunternehmen

auch wenn eine Immobilienfinanzierung in der Regel ein gemeinsames Projekt ist ist dies noch lange nicht zwangsläufig so. Daher also ein klares nein zu deiner Verallgemeinerung

Haften kann man auch mit Immobilien, oder Vermögen.

Abgesehen davon dass das eine in das andere gehört… womit
auch sonst?

Mtl. Einkünfte müssen nicht immer vorhanden sein.

Gerüchte weise sind Banken in der Regel nicht scharf auf
Zwangsversteigerungen…

dies ist zwar richtig, nur sind Banken immer daran
interresiert den Kredit einigermaßen zu sichern. Wenn z.B. das
Einkommen nicht ausreichen würde, besteht auch die Möglichkeit
durch eine Grundschuld auf ein Gebäude einen Kredit zu
erhalten.

Falsch.
Es ist zwar sicherlich gerne gesehen eine zusätzliche Besicherung zu haben. (Thema Übersicherung mal aussen vor gelassen)
Allerdings wenn der Kapitaldiesnt nicht gegeben ist, wird keine noch so hohe Sicherheit dazu führen, dass jemand einen Kredit erhält, den er nicht bedienen kann.
Genau das sagt aber dein Satz hier aus… möglich dass du ihn anders gemeint hast.

Gruss highQ

Hallo nochmal,

Bei einem Kredit müssen beide Ehepartner unterschreiben.

Wo steht das geschrieben? Gespannt auf einen Gesetzestext

es muß nicht immer alles im Gesetz stehen, dies ist gängige
Praxis bei Banken und Versicherungsunternehmen

auch wenn eine Immobilienfinanzierung in der Regel ein
gemeinsames Projekt ist ist dies noch lange nicht zwangsläufig
so. Daher also ein klares nein zu deiner Verallgemeinerung

eine weitere Diskussion führt hier nicht weiter - manche Leute wollen einfach alles besser wissen.

Haften kann man auch mit Immobilien, oder Vermögen.

Abgesehen davon dass das eine in das andere gehört… womit
auch sonst?

Mtl. Einkünfte müssen nicht immer vorhanden sein.

Gerüchte weise sind Banken in der Regel nicht scharf auf
Zwangsversteigerungen…

dies ist zwar richtig, nur sind Banken immer daran
interresiert den Kredit einigermaßen zu sichern. Wenn z.B. das
Einkommen nicht ausreichen würde, besteht auch die Möglichkeit
durch eine Grundschuld auf ein Gebäude einen Kredit zu
erhalten.

Falsch.

Es ist zwar sicherlich gerne gesehen eine zusätzliche
Besicherung zu haben. (Thema Übersicherung mal aussen vor
gelassen)

Allerdings wenn der Kapitaldiesnt nicht gegeben ist, wird
keine noch so hohe Sicherheit dazu führen, dass jemand einen
Kredit erhält, den er nicht bedienen kann.

Genau das sagt aber dein Satz hier aus… möglich dass du ihn
anders gemeint hast.

Möglich ist es natürlich, dass Dir hier einige Erfahrungen fehlen.
Man sollte auch einmal über eine mögliche Bürgschaft z.B. eines Elternteils nachdenken.

Nach Deinen Infos würde z.B. ein Rentner/Pensionär nie einen Kredit erhalten.