Haftung der Eltern?

Guten Tag.

Angeommen in der Klasse eines Kindes habe jemand eine Stinkbombe gelegt. Die Schule behaupte nun der Boden müsse ausgewechselt werden, da der Gestank sich sonst festsetze. In diesem Fall müssten dann die Eltern der Schüler der gesamten Klasse dafür haften? Wäre diese Vorgehensweise legal? Denn schließlich gäbe es ja nur einen Täter welcher für das Ganze aufkommen müsste und nicht die ganze Klasse.

Hi,
ich bin kein Anwalt. Meine Laien-Meinung ist: wenn die Eltern sich weigern, zu bezahlen, müsste die Schule die Eltern auf Schadensersatz verklagen. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Richter ALLE Eltern kollektiv zu Schadensersatz verdonnern würde, da eigentlich nur derjenige bezahlen muss, der den Schaden verursacht hat. Und wenn der sich nicht feststellen lässt, bleibt die Schule auf dem Schaden sitzen.

Oder die Schule müsste Strafanzeige wegen Sachbeschädigung erstatten. Dann müsste die Polizei den Täter ermitteln. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass die Schule das tun würde.

Gruß
Nelly

§ 828
Minderjährige(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.

(2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.

(3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.

Kommt also auf das alter der Kids an.

Wenn älter als 7 Jahre und die Einsichtsfähigkeit gegeben ist, könnte
u.U. die Schule, sofern ein „Täter“ festgestellt wird, einen Titel erwirken( 30 Jahre gültig ) und sich im nachhinein die Kosten zurückerstatten lassen ( wenn das Kind denn irgendwann mal eigenes Geld verdient )

Die Eltern sind nach meiner Ansicht aus der Sache raus, da die Lehrkörper die Aufsicht über die Kids haben solange sie sich in der Schule bzw ihrem Einflußbereich befinden.

Strafrechtlich wird den Kindern ( wenn sie noch nicht 14 Jahre alt sind ) nix passieren können

Die Eltern müssen überhaupt nicht haften. Die Klasse als solche und ihre einzelnen Mitglieder auch nicht. Allein derjenige, der den Schaden zu verantworten hat, kann haftbar gemacht werden, also der oder die Täter.

Und wenn die Kinder bereits 14 wären?
Wer müsste dann haften? Der Täter? Und wenn dieser nicht festgestellt werden könnte?

Und wenn die Kinder bereits 14 wären?

Wäre das ggf. strafrechtlich relevant…

Wer müsste dann haften? Der Täter?

Ja.

Und wenn dieser nicht festgestellt werden könnte?

Pech für die Schule. Sippenhaft gibt es nicht.

Gruß

S.J.