Hallo Experten!
Ganz kurz:
In den Monatsgelder einer Betreuunsstätte für Kinder bis 3 Jahre, ist eine Versicherung immer inbegriffen oder müssen die eltern EXTRA dafür aufkommen, wenn die Kinder, während der gesetzlichen Öffnungszeiten etwas kaputt machen?
Mit anderen Wörtern:
Ein 2-jähriges Kind macht eine Lampe in einer Kinderkrippe kaputt und zwar in der Zeit wo er sich in dieser Krippe aufhält und für die er Geld monatlich bezahlt. Sind seine eltern verpflichtet, diese Lampe zu ersetzen (spricht: neu zu kaufen) oder ist in dem monatlich bezahlten Entgelt für die Betreuung schon solche Vorkommnissen vom Gesetz her berücksichtigt?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Schöne Grüße aus Nürnberg!
Helena
Ein 2-jähriges Kind macht eine Lampe in einer Kinderkrippe
kaputt und zwar in der Zeit wo er sich in dieser Krippe
aufhält und für die er Geld monatlich bezahlt. Sind seine
eltern verpflichtet, diese Lampe zu ersetzen (spricht: neu zu
kaufen) oder ist in dem monatlich bezahlten Entgelt für die
Betreuung schon solche Vorkommnissen vom Gesetz her
berücksichtigt?
Weder noch…
Eltern haften nie für ihre Kinder. Sie haften nur für sich selbst, wenn sie z.B. ihre Aufsichtspflicht verletzen und das beaufsichtigte Kind einen Schaden anrichtet. Und da sie hier keine Aufsicht führen, können sie sich auch nicht schadenersatzpflichtig machen…
Gruß Stefan
Hi Goosi!
Vielen herzlichen Dank für Deine fachliche Antwort! :o)))
Dafür erhälts Du ein * von mir!
Jedenfalls so wie Du es sagst habe ich es mir fast gedacht.
Wenn du näheres lesen möchtest, so schaue in Brett „Eltern-Kinder“ unter „Kinderkrippe“.
Ganz liebe Grüße udn nochmals vielen herzlichen Dank!
Helena