Halo
Aufgrund eines Starkregenereignisses ist nun - erstmals seit Menschengedenken - an einer bestimmten Stelle im Ort ein Überschwemmungsschaden entstanden. Das schwallartig aufgetretene Wasser kam eindeutig aus Richtung des Hangs, auf den die Umgehungsstraße hinaufführt, dies sieht man z. B. an den Schlammspuren, außerdem gibt es dutzende Zeugen des Geschehens.
Und das beweist schon irgendwas?
Ich weiß nicht genau, was du meinst - es gibt Schlammspuren, es gibt Zeugen, die belegen, dass das Wasser seit dem Bau der Umgehungsstraße nicht mehr im Hang versickert, sondern nun zum ersten, aber vermutlich nicht letzten Mal einen neuen Weg, nämlich den in den Ort, gesucht und gefunden hat.
Wie (§§) ist eine Haftung der Gemeinde als Bauherrin der Umgehungsstraße gegenüber den vom Hochwasser Geschädigten zu begründen, wenn diese Straße zwar seit einem Jahr eröffnet ist, die RÜB als notwendiger und genehmigter Bestandteil derselben aber immer noch nicht funktionsfähig fertiggestellt sind?
Na ich stelle mir das schwierig vor. Grundsätzlich ist es ja
erstmal höhere Gewalt.
Nicht jeder von Starkregen verursachte Schaden geschieht aufgrund höherer Gewalt. Wenn ich als dein nachbar mein Wasser auf dein Flachdach ableite und dein Haus läuft voll, werde ich mit der Ausrede „höhere Gewalt, war ja Regenwasser“ kaum durchkommen, oder? Die Gemeinde ist Zustandsstörer hinsichtlich der hydrologischen Verhältnisse im Ort und Handlungsstörer hinsichtlich des dadurch verursachten Schadens.
Dann müsste man sicher noch nachweisen
können, dass die RÜB die noch nie seit Menschengedenken
aufgetretenen Starkregenmengen hätten auffangen können
Von „noch nie seit Menschengedenken aufgetretenen Starkregenmengen“ habe ich nicht geredet, sondern davon, dass an der Stelle, die nun von einem starken, aber keineswegs außergewöhnlichen Regenereignis in Mitleidenschaft gezogen wurden, zuvor noch nie eine Überschwemmung verzeichnet wurde. Das Wasser kam aus einer Ecke, aus der zuvor nie Wasser kam. Es besteht daher der widerlegliche Anscheinsbeweis, dass die neue (und hinsichtlich der Regenschutzmaßnahmen noch nicht fertiggestellte) Umgehungsstraße die Schadensursache ist.
wenn
sie denn überhaupt einen solchen Zweck hätten. Die werden ja
auch nicht für Massen geplant, die noch nie seit
Menschengedenken auftraten, sondern für irgendein aller x
Jahre mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit auftretendes
Ereignis.
Es sind am Ort im Laufe des ganzen Wochenendes 100 Liter je m² gefallen, verteilt über mehrere Regengüsse. Das ist viel, aber mit solchen Mengen hat ein Fachplaner zu rechnen bei der Auslegung der Entwässerungsmaßnahmen, dazu gibt es ja (mir für den Ort vorliegende) Bemessungsregenmengen.
s.