Haftung der Gemeinde

Ich muß das wohl umformulieren.
Angenommen Jemand hat ein Fachwerkhaus. Vor ca 30 Jahren wurden Strasse und Bürgersteig neu gemacht. Seitdem liegt das Haus auf einer
Seite ca 40cm unter der Erde. Als Folge dessen ist nun ein
Stützbalken weggefault. Ist die Gemeinde als Bauherr der
Strasse dafür haftbar?

Vielen Dank im Voraus

Jörg

30 Jahren…Seitdem liegt das Haus auf einer
Seite ca 40cm unter der Erde.

Hallo,
seit 30 Jahren hat der Eigentuemer diese Stelle nicht freigelegt, damit Luft rankommt? Oder geht es nicht?
Gruss Helmut

30ig jährige Gewährleistung werden wohl auch die beauftragten Bauunternehmen der Stadt nicht geben.

Mit freundlichen Grüßen
Rose

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