Die Gesellschafter treten aus der Firma als Geschäftsführer aus und verkaufen die GmbH.Das Geld ist noch nicht geflossen.Wenn nun die neuen Eigentümer irgendwelche Dinger machen,wie zum Beispiel auf den Namen der Firma Geschäfte machen,haften da die Verkäufer mit?
Hi,
die Gesellschafter bzw. Geschäftsführer haften solange (im Rahmen der GmbH), wie es im (notariellen) Vertrag vereinbart wird/wurde. Dies und eine Übergangsregelung sollten im Vertrag einen Niederschlag finden…
Dies ist unabhängig vom Kaufpreis, sofern ein bezahlt wird, und dem Zahlungstermin zu sehen.
Die Gesellschafter treten aus der Firma als Geschäftsführer
aus und verkaufen die GmbH.Das Geld ist noch nicht
geflossen.Wenn nun die neuen Eigentümer irgendwelche Dinger
machen,wie zum Beispiel auf den Namen der Firma Geschäfte
machen,haften da die Verkäufer mit?
Wieso sollten die Verkäufer überhaupt haften? GmbH heißt doch nicht umsonst Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die GmbH haftet für sich selber unabhängig davon wer gerade Geschäftsführer ist mit dem Vermögen der GmbH, mindestens 25000 EUR
oder hab ich die frage falsch verstanden?