Haftung der Mitarbeiter für Werkzeug

Hallo!

Nehmen wir folgendes an:
Azubine fangt in nem Autohaus eine Lehre als Kfz-Mechatroniker an. Im Rahmen dieser Ausbildung kommt sie natürlich mit Werkzeug in Berührung. Jeder Mechaniker hat dort seinen „eigenen“ Werkstattwagen, nur die Azubis teilen sich zu zweit einen Wagen, der auch als „Werstatth*re“ missbraucht wird, wenn also bei einem Gesellen Werkzeug fehlt, wirds von den „Stiften“ genommen… Nun kommt der AG auf die Azubis zu u verlangt, das fehlende Werkzeug zu bezahlen (ca 150-170 € pro Nase, bei netto ca 380€/Monat ganz schön heftig). Azubine u Azubi haben aber noch nie ihren Wagen „in Vollausstattung“, dh mit allen Werkzeugen, gesehen, geschweige denn jemals für die komplette Übernahme unterschrieben.

Kann der AG also einfach ankommen u sagen: „Ihr müsst das fehlende Werkzeug bezahlen!“ ? Oder wäre dafür nich zumindest ne formelle Übernahme des Werkstattwagens erforderlich?

Fragende Grüsse

Mutschy

Hallo.

Kann der AG also einfach ankommen u sagen: „Ihr müsst das
fehlende Werkzeug bezahlen!“ ? Oder wäre dafür nich zumindest
ne formelle Übernahme des Werkstattwagens erforderlich?

Das würde ich auch so sehen. M.E. müssten die Azubis dann die Möglichkeit haben, „ihr“ Werkzeug vor dem Zugriff anderer zu schützen. Ansonsten kann sich ja wirklich jeder selbst bedienen … im konkreten Falle würde ich zunächst auf den Ausbildungsberater der Kammer verweisen.

Gruß Eillicht zu Vensre

Hallo,

dann müßte den Azubis schon Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können, damit sie für Schäden das AG überhaupt haften.

Gruß STeffi

Nein, nein, nein.

Stichpunkt: innerbetrieblicher Schadensausgleich. Bitte noch mal in deinem Lehrbuch nachlesen. Hier haben wir eine Situation, in der auch mal „mittlere“ Fahrlässigkeit" berücksichtigt wird.

Levay