Hallo!
Nehmen wir folgendes an:
Azubine fangt in nem Autohaus eine Lehre als Kfz-Mechatroniker an. Im Rahmen dieser Ausbildung kommt sie natürlich mit Werkzeug in Berührung. Jeder Mechaniker hat dort seinen „eigenen“ Werkstattwagen, nur die Azubis teilen sich zu zweit einen Wagen, der auch als „Werstatth*re“ missbraucht wird, wenn also bei einem Gesellen Werkzeug fehlt, wirds von den „Stiften“ genommen… Nun kommt der AG auf die Azubis zu u verlangt, das fehlende Werkzeug zu bezahlen (ca 150-170 € pro Nase, bei netto ca 380€/Monat ganz schön heftig). Azubine u Azubi haben aber noch nie ihren Wagen „in Vollausstattung“, dh mit allen Werkzeugen, gesehen, geschweige denn jemals für die komplette Übernahme unterschrieben.
Kann der AG also einfach ankommen u sagen: „Ihr müsst das fehlende Werkzeug bezahlen!“ ? Oder wäre dafür nich zumindest ne formelle Übernahme des Werkstattwagens erforderlich?
Fragende Grüsse
Mutschy