Haftung des Elektroinstallateurs

Hallo,

folgender Fall:

Es gilt eine Photovoltaikanlage zu installieren.
Der Errichter(Elektroinstallateur) hat ein Datenblatt und ein Abnahmeprotokoll zu unterzeichnen.
Frage:
Wie weit geht die Haftung des Errichters?

Es ist klar, dass eine unsachgemäße Installation durch eine Unterschrift ausgeschlossen werden soll.

Ich hoffe auf Antwort

Falsches Brett !
Hallo Franz,

Nicht nur dass Du hier im falschen Brett bist, sondern Deine Frage ist so unpräzise formuliert, dass man keine Antwort darauf geben kann.

Christian

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Ja ich schliesse mich an, würde dir gerne eine antwort geben, aber deien Frage ist zu unpräzise.
Falsl du versteckte Mängel meinst, die 30 Jahre, das musst du dann aber den Elektriker nachweisen, und die Mängel müssen von ihm stammen nicht von hersteller der betreiber. Lebensdauer Solarzellen ist nach meien unterlagen 12-14 Jahre, dann musst du deien anlage eh modernisieren. Falls die anlage umgebaut, modernisiert oder bei Reperaturen verändert wurde ist es schwer den ursprünglich errichtenden Elektriker haftbar zu machen. In der Regel kann man von eien Elektriker der sich auf das Gebiet Solaranlagen begibt absolut gute Arbeit erwarten, hier werden sehr gute Materialen verwendet und das er auf zahlungskräftige udn leider wenige Kunden angewisen ist udn hier auch viel über sehen - haben wollen geworben wird auf 100% korrekte Arbeit bedacht sein, den die beste Werbung bist du als überzeugter Kunde mit deiner Anlage. Haftung gibt es verscheidene (1 Jahr, 2 Jahre, 3 Jahre, 5 Jahre, 10 Jahre, 11 Jahre, 15 Jahre, 30 Jahre) Die frage ist wer du bist (Welche Kaufmannsform, öffentlich, Privatperson), wo und wie die Analge (ob Anlage Freistehend, Am Haus angebracht oder beweglich ist), errichtet wurde. Ob haftungsausschlüsse vorher vereinabrt wurden, in wieviern die für dich nach BGB gelten, bzw für den Elektriker)

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