Haftung des Optikers für seine Bestimmung der Brillenwerte

Hallo allerseits,

kürzlich war ich bei einem großen Optiker, der mich mit den Worten „Ich kann ihre Werte für eine neue Brille nicht bestimmen, da Ihr Visus bei 0.1 bzw. 0.2 liegt. Und im übrigen dürfen Sie damit kein Auto mehr fahren!“ verabschiedete.

Daraufhin ging ich zu einem Augenarzt und ließ die Augen untersuchen. Neben einer erstaunlich geringen Trübung (<10%) wurden keine Erkrankungen festgestellt (insbesondere wurde ein Glaukom oder der Katarakt als Ursache für den geringen Visus ausgeschlossen). Der Visus wurde mit 0.6, auf dem schlechteren Auge mit „Fast 0.6“ gemessen. Diese Werte wären sogar so gut, dass sie dem notwendigen Gutachten für die Verlängerung von CE79 nicht im Wege ständen (Ich fahre nicht LKW, es geht nur um die Option).

Allerdings sagte der AA auch: Gehen Sie zum Optiker und lassen sich dort die Werte neu bestimmen, wahrscheinlich brauchen Sie eine Gleitsichtbrille. Auf Nachfrage, ob man die gemessenen Werte mitbekommen würde, gab es als Antwort: Das wäre nun alleinigst Aufgabe des Optikers, die ggf. zurückrufen könnten.

Ich möchte nun aber gerne eine Fernbrille und eine Computerbrille (für den Nahbereich Monitor/Lesen). Der Optiker wird hier also wohl 3 Bereiche ausmessen und je nach Optiker wird er sich dieses bezahlen lassen oder auch nicht (der große Optiker hat z.B. seine Messung nicht berechnet).

Fragen nun:

Haftet der Optiker für seine Messungen und wenn ja, wie?
Haftet er auch, wenn er für die Messungen gar nichts berechnet?
Haftet er auch, wenn man die Brille(n) nicht bei ihm erwirbt?

Wo, wenn nicht beim AA oder Optiker, erhält man verlässliche Messungen?

Gruß
X

Hallo,

Wo liegt der Schaden, für den der Optiker haftbar gemacht werden müsste?

Grüße

Wären die Werte falsch gemessen, so würde hier eine Brille bestellt werden, deren Werte nicht stimmen. Der Käufer könnte damit also nicht korrekt sehen und müsste eine weitere (mit korrekten Werten) kaufen.

Siehst du hier den Wert der ersten Brille nicht als Schaden an?

In der Tat müsste er dafür haften - dafür gibt es die Sachmängelhaftung in den Gesetzen über die Gewährleistung im BGB.

Jetzt, wo Du weißt, dass dieser Optiker anscheinend seine Arbeit nicht gut macht, solltest Du Dir einen anderen suchen. (Du hast ja jetzt die Messergebnisse der Augenarztes als Anhaltspunkt für richtige Messergebnisse.) Es ist wie in jedem anderen Beruf: der eine betrachtet seine Tätigkeit nur als Job, der andere macht sie mit größter Leidenschaft.

nirgends.
was dein auge kann und was nicht hängt von der tagesform ab. sehen ist nicht einfach ein mechanischer, immer gleicher vorgang, da ist sehr viel mehr beteiligt - bis hin zum gehirn.

Hi Pierre,

da mir gerade etwas ähnliches passiert ist und ich hier am Suchen nach passenden Threads bin: Der TE hat in diesem Fall ja die Werte des Augenarztes nicht, genauso wenig wie ich im übrigen. Meine Augenärztin weigerte sich auch, mir die Werte zu übergeben. Ein Optiker hat nun gegen Zahlung Werte bestimmt. Leider weichen diese nun in der Achse und auch in einem der Cyl Werte so ab, dass ich mit der neuen Brille eher schlechter als besser sehe.

Der Optiker hatte die bisherigen Achsenwerte von 170 auf 150 geändert, den Cyl Wert verringert. Eine heutige (Auto-Refrak) Nachmessung (bei einem anderen Optiker) ergab, dass die Achsen weiterhin bei ca 170 liegen und der Cyl Wert eher bei dem Wert liegt, wie er auch bei der alten Brille war (Dem Optiker lag der alte Brillenpass vor). Heute nachmittag wird nochmal gemessen, um die „Tagesform“ herauszufinden.

Die Frage, die sich mir stellt, ist natürlich die, ob der Optiker die Werte falsch gemessen hat, falsch auf- bzw. abgeschrieben hat, oder ob sich mein Sehvermögen über den Tag im Bereich ±2 Dioptrin verändert…

Gruß
HH