Hallo
Ich bin Selbständig und hatte ne tolle Steuerprüfung vom Finanzamt,klar. Geprüft wurden die Jahre 2006-2008.
Wobei ich in den Jahre 2006 und 2007 selbst die Monatlichen Buchungen gemacht habe und nur bei Jahres Abschluß beim Steuerberater war.
Das Jahr 2008 habe ich dan ganz zum Steuerberater gegeben. Also Monatliche Buchungen und Abschluß aus einer Hand.
Nun war die besagte Prüfung, was dabei raus kam ist nicht schön. 2/3 der Rückzahlungssumme kommt allein as dem Jahr 2008. Einkommensteuer, UmSt und Gewehrbesteuer.
Im Jahr 2007 habe ich eine Auto gekauft, mit dem ich nur Probleme hatte, mehr kaputt als ganz. Also habe ich 2008 auf Rücknahme des Autos bestanden, was dann auch der Fall war. Meine Steuerberterin meinte sie müsse nachschauen wie das dann richtig gebucht wird das es kein Ärger gibt. Sie hatt es jetzt doch falsch gebucht, den Kreditbetrag nicht als Einnahmen sonder diesen einfach unter Tisch fallen lassen. Daraus ergibt sich das ich Einkommensteuer, UmST und Gewehrbesteuer für dieses Jahr nachzahlen muß.
Was mir im nachhinein bewusst ist, das ich die UmSt die ich 2007 bekommen habe zurück zahlen muss das leuchtet mir ein. Aber wenn die Steuerberaterin ihrer Arbeit geleich richtig gemacht hätte dann wäre der Haufen erstens kleiner und zweites müsste ich keiner Verzugszinesn zahlen. Klar muß ich für 2006 und 2007 auch nachzahlen aber das ist nicht mal 1/3.
So nun meine Frage wer bzw. in wie weit Haftet der Steuerberater für seine Fehler?
Mfg
er nachvollziehbare Vermögensnachteil ist dann die Höhe.“