Haftung des Transporteurs

Hallo,

wenn jemand z. B. bei Ebay äußerst günstig einen gebrauchten, aber so gut wie neu erhaltenen Gegenstand kauft, und dieser geht auf dem versicherten) Versandweg verloren:

Bekommt der Geschädigte dann nur den vereinbarten Kaufpreis?

Oder bekommt er den Neupreis, falls keine Chance absehbar ist, einen gleichwertigen Gegenstand nochmals zu dem günstigen Preis zu bekommen?

Grüße
Carsten

Den Kaufpreis