Hallo,
wenn jemand z. B. bei Ebay äußerst günstig einen gebrauchten, aber so gut wie neu erhaltenen Gegenstand kauft, und dieser geht auf dem versicherten) Versandweg verloren:
Bekommt der Geschädigte dann nur den vereinbarten Kaufpreis?
Oder bekommt er den Neupreis, falls keine Chance absehbar ist, einen gleichwertigen Gegenstand nochmals zu dem günstigen Preis zu bekommen?
Grüße
Carsten