Haftung des Vermieters bei Schimmel

Hallo ihr!

Ich hoffe, ihr kennt euch etwas besser aus als ich…

Das Problem einmal grob umrissen:

Es wurde ein Haus angemietet, in dem gewohnt wurde und in dem auch eine Firma gemeldet wurde. Es befanden sich dort ein Büro und ein Lagerraum (im Keller). Es war von Anfang an klar, dass es im Keller aufgrund eines Wassereinbruchs einmal Schimmel gegeben hat, der allerdings angeblich fachmännisch beseitigt wurde. Während der Mietzeit gab es immer mal wieder kleinere Wassereinbrüche und es fiel ein zunehmend merkwürdiger, moderiger Geruch im Keller auf. Der Keller war mit Holzpaneelen verkleidet, sodass man nicht sehen konnte, ob die Wände verschimmelt waren. Die Wassereinbrüche und der Schimmel-Verdacht wurden der Vermieterin gemeldet. Bezüglich des Wassers wurde manchmal etwas unternommen, manchmal wurde es wegignoriert oder verleugnet. Es wurde immer vehement bestritten, dass Schimmel im Haus sein könnte. Im Herbst 2008 kam es zu einem weiteren relativ heftigen Wassereinbruch, der wiederum der Vermieterin gemeldet wurde. Das Wasser lief durch den Schornstein bis in den Keller. Das Wasser wurde vom Mieter beseitigt und von der Vermieterin wurde eine Firma beauftragt, die den Schornstein repariert hat. Der Geruch im Keller wurde immer schlimmer und so wurde die Vermieterin vom Mieter darum gebeten, ein Schimmelgutachten erstellen zu lassen. Dies wurde von der Vermieterin zugesagt, dann aber immer wieder verschoben. Die Mieter ließ also auf eigene Kosten ein solches unabhängiges Gutachten erstellen. Es wurde festgestellt, dass der Keller teilweise stark Schimmelbelastet ist, dass dieser gesundheitsschädigend ist (die Mieter klagten über Kopfschmerzen und Asthma) und dass der Schimmel auch auf das gelagerte Material übergangen ist. Da es sich um medizinische Ausrüstungen und medizinisches Material handelte, war dieses nicht mehr zu verwenden und es entstand ein Schaden von ca 60.000 Euro. Inzwischen war der Schimmel auch sichtbar. Der Mieter behielt die Miete ein und drängte auf eine Lösung. Die Vermieterin zeigte sich uneinsichtig und kündigte den Vertrag. Der Mieter zog im Frühjahr 2009 aus.
Inzwischen ist der Fall vor Gericht und laut diesem stehen dem Mieter KEINERLEI Ansprüche zu. Im Gegenteil, er soll nun die noch ausstehende Miete begleichen und diverse Kosten am Haus begleichen.

Meine Fragen sind nun: Wie kann es angehen, dass es einem Vermieter so leicht gemacht wird, Mieter in einem offensichtlich verschimmelten Haus wohnen zu lassen? Hat man als Mieter da keinen Schutz? Die Vermieterin behauptet, nur Büroräume, nicht aber Lagerräume vermietet zu haben. Gibt es da Unterschiede? Hätte man Lagerräume gesondert aufführen müssen? Außerdem steht im Vertrag angeblich irgendeine Klausel, die besagt, dass sie keine Kosten übernimmt für Schäden, die dem Mieter durch das Mietobjekt zugefügt werden. Somit sei es irrelevant, dass das Haus verschimmelt war und das Material nicht mehr zu gebrauchen ist. Gibt es soetwas tatsächlich? Ist das alles Rechtens?
Es wurde zudem der Vormieter ausfindig gemacht, der bestätigte, dass es zu seiner Mietzeit dort auch Schimmel gegeben habe, er auch wegen Streitigkeiten mit der und Uneinsichtigkeit der Vermieterin ausgezogen sein und auf Nachfrage stellte sich heraus, dass der Schimmel im Keller nur oberflächlich also optisch entfernt wurde.

Ich bin für jede Hilfe dankbar. Und auch danke fürs Lesen; ich habe viel geschrieben.

Einen schönen Abend wünsche ich!

Ich verstehe das nicht. Ein wenig weiter unten habe ich auch schon eine Schimmelfrage gestellt. Und eigentlich ist doch bei Schimmel die Vermieterin in der Nachweispflicht. Warum das Gericht so entschieden hat, kann ich nicht nachvollziehen. Es scheint mir in der Schilderung auch offensichtlich, dass der Mangel schon beim Einzug vorlegen hat.
„Der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung (Mietsache) in einwandfreiem - also auch nicht gesundheitsgefähredenden - Zustand zu überlassen.“ Im Internet steht, hier könnte man sich individuell beraten lassen: Verbraucherzentralen, Mietervereine, Haus- und Grundbesitzervereine,Anwälte, Schiedsleute, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Alles Gute!!

wobei es sich beim UP um gewerblich genutzte Räume handelt, für die Schutzbestimmungen des BGB für Wohnraum schlicht und einfach nicht gelten.

Zum UP:
Was möchtest Du hören? Schadenssumme > 5.000,- €, also hat ein Landgericht die mietvertraglichen Haftungsausschussklauseln als gültig eingeschätzt. Sollen wir hier jetzt Richterschelte betreiben? Sollen wir von hier aus mit der Glaskugel Argumente erkennen, die beim OLG vorgebracht werden und Dein Anwalt noch nicht kennt? Oder möchtest Du von uns einfach nur bedauert werden?
Hier noch ein paar schlaue Sprüche:
Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand. Oder: Recht hat man nicht, Recht bekommt man (oder nicht)

vnA

Wo habe ich etwas von einer Glaskugel geschrieben? Ich fragte lediglich, ob die Dinge, die ich schrieb, rechtens sind oder nicht. Antworte doch einfach gar nicht, anstatt so nen Müll zu schreiben. Ich bitte um Hilfe und nicht um Bemitleidung oder dumme Sprüche.
Der Richter schien sehr parteiisch zu wirken. Hat jede Nachfrage, was den Schaden des Mieters angeht, völlig ignoriert. Der Anwalt des Mieters ist selber überrascht über diese Beurteilung. Und entschuldige bitte vielmals, dass ich mir dachte, ich frage mal Leute, die Ahnung von soetwas haben könnten. Da bin ich bei dir ja wohl an der falschen Adresse. Für den Mieter stellt sich die Frage, ob es Sinn macht, weiter zu klagen oder ob dies nur Ärger und sonst nichts bringt.

Hey,

richtig, der Mieter dachte auch, dass der Fall ganz klar und offensichtlich wäre. Deswegen war er von der Einschätzung des Richters auch so überrascht. Ich denke auch, dass es gewisse und gerade gesundheitliche Richtlinien gibt und deswegen wundert es mich, dass das Gericht nicht nur sagt, dass der Schaden des Mieters irrelevant ist, sondern dass er für die Zeit, in der keine Miete gezahlt wurde, 100% der Miete nachzahlen muss. Eine Mietminderung sei nicht möglich.

Für den Mieter stellt sich die Frage, ob es Sinn macht, weiter
zu klagen oder ob dies nur Ärger und sonst nichts bringt.

Hi,

das kenne ich, obwohl wir Schwarz auf Weiß von der Gegenseite hatten, daß sie Geldbeträge als Erbin vereinnahmt hatte und erst später, als das Testament aufgehoben wurde, behauptete sie hätte diese Geldbeträge als Schenkung erhalten und obwohl in dem ausgehobenen Testament stand, daß das Vermögen der Erblasserin aus Sparguthaben besteht, wurden wir zweitinstanzlich vom Richter zu einem Vergleich genötigt, bei dem wir noch nicht einmal alle uns entstandenen Kosten herausbekommen haben.

Sowohl das Nachlaßgericht, als auch das LG haben die Sparguthaben als Erbe gewertet. Das OLG wollte aber noch einen Beweis dafür haben, daß die Erblasserin bei Übergabe der Sparbücher geistig klar war. Sie stand zwar unter Betreuung aber diesen Beweis zu erbringen…

Wir haben damals den Vergleich zähneknirschend akzeptiert, um nicht noch mehr Geld zu verbrennen. Wenn mir die Beklagte schon schriftlich sagt, daß Geld als Erbin erhalten zu haben und selbst diese schriftliche Aussage vor Gericht nicht zählt…

Was meint denn Dein Anwalt dazu? Was sagt das Gutachten bezügl. des Schimmels aus? Wurde die VM formgerecht von den Mängeln in Kenntnis gesetzt? Wie begründet das Gericht sein Urteil?

In einem hat mein Vorredner recht: „Vor Gericht und auf hoher See - in Gottes Hand!“

Gruß
Tina

Hallo,

Wo habe ich etwas von einer Glaskugel geschrieben? Ich fragte
lediglich, ob die Dinge, die ich schrieb, rechtens sind oder
nicht.

Und genau das kann aus der Entfernung genau niemand sagen. Der richtige Ansprechpartner ist der Anwalt des Mieters. Alles andere ist nun mal Kaffesatz- oder Glaskugelleserei, weil niemand weiß, was genau passiert ist, was im Vertrag stand und was der Richter im Urteil wie berücksichtigt hat oder nicht und warum.

Antworte doch einfach gar nicht, anstatt so nen Müll zu
schreiben. Ich bitte um Hilfe und nicht um Bemitleidung oder
dumme Sprüche.

Nein, Du bittest hier keineswegs um Hilfe, Du willst Deine Meinung bestätigt haben. Sonst würdest Du nicht alle, die Dir nicht zustimmen, derartig anpfeifen.

Der Richter schien sehr parteiisch zu wirken. Hat jede
Nachfrage, was den Schaden des Mieters angeht, völlig
ignoriert.

Normale Reaktion, wenn man einen Prozess verliert: der Richter ist Schuld, weil er parteiisch ist. Dass die Höhe des Schadens hier vielleicht gar keine Rolle spielt, kommt Dir nicht in den Sinn?

Und entschuldige bitte vielmals, dass ich
mir dachte, ich frage mal Leute, die Ahnung von soetwas haben
könnten. Da bin ich bei dir ja wohl an der falschen Adresse.

Da bist Du auf jeden Fall an der falschen Adresse, und zwar überall mit Ausnahme vom Anwalt, der dabei war.
Dass das hier ein öffentliches Forum ist und wirklich jeder antworten kann, völlig unabhängig davon, ob er Ahnung hat oder nicht, ist Dir neu?

Für den Mieter stellt sich die Frage, ob es Sinn macht, weiter
zu klagen oder ob dies nur Ärger und sonst nichts bringt.

Und das weiß irgendein anonymer Leser eines Forums aus der Ferne, der nicht im mindesten die Einzelheiten kennt, zu beurteilen? Da könntest Du genauso gut einen Astrologen befragen.
Tut mir leid, dass ich das so deutlich sage.
Gruß
loderunner (ianal)

als ich hier vor mehreren Jahren Mitglied wurde, waren hier durchwegs freundliche Menschen zu finden. Als ich diesen Artikel schrieb, wunderte ich mich über all die Aufforderungen (sei freundlich, bedanke dich,…). Nun verstehe ich.

Ich sage es noch einmal:
Ich frage nicht nach einer Lösung. Nur, ob jemand etwas ähnliches erlebt hat, ob es möglich ist, dass solche erwähnten Klauseln ihre Richtigkeit besitzen und -wie dem aufmerksamen Leser nicht entgangen sein wird- frage ich mich, WIESO der Richter parteiisch ist und ob es etwas gibt, dass dem Mieter entgangen ist. Wieso der Schaden nichtmal am Rande erwähnt wird. Denn merkwürdig ist, dass alle befragten Anwälte und Mieterverbände sagen, dass die Vermieterin im Unrecht ist. Ich wollte lediglich mein Spektrum erweitern. Aber nicht mit solch schwachsinnigen Bemerkungen.

Also, falls sich jemand auskennt, bin ich dankbar für Hinweise.

Hallo!

Es gibt noch kein Urteil, es wurde lediglich von einem Richter eine Art Einschätzung abgegeben.
Der Anwalt kann diese nicht nachvollziehen, er hätte nicht mit solch einem Verlauf gerechnet und gab zwar zu bedenken, dass es dauern kann, bis der Mieter seinen Schaden ersetzt bekommt, war aber durchaus positiver Dinge.
Das Schimmelgutachten besagt, dass eindeutig gesundheitsgefährdender Schimmel im Hause ist und dass dieser auf das gelagerte Material übergegangen ist. Dem Richter ist bekannt, dass Schimmel im Haus war, er weiß, dass es diverse Wassereinbrüche gab, aber es wurde nichtmal von einer Mietminderung gesprochen. Es sollen 100% Miete für ein Haus nachgezahlt werden, das an der Grenze der Bewohnbarkeit war. Die Vermieterin wurde über all diese Schäden sowohl schriftlich als auch telefonisch informiert. Sie hat bisher nicht bestritten, von all diesen Dingen Kenntnis gehabt zu haben, dennoch scheint der Schaden des Mieters uninteressant zu sein.

Hallo,

als ich hier vor mehreren Jahren Mitglied wurde, waren hier
durchwegs freundliche Menschen zu finden. Als ich diesen
Artikel schrieb, wunderte ich mich über all die Aufforderungen
(sei freundlich, bedanke dich,…). Nun verstehe ich.

freundlich aber bestimmt :wink:

Ich sage es noch einmal:

nicht nötig, die meisten verstehen es auch beim ersten Mal

Ich frage nicht nach einer Lösung. Nur, ob jemand etwas
ähnliches erlebt hat, ob es möglich ist, dass solche erwähnten
Klauseln ihre Richtigkeit besitzen und -wie dem aufmerksamen
Leser nicht entgangen sein wird- frage ich mich, WIESO der
Richter parteiisch ist

Vielleicht liegt es ja daran, das Schimmel generell nicht gesundheitsschädlich oder egfährdend ist?

Diese Meinung, das Schimmel immer mit Gefährdung zu tun hat ist mir unbegreiflich. Es gibt nur sehr wenige Situzationen, wo dies der Fall sein - kann -.
Dazu müßte die Person aber durch etwas anderes - vorgeschädigt - sein. Deshalb gibgt es auch keinen Grenzwert für Schimmel…

Die Hysterie wegen Schimmel ist schon bemerkenswert, weil Schimmel zu fast 99% positiv für Menschen sich auswirkt.

Vielelicht hat der Richter dies gewußt.

und ob es etwas gibt, dass dem Mieter
entgangen ist.

s. o.

Wieso der Schaden nichtmal am Rande erwähnt
wird.

Ein Personenschaden wird wohl nicht entstanden sein. Für Sachschaden wäre der MV zu prüfen, das wurde vermutlich getan.

Denn merkwürdig ist, dass alle befragten Anwälte und
Mieterverbände sagen, dass die Vermieterin im Unrecht ist.

Offensichtlich sind diese Anwälte auch nur an Honorare Interessiert.

Ich
wollte lediglich mein Spektrum erweitern. Aber nicht mit solch
schwachsinnigen Bemerkungen.

Wer austeilt muß auch einstecken können…

Also, falls sich jemand auskennt, bin ich dankbar für
Hinweise.

s. o.

vlg MC

PS:
Auch nicht das was sich dieser oder jener Poster erhofft hat…

Es wurde, wie gesagt, ein Schimmelgutachten erstellt und der Schimmel ist gesundheitsschädigend. Da es sich um medizinische Produkte handelt, stellt dies ein Problem dar. Darum geht es. Wäre der Schimmel nicht schädlich, wäre der Schaden nicht existent. Der Mieter hat seit er in diesem Haus lebte Asthma. Er hatte auch Kopfschmerzen, diese sind inzwischen aber wieder abgeklungen. Laut Arzt ist ein Zusammenhang zum Schimmel zu sehen.
Abgesehen davon, ob der Schimmel schädigend ist oder nicht - würdest du dich freuen, von einem Mediziner mit Medikamenten behandelt zu werden, die in einer offensichtlich getrockneten, welligen Verpackung stecken und muffig riechen? Oder ein Spray gegen Atem- oder Herzbeschwerden inhalieren, das einer verfärbten Verpackung ist? Dich mit einer Spritze stechen lassen, die aus einer bräunlich-gelben Verpackung geholt wurde? Würdest du eine ekelig riechende Puppe zur Herz-Lungen-Wiederbelebung beatmen? Auch dies ist ein Schaden.

Nebenbei frage ich mich, womit ich in meiner ursprünglichen Frage so ausgeteilt habe, dass sich solche Aussagen rechtfertigen…

Abgesehen davon, ob der Schimmel schädigend ist oder nicht -
würdest du dich freuen, von einem Mediziner mit Medikamenten
behandelt zu werden, die in einer offensichtlich getrockneten,
welligen Verpackung stecken und muffig riechen?

Schimmel entsteht nicht von heut auf morgen. Offensichtlich hat der Mieter einen ziemlichen Teil des Schadens allein schon durch nichthandeln selbst verursacht.

Was hätte er denn tun können, außer es der Vermieterin mitzuteilen und versuchen, richtig zu lüften? Oberflächlich wurde der Schimmel immer wieder entfernt. Und wäre es nicht die Pflicht der Vermieterin gewesen, sich umgehend ein Bild der Lage zu machen und das Ganze nicht 4 Jahre zu ignorieren?
Und wenn es nur das Versagen des Mieters gewesen wäre, müsste der Schimmel ja auch in anderen Räumen gewesen sein und nicht nur dort wo vorher das Wasser durch die Wände lief.

Was hätte er denn tun können, außer es der Vermieterin
mitzuteilen und versuchen, richtig zu lüften?

Die Sachen dort nicht mehr lagern.

hallo,

das ist doch nicht so schwer zu verstehen. handelt es sich um einen wohnungsmietvertrag, dann lagern gewerbliche güter auf gefahr des mieters im keller.

handelt es sich um einen gewerbemietvertrag, dann muß der mieter darauf achten, dass der lagerraum den bedürfnissen seiner ware entspricht. ein 08/15-keller dürfte nicht der geeignete ort für medizinprodukte sein.

den mieter trifft auch die schadensminderungspflicht. ich sehe weiter unten, dass der mieter vier jahre lang versucht, mit dem vermieter einen konsens zu finden und nichts dagegen unternimmt, in der zwischenzeit die ware ordentlich zu lagern.

last, man sollte daran denken, dass bei dieser streitsumme ein anwalt in jedem fall sein honorar erhält, ganz egal, ob er den prozess gewinnt oder verliert.

trübe aussichten, m.m. nach.

h.

wow, danke für deine großartige hilfe. schade, dass dem mieter das nicht selbst einfiel. klar, ich räume auch immer meinen keller leer, wenn es anfängt zu regnen.

ich versuche mal, auch für dich verständlich, zu erklären, was meine eigentliche frage war:
im mietvertrag steht etwas davon, dass die vermieterin für etwaige schäden, die dem mieter durch den beseitigten schimmel entstehen, nicht haftbar ist. ich habe diesen vertrag leider nicht gesehen. dennoch frage ich mich, ob der vermieter sich dadurch einfach frei kaufen kann. es gibt doch bestimmt etwas wie eine sorgfaltspflicht. Und hätte das Haus überhaupt vermietet werden dürfen, obwohl die vermieterin von dem vorhandenen schimmelbefall kenntnis hatte? diese passage im vertrag klingt, meiner meinung nach, nicht danach, als hätte sie den schimmel beseitigt, wenn sie schon davon ausgeht, dass dadurch folgeschäden entstehen.

Hey,

danke, mal eine Antwort, mit der ich etwas anfangen kann.

Dass es Unterschiede bei der Vertragsart angeht, was das Lagern im Keller betrifft, wusste ich nicht. Gibt es eine Mischung beider Verträge? Denn das Haus wurde sowohl als Wohnfläche, als auch als Bürofläche vermietet.

Der massive Wassereinbruch fand erst nach 4 Jahren Mietzeit stand. Vorher lief das Wasser nicht in diesen Bereich. Das Vorhandensein von Schimmel wurde von der Vermieterin stets bestritten, sie machte sich auch ein Bild von der Lage Vorort. Der Mieter vertraute dieser Aussage. Erst nach dem eben genannten Wassereinbruch, als das gelagerte Material, betroffen war, wurde selbiges ausgelagert. Daraufhin wurde auch das Schimmelgutachten erstellt.

Hallo,

wow, danke für deine großartige hilfe. schade, dass dem mieter
das nicht selbst einfiel.

Wenn es seit 4 Jahren bekannt ist, das die Lagerbedingungen suboptimal sind, hätte der M die Dinge dort nicht stehen lassen dürfen, weil so Folgeschaden nicht minimiert würden.

Folglich wäre eine Schdensersatzforderung nach den Kosten für einen geeigneten Ersatzkeller zielführender gewesen.

klar, ich räume auch immer meinen
keller leer, wenn es anfängt zu regnen.

Nur weil es sich so unwahrscheinlich anhört muß dies nicht unrichtiger sein.

ich versuche mal, auch für dich verständlich, zu erklären, was
meine eigentliche frage war:

Warum nicht gleich so? (Das war übrigens mit austeilen gemeint.)

im mietvertrag steht etwas davon, dass die vermieterin für
etwaige schäden, die dem mieter durch den beseitigten schimmel
entstehen, nicht haftbar ist.

Nach einer erfolgreichen fachgerechten Sanierung üblich, da der VM da dann alles getan hat um diesen Schaden zu beseitigen und auch zu verhindern.

ich habe diesen vertrag leider
nicht gesehen. dennoch frage ich mich, ob der vermieter sich
dadurch einfach frei kaufen kann.

Das beurteilten ggf. dann die Richter.

es gibt doch bestimmt etwas
wie eine sorgfaltspflicht.

Was wäre, wenn der VM dies schon getan hat…
…dann wäre danach der M dran.

Und hätte das Haus überhaupt
vermietet werden dürfen, obwohl die vermieterin von dem
vorhandenen schimmelbefall kenntnis hatte?

Nur weil es mal Schimmel gab, wäre ein Haus zwangsläufig ein Schrotthafen.

diese passage im
vertrag klingt, meiner meinung nach, nicht danach, als hätte
sie den schimmel beseitigt,

Schimmel kann wieder auftauchen, wenn man alles dafür tut, bzw. unterlaßt.

wenn sie schon davon ausgeht, dass
dadurch folgeschäden entstehen.

Von Folgeschäden wurde oben vom MV nichts zitiert.
Wenn vor lauter Emotionen schon die Begriffe falsch zugeordent werden, kann man wohl kaum von einer reinen Frageabsicht ausgehen…

vlg MC

hallo,

Denn das Haus wurde sowohl als
Wohnfläche, als auch als Bürofläche vermietet.

aber nicht als lagerraum, vermute ich mal. nur wenn dir für den lagerraum auch bestimmte eigenschaften zugesichert wurden (trockenheit, klimatisierung, schimmelfreiheit), kannst du daraus schadenersatz geltend machen. der vermieter hat sogar noch jede haftung ausgeschlossen.

ein für medizinprodukte adäquater lagerraum würde wahrscheinlich um einiges teurer sein als ein hauskeller und ein richter könnte fragen, ob du hier nicht am falschen ende gespart hast.

ich glaube, du solltest deine aufmerksamkeit nicht länger auf ein fitzelchen hoffnung, den vermieter doch noch dranzukriegen, konzentrieren. das hindert dich an klaren gedanken für neue, bessere geschäftsideen. :smile:

h.

Hi,

finde nun Zeit darauf zu antworten.

Es wurde, wie gesagt, ein Schimmelgutachten erstellt und der
Schimmel ist gesundheitsschädigend.

Sehr interessant, da würde mich echt der Inhalt interessieren. Selbst der Gesetzgeber geht nur davon aus das Schimmel Gesundheits - gefährdend - sein kann.

Eine Schädigung kann nur bei sehr großen Dosen eingeatmenten Sporen bestimmer Größe entstehen. Da wären Flächen von Quadratmetern von Sporenrasen vonnöten die gut sichtbar und deshalb auch zum geeigneten Verhalten animiern (schützen zB durch Mundschutz) können.
Umsomehr da hier mit medizintechnischen Produkten umgegangen wird, sollte hier darüber auch ein besonderes Wissen vohanden sein.

So ein großer Schaden kann nur entstehen, wenn lange Zeit keine Bekämpfung stattfand.

Da es sich um medizinische
Produkte handelt, stellt dies ein Problem dar.

Es stellt ein Problem dar, wenn die Sachen weiterhin damit kontaminiert werden. DH sie nicht in Sicherheit verbracht wurden.

Es stelle sich auch die Frage, warum der Abverkauf so viele Jahre dauerte, da es in diesem Bereich auch Verfallszeiten gibt.

Ein Schelm, der dabei ein Versicherungsschaden annimmt, weil die medizin(technischen) Produkte zeitverfallen und damit unverkäuflich wären.

Darum geht es.

aha

Ja, oder auch nur um Vereitelung von zukünfigen höheren Schäden ab bekannt werden (zB durch Umlagerung).

Wäre der Schimmel nicht schädlich, wäre der Schaden nicht
existent.

Schimmel ist dazu da organisches Material in mineralisches unzuwandeln. Nur Schimmel kann dies, und erfüllt damit einen sehr wichtigen ökologischen Zweck. Ohne Schimmel würden wir in Horn, Biomasse etc. überhäuft (mehrere dutzend Meter hoch) werden.

Der Mieter hat seit er in diesem Haus lebte Asthma.

Ja, was wäre ein Fall von einer Vorbelastung, bei der gewisse Arten von Schimmel bei ungehinderter Einatmung der Sporen etwas an der Gesundheit beeinträchtigen - kann -, nicht muß.

Er hatte auch Kopfschmerzen, diese sind inzwischen aber wieder
abgeklungen.

Schön, nur Schimmel verursacht diese Syntome idR nicht, eher Atemnot.

btw:
Kopfschmerzen sind Pseudoschmerzen. Es gibt keine Schmerzrezeptoren im Gehirn. Die schmerzen trotzdem… :smile:

Laut Arzt ist ein Zusammenhang zum Schimmel zu
sehen.

Dann kann der Arzt dies sicher in einem medizinischen Gutachten darlegen. Dies würde mich ebenso sehr interessieren.

Abgesehen davon, ob der Schimmel schädigend ist oder nicht -
würdest du dich freuen, von einem Mediziner mit Medikamenten
behandelt zu werden, die in einer offensichtlich getrockneten,
welligen Verpackung stecken und muffig riechen?

Schimmel verursacht keine Feuchteschäden. Das Muffige kann vom Schimmel kommen.
Die Produkte würden sich vielleicht neu verpacken lassen?

Oder ein Spray
gegen Atem- oder Herzbeschwerden inhalieren, das einer
verfärbten Verpackung ist?

Verfärbungen durch Schimmel?
Entweder wäre die feuchte Pappe kontaminiert und durchdrungen oder Oberflächelich damit belegt. Ersteres wäre Schrott zweiteres durch abwischen zu beheben. Eine neue Verpackung wäre für beide Fälle gut.

Dich mit einer Spritze stechen
lassen, die aus einer bräunlich-gelben Verpackung geholt
wurde?

Innen wäre es wohl noch steril… :smile:

Einmal verpackte sterilen Dingen dürfen nicht offen gelagert werden, sie müssen umverpackt sein. Hier könnte eine falsche (offene) Lagerung ohne Umverpackung dieser Produkte vorliegen.

Würdest du eine ekelig riechende Puppe zur
Herz-Lungen-Wiederbelebung beatmen?

So eine wertvolle Puppe würde wohl auch kaum offen in einem Keller gelagert werden, sondern in einer geeigneten Umverpackung.

Auch dies ist ein Schaden.

Der ggf. vermeidbar wäre…

Nebenbei frage ich mich, womit ich in meiner ursprünglichen
Frage so ausgeteilt habe, dass sich solche Aussagen
rechtfertigen…

Schimmel war und wird ein Streitthema bleiben.
Leider wird der Gesundheitsschaden von Schimmelbefall überschätzt.
Schimmelsporen kommen überall in der Natur vor. Sie sind sogar manchmal in hohen Konzentrationen in der Aussenluft vorhanden, mit der gelüftet wird.

Zudem wurde schon darauf hingewiesen, dass Produkte in geeigente Lager und Verpackungen untergebracht werden sollten, um Schäden gerade für Medizinprodukte (siehe MPG) für alle Beteiligte zu verhindern. Wer dies unterläßt, der Nachweis liegt hier mal Ausnahmsweise beim Medizinproduktvertreiber etc., muß dies gegenüber einen Verbraucher sogar nachweisen können (Beweislastumkehr).

Das wäre hier also nicht passiert…

vlg MC