Man stelle sich vor: man mietet außer seiner Wohnung auch eine Terrasse mit (eigenen) Mini-Garten, der nicht abgegrenzt ist vom größeren „allgemeinen“ Mietergarten (der Vermieter möchte keine Abgrenzung). Im „allgemeinen“ Mietergarten befindet sich eine Betontreppe zum Keller, die nur seitlich abgezäunt ist - Ihr einjähriges Kind, aber auch die größeren Kinder & deren Kameraden können da zu leicht runter fallen…
Der Vermieter meint auf Anfrage: „Naja, Sie haben doch eine Aufsichtspflicht“ - aber selber denkt man natürlich: wenn die wissen, dass das ein Risiko darstellt, und sie machen nichts, dann ist das fahrlässig…
Also sollte der Vermieter das einfach absichern!
Wie sieht ihr das?
Bin gespannt auf’s Feedback, danke schon mal, LG Micky
Moin,
es ist für mich nur schwer vorstellbar, dass von einem VM allen Ernstes verlangt wird eine Treppe einzuhausen, weil Eltern keine Lust haben ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen.
Strafrechtlich wäre das im Schadensfall wohl ziemlich klar, wer die Verantwortung hatte. Und dass eine Gefahrenstelle erkannt wurde, verstärkt nur die Verantwortung (auch strafrechtlich).
wenn man das mal zu Ende denkt, könnte der Mieter verlangen, dass der Vermieter einen mannshohen Zaun mit Stacheldraht obendrauf um das Grundstück zieht, damit die halbwüchsigen Kinder nicht auf die Straße springen. Genau genommen müsste er den Zaun sogar unter Strom setzen.
ich bin keine Rechtsexpertin, aber ich denke, dass kein Rechtsanspruch auf ein Treppenschutzgitter für die Außentreppe zum/ vom Keller besteht; ein seitliches Treppengeländer ist ja vorhanden, wenn ich Dich richtig verstanden habe.
Ich kann mir gut vorstellen, dass es für alle anderen Mieter recht behindernd sein kann, immer das Treppenschutzgitter zu öffnen und zu schliessen. Und wer sollte dafür verantwortlich sein, dass das Gitter auch immer geschlossen ist?
Ich halte die Gefahr für das Kind/ die Kinder für größer, wenn man sich auf ein geschlossenes Gitter verlässt und nicht mitbekommt, dass ein anderer Mieter das Gitter offenstehen lässt, weil er mehrere Sachen von der Wohnung oder sonstwoher in den Keller transportieren will. Oder es schlicht und einfach vergisst zu schliessen. Für Jemand der keine oder schon ältere Kinder hat wäre so ein Verhalten m. E. normal, weil man in dem Moment über die möglichen Gefahren für die spielenden Kinder nicht nachdenkt oder sich sagt, dass bei den 5 Minuten schon nichts passieren wird. (Ein Verhalten, welches man div. Berichterstattungen zur Folge im Punkt Autofahren und Kindersicherung auch bei Eltern vorfinden kann).
Vielleicht besteht aber ein Anspruch gegen den Vermieter auf Zustimmung zur Einzäunung des gemieteten Minigartens auf Kosten des Mieters mit entsprechender Rückbauverpflichtung… Das können Dir hier vielleicht die Rechtsexperten bzw. der Mieterschutzbund beantworten.
Versteh mich bitte nicht falsch, ich kenne die Problematik genau:
Wir haben ebenfalls ein Kleinkind und in unserem Garten sind viele Treppen und Treppchen (war schon beim Erwerb so angelegt) und auch wir haben einen langen Kellerabgang. Da wir insgesamt eine Sicherung der Treppen nicht bzw. nicht mit einem einigermaßen vertretbaren Kostenrahmen vornehmen konnten, musste unser Kind lernen mit den Treppen umzugehen. In den nunmehr zweieinhalb Jahren hatte das den ein oder anderen Sprint unsererseits bzw. Ausrufe wie „Sofort Stehenbleiben!“ oder „Festhalten!“ zur Folge gehabt…
Lieben Gruß
Trillian
P. S.: Das Treppenschutzgitter im Haus schliessen wir nicht mehr, sondern lehnen es nur noch an, da ein geschlossenes Treppenschutzgitter unserer Erfahrung nach nur zum Überklettern verleitet. Die Absturzgefahr ist da natürlich noch größer…
Um auf die Kernfrage zu kommen. Ich bin mir ziemlich sicher, das es auch im Privaten Wohnungsbau bestimmte Auflagen / Verordnungen gibt, die genau vorgeben wie z.B. Treppen und Schächte gesichert sein müssen.
Einfach mal im großen Netz suchen.
Danke für die vielen schnellen Antworten, das ist ja klasse (ich bin neu hier im Forum, hatte kaum so viel Feedback erwartet
Ich werde dem Vermieter noch mal darauf ansprechen, ob man eben so einen kleinen Zaun um den eigenen Garten machen kann, der dann später wieder abgebaut wird: Da können die eigentlich kaum was dagegen haben - und dann trinkt man seinen Kaffee doch etwas ruhiger, jetzt dass es Frühling wird. Oder wir kreieren sowas ähnliches mit niedrigen Sträuchern…
wobei im Privatbereich NICHT mit der Anwesenheit von unbeaufsichtigten Kleinkindern zu rechnen ist. Dies ist nur in Schulen, Kindertagesstätten und ähnlichen Institutionen der Fall.