eine Firma X vermietet Gegenstände seiner Betriebsausstattung, die er überzählig hat bzw. selber gerade nicht benötigt.
(Beispiele: Ein Maler vermietet ein Gerüst, ein Baubetrieb einen mobilen Kompressor, ein Elektriker einen Baustromverteiler).
Dieser Gegenstand wird nun im öffentlichen Raum aufgestellt. Für die zeitweise Benutzung einer Grünfläche oder eines Teils eines Gehweges wird übliocher weise - vor allem aber in Baugebieten - keine Genehmigung verlangt und auch keine solche angefragt.
Wo der Mieter die Gegenstände verwendet, weiß der Vermieter nicht immer.
Nun ruft ein städtischer Mitarbeiter bei einer solchen Firma an und verlangt, den Gegenstand in der A-Straße, B-Stadt, baldigst zu entfernen, da der den weiteren Straßenausbau störe.
Der Vermieter weiß nicht, dass dort sein Gerät steht.
Aber an Hand einer ID-Nummer am Gerät steht fest, dass es von Firma Z gemietet wurde.
Er will die Kontaktdaten des Mieters, Firma Z, an die Stadt weitergeben. Der Mitarbeiter würgt das aber unwirsch ab und sagt:
Das ist IHR Gerät, da steht IHRE Firmenname dran.
Wir lassen das in einer Woche entfernen, dann zahlen SIE die Rechnung.
Wir, die B-Stadt, interessieren uns nicht für IHRE internen Angelegenheiten, UNS interessiert nicht, wer das gemietet hat. SIE sind verantwortlich, SIE zahlen die Rechnung, wenn SIE sich nicht um die Entfernung selber kümmern.
Ähh?
(Der Vermieter erreicht z.Zt. den Mieter nicht. Er will das Gerät eigentlich nicht selber abbauen, da einige Fahrtkosten auf ihn zu kämen.)
ich weiss nicht, ob Sie’s wussten, aber eine Frage beinhaltet zumindestens ein Fragezeichen.
Das einzigste Fragezeichen steht in diesem Fall hinter „Ääh?“
Daraus kann ich aber keine Fragestellung entnehmen.
Das einzigste Fragezeichen steht in diesem Fall hinter „Ääh?“
Daraus kann ich aber keine Fragestellung entnehmen.
Wirklich nicht?
In der Tat habe ich keine Frage formuliert.
Ich war aber davon ausgegangen, dass der geneigte Leser erkennt, dass ich wissen wollte:
Haftet der Vermieter wirklich als Erster für die vermietete Sache?
Ist es richtig, dass sich eine Stadtverwaltung in keinster Weise für den Störer interessiert, sondern sich nur an den Vermieter wenden will?
Hi, ich denke mal, es ist für die Stadtverwaltung einfacher,
sich direkt an den Vermieter (Eigentümer) zu wenden als an den
Mieter.
Und? Gibt es bei Baugerüsten eine Halterhaftung wie bei Fahrzeugen? Und wie wäre es bei was kleinerem wie z.B. einem Spaten oder Hammer? Woraus sollte sich das ergeben?
Gruß
loderunner (ianal)
Bin ich auch nicht.
Aber ich vermute, dass sich die Stadtverwaltung es einfach einfach machen will.
Wäre das ein realer Fall, würde man als Eigentümer des Gerätes zweigleisig fahren.
Man würde der Stadtverwaltung einen Brief zukommen lassen, indem man erklärt, dass das Gerät sich zur Zeit im Besitz der Firma Y (mit Kontaktdaten) befindet. Somit kann die Stadt wohl nicht mehr sagen, sie hätte gar nicht anders können, als das Teil kostenpflichtig für den Eigentümer zu entfernen.
Gleichzeitig würde man der Firma Y einen Brief zukommen lassen, worin die Kontaktdaten des Herrn der Stadt drin stehen und die dringenden Aufforderung, zur Vermeidung unnötiger Kosten eine umgehende Entfernung des Gegenstandes zu veranlassen. Zudem erfolgt dabei die fristgerechte Kündigung des Mietvertrages und eine Ankündigung, den Rückbau und die Abholung des Gerätes kostenpflichtig für den Mieter selber zu verrichten, wenn dies nicht innerhalb angemessener Frist erfolge.
Ist schon ärgerlich, was manche Leute für ein dickes Fell haben!