Ein Vermieter (gleichzeitig Eigentümer) vermietet ein Büro. Er fährt für 3 Wochen in den Urlaub und bestimmt keinen Bevollmächtigten. Direkt nach seiner Abreise kommt es zu einem Schaden an der Telefonleitung (Hausanlage ohne Zuständigkeit der Telekom). Der Schadensort ist unklar (Erdkabel). Der Mieter ist Sachverständiger und bezieht seine Aufträge zu 100% über Telefon/Fax bzw. Internet. Der Anschluss ist komplett tot. Auch nach der Rückkehr des Vermieters wird der Schaden erst nach zwei Wochen behoben. Der Mieter hat Umsatzausfall in Höhe eines kompletten Monatsumsatzes. Ist der Vermieter schadensersatzpflichtig? Die Schaltung einer Rufumleitung war unmöglich.
Gewerbe oder Wohnraummietvertrag,
Wenn Gewerbe wurde was über Haftung geregelt und wenn ja was?
Gewerbemietvertrag ohne Haftungsregelung
Hier ist ein Forum, in dem Laien ihre Meinung sagen. Was Sie erwarten ist eine Rechtsberatung, die nur ein Anwalt geben kann und darf. Oder letztendlich ein damit befasstes Gericht.
Schwierig. Der Mieter müsste genau beziffern können, wie hoch der ihm entstandene Schaden ist. Vielleicht könnte man die drei vorherigen und die drei nachfolgenden Monate, mit diesem Monat vergleichen, um einen Anhaltswert zu bekommen. Wichtig ist bestimmt auch, ob der Mieter seinen Vermieter schriftlich aufgefordert hat, den Schaden zu beheben (Einschreiben/Fristsetzung), unabhängig davon, ob er in Urlaub war. Hier kann nur ein RA helfen.
Ein Vermieter (gleichzeitig Eigentümer) vermietet ein Büro. Er
fährt für 3 Wochen in den Urlaub und bestimmt keinen
Bevollmächtigten.
Warum sollte er dies denn tun ?
Direkt nach seiner Abreise kommt es zu einem
Schaden an der Telefonleitung (Hausanlage ohne Zuständigkeit
der Telekom). Der Schadensort ist unklar (Erdkabel).
Wenn es sich um ein beschädigtes Erdkabel handelt,
hat dies mit der Hausanlage nichts zu tun.
Für das Erdkabel müsste doch die Telekom zuständig sein.
Der
Mieter ist Sachverständiger und bezieht seine Aufträge zu 100%
über Telefon/Fax bzw. Internet. Der Anschluss ist komplett
tot. Auch nach der Rückkehr des Vermieters wird der Schaden
erst nach zwei Wochen behoben. Der Mieter hat Umsatzausfall in
Höhe eines kompletten Monatsumsatzes. Ist der Vermieter
schadensersatzpflichtig? Die Schaltung einer Rufumleitung war
unmöglich.
Ich wundere mich ein wenig. Ein Sachverständiger der kein Handy hat
und der nicht weiß, dass man einen Internetanschluss auch per Funk (Umts oder LTE)
betreiben kann ?
Moin, das ist Gewerberecht, da kenne ich mich nicht aus.
Besser Du fragts eine RA.
Gruß connection
Hallo,
man nennt so etwas unternehmerisches Risiko. Einen Schadenersatz für Umsatzausfall seitens des Vermieters gibt es nicht. Der Mieter kann und muß sich selbst kümmern. Eine Aufschaltung seitens des Providers der Telefonnummer auf ein Handy oder eine andere Telefonnummer ist immer möglich, Internet kann auch per Funk sichergestellt werden. Und die Umstellung dauert im schlimmsten Fall nicht länger als einen Tag. Wenn kein Handyempfang, dann muß der Mieter eben ein „Notbüro“ sich suchen oder von zu Hause aus arbeiten.
Außerdem kann ich die Frage so nicht glauben, wie sie dasteht. Als Gewerbetreibender setzt man sich nicht hin und sagt: Telefon geht nicht, Vermieter ist nicht da, so warte ich eben und drehe Däumchen… Bei so wenig Einsatz fürs eigene Geschäft ist da was falsch.
Gruß
BierKiste
Also ich schliese mich den Vorredner an. Es ist Gewerberecht. Und außerdem gibt es auch Internetkaffees.