Haftung Ehepartner KG

Hallo Experten,

Wie sieht es mit der Haftung des Ehepartners des Inhabers einer KG aus, wenn diese in Konkurs geht?

Normale Ehe, kein Ehevertrag, keine Gütertrennung vereinbart.

Haftet der Partner in diesem Falle ebenfalls voll mit seinem Privatvermögen? Was ist mit Ehezugewinnen?

Zusatzfrage: Was wäre die beste Möglichkeit, um in diesem Falle einen „Privatkonkurs“ beider Ehepartner (falls obige Frage mit „ja“ beantwortet wird) zu vermeiden?

Danke und Gruß, Kubi

Hi Kubi,
grundsätzlich haftet der Ehepartner nicht für Schulden, die der andere gemacht hat. Das gilt auch für eine KG.
Die KG ist eine Personengesellschaft, an denen als Gesellschafter der sog. Komplementär und der sog. Kommanditist beteiligt sind. Der Kommanditist haftet nur mit der von ihm durch den KG-Vertrag festgelegten Kapitaleinlage. Wenn diese eingezahlt ist, ist das höchste Risiko, dass sie weg ist.
Der Komplementär ist der Gesellschafter, der mit seinem Privatvermögen voll haftet. Aber wie gesagt, nur mit seinem Privatvermögen, nicht mit dem Vermögen der Ehefrau.
Viele Ehepartner begehen allerdings den Fehler, dass der Partner bei Krediten und Autofinanzierungen mit unterschreiben. Dann sind sie natürlich für diese mitunterschriebenen Schulden mit haftbar.
Ansonsten nicht. Das ist unabhängig von dem vereinbarten Güterstand. Ob Ehevertrag, Gütertrennung oder gesetzliche Zugewinngemeinschaft, das spielt keine Rolle.

Gruß,
Francesco

Danke (owT)
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