Ich habe im April 2002 meinen Westi in eine Hundepension gebracht um
Ihn dort für vierzehn Tage zu beaufsichtigen.
Die Hundepension war beim Tierarzt an der Infotafel empfohlen.
Wir haben uns die Pension angeschaut und einen guten Eindruck
gewonnen.
Es gab allerdings nur eine mündliche Absprache und keine
schriftlichen Verträge.
Am zweiten Urlaubstag kam dann ein Anruf der Pension.Unser Hund sei,
so die Aussage der Pension, beim Ausgang an der Leine von einem
Schäferhund angefallen und tödlich verletzt worden. der sofort
aufgesuchte Tierarzt konnte nur noch den Tod feststellen.
Nach Rückkehr aus dem Urlaub wurde der Pension der Schaden mit
Kaufvertrag auf 1500,- DM definiert.
Dies wurde der Versicherung gemeldet, so die Aussage der Pension.
Seit dieser Zeit hat sich nichts getan, auf telefonische Nachfragen
wird uns mittgeteilt das die Versicherung informiert ist.
Die Schadensmeldung ist jetzt ca. 10 Wochen her.
Bislang gibt es keine schriftliche Reaktion von der anderen Seite.
Die Hundepension, wenn diese gewerblich und versicherungstechnisch
angemeldet ist (???)
hat auch eine Hundeschule integriert. Alles auf dem gleichen Gelände.
Zum Velust unseres lieben Hundes kommt nun die unverschämte Ignoranz
der Gegenseite.
Was würden Sie empfehlen und welche Erfolgsaussichten haben wir.
last euch doch erstmal den Namen und den Ansprechpartner der
Versicherung nennen und setzt euch mit der Vers. direkt in
Verbindung!
Die Haftung liegt grundsätzlich beim Verursacher des Schadens. Dieser hat ihn unverzüglich zu begleichen. Ob der Verursacher dann wieder Ansprüche ggüber seiner Versicherung geltend machen kann, ist für den Geschädigten ohne jeden Belang.
In diesem Fall ist also die Hundepension durch Nennung einer angemessenen Zahlungsfrist in Verzug zu setzen. Kann aber ganz sinnvoll sein, sich die AGBs der Pension mal anzuschauen.
Die Haftung liegt grundsätzlich beim Verursacher des Schadens.
Da will ich dir nicht widersprechen, obgleich der Schaden oft in der Höhe reguliert wird, den die Versicherung reguliert.
Dieser hat ihn unverzüglich zu begleichen. Ob der Verursacher
dann wieder Ansprüche ggüber seiner Versicherung geltend
machen kann, ist für den Geschädigten ohne jeden Belang.
richtig, aber die Frage wäre ja auch noch, wem der Schäferhund gehörte und ob der versichert war und somit die Pension nur „Zwischenhafter“ ist.
In diesem Fall ist also die Hundepension durch Nennung einer
angemessenen Zahlungsfrist in Verzug zu setzen. Kann aber ganz
sinnvoll sein, sich die AGBs der Pension mal anzuschauen.
Das ist da eigentliche Problem, daß viele leider zuviele nie die AGB´s lesen, geschweige denn, wie in diesem Fall überhaupt etwas schriftlich vereinbaren.
Hallo ich bin es nochmal, vielen Dank für Eure schnelle Antwort.
Der Fall wurde von der Hundepension so geschildert: Der Schäferhund war nicht angeleint also streunend. Der Angriff ging sehr schnell vonstatten. Der Schäferhund oder der Halter sind demzufolge unbekannt.
Bei uns bleibt ein bitterer Beigeschmack: die Besitzer der Pension haben einen eigenen Schäferhund…
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo
ich bin kein Jurist, habe aber selbst einen Hund.
Die Frage wäre doch zunächst ob einen Hundeführer (in diesem Fall die Hundepension) eine Schuld trifft, oder ob es nicht einfach ein „Unfall“ war. Mir passiert es immer wieder, dass ich die Hund erst beschnüffeln und dann ansatzlos übereinander herfallen. Wer hat dann Schuld ? Ich ? Das andere Herrchen ?
Ein wildernder Hund ist sicherlich nicht OK. Hat die Hundepension Strafanzeige gestellt ? Wenn nicht, hat die Polizei jetzt keine Chance mehr nach dem Schäferhund-Halter zu suchen.
Die Frage wäre dann, ob die Hundeepension sich allein deswegen nicht richtig verhalten hat und dich um deine Geldansprüche gebracht hat.
Wenn es der Schäferhund der Pension war, müsstetst Du das erstens beweisen und zweitens ein schuldhaftes Verhalten der Hundepension obendrauf. Das wird schwer.
Andreas, der Euren traurigen Verlust durchaus versteht.