Haftung eines Grundstücksbesitzers

Mahlzeit!

Mal ´ne Frage zur Haftung eines Grundbesitzers :smile:

Man stelle sich ein unbebautes Grundstück vor. Dieses ist von allen Seiten frei zugänglich. Wenn also irgendein Bürger meint, er müsse nun unbedingt über dieses Grundstück spazieren, so kann er das derzeit mangels Einfriedung tun.

Was ist denn nun, wenn dieser Bürger versehentlich meint, er müsse sich unbedingt auf diesem Grundstück ein Bein brechen? Oder sich sonstwie irgendwelche Schmerzen zufügen? Sprich also: Wenn sich irgendeine Person auf diesem Grundstück etwas tut?

Haftet dann der Grundstücksbesitzer dafür? Und wenn dem so ist, wie schützt man sich idealerweise vor derartigen Ansprüchen? Eine Einfriedung des Grundstücks ist derzeit (noch) nicht möglich, da die genauen Grenzpunkte erst noch gesetzt werden müssen.
Oder kann der Besitzer des Grundstücks argumentieren, das eigentlich niemand das Recht hat, sich auf dem Grundstück zu bewegen und deswegen Ansprüche ausgeschlossen sind?

Wer kann dazu eine Auskunft geben? Für Antworten bin ich wie immer dankbar. Falls ich mich da jetzt irgendwie unklar oder verworren ausgedrückt hab, kann ich natürlich mit weiteren Informationen oder Erläuterungen dienen.

Vielen Dank schonmal im Voraus.

Gruß vom

Dicken MD.

Verkehrssicherungspflicht
Hallo, Dicker,
das beschreibt am Besten diese Seite: http://www.tu-darmstadt.de/k2/allgem/unfallverh/verk… weswegen ich mir eigene Ergüsse sparen kann .
Also: Mach eine (und wenn auch noch so einfache) Umzäunung für dein Grundstück (hast Du es denn schon gekauft?). Später, wenn es Baustelle ist, ist das noch wichtiger!
Grüße
Eckard.

Hallo !

Unfälle auf Privatgrundstück

Grundstückseigentümer haften nicht für Unfälle, die ungebetene Besucher ihrer Immobilie erleiden.
Grundstückseigentümer trifft keine so genannte Verkehrsicherungspflicht gegenüber ungebetenen „Gästen“.

OLG Düsseldorf 22 U 143/00.

Gruß max

Holla, Eckard!

Erstmal Danke für die Info :smile:

das beschreibt am Besten diese Seite:
http://www.tu-darmstadt.de/k2/allgem/unfallverh/verk…
weswegen ich mir eigene Ergüsse sparen kann .

Hmm. Im wesentlichen ist mir ja schon klar, das ich für Schäden, die ein Dritter auf meinem Grund erleidet, haften muß. Die Frage ist hier aber etwas seltsam.
Denn letztlich ist momentan von außen für den Uneingeweihten nicht zu erkennen, das er sich gerade auf meinem Grund und Boden tummelt. Die Fläche bietet auch nicht unbedingt große Möglichkeiten, sich zu verletzen, dort gibt es z.Zt. weder Baulichkeiten noch Bäume oder sonstiges Gewächs. Eine Brachfläche eben.
Nichts desto trotz wäre es ja denkbar, das irgendwer beim Spazieren auf eben dieser Fläche sich während er in der Nase bohrt wegen eines Schrittfehlers auf die Schnauze legt. Nach meiner Sicht dürfte das eigentlich nicht mein Problem sein. Doch meine Sicht ist wohl nicht unbedingt die richtige :smile:

Also: Mach eine (und wenn auch noch so einfache) Umzäunung für
dein Grundstück

Das ist ja das Problem. Die Grenzmarken sind noch nicht gesetzt. Wo soll ich also den Zaun ziehen?
Ich könnte natürlich ein Schild hinstellen, wo drauf steht, das es sich um Privatbesitz handelt und das Betreten verboten ist. Damit würde ich allerdings den potentiellen „Hinfaller“ direkt darauf hinweisen, das da was zu holen sein könnte. Ist wohl auch nicht so das wahre.
Wobei dann immer noch die Frage bleibt, wo die genauen Grenzen sind.Oder ich lasse alles wie bisher. Hat nie jemanden gestört.

(hast Du es denn schon gekauft?).

Nee, noch nicht. Wird aber spätestens Ende der Woche akut *g*

Später, wenn es Baustelle ist, ist das noch wichtiger!

Das allerdings versteht sich von selbst. Dafür ist sowohl zaun- als auch versicherungstechnisch dann selbstverständlich vorgesorgt. Denn dann stehen die Grenzen auch fest :smile:

Vielen Dank soweit.

Gruß vom

Dicken MD.

Hallo, Max!

Unfälle auf Privatgrundstück

Grundstückseigentümer haften nicht für Unfälle, die ungebetene
Besucher ihrer Immobilie erleiden.
Grundstückseigentümer trifft keine so genannte
Verkehrsicherungspflicht gegenüber ungebetenen „Gästen“.

OLG Düsseldorf 22 U 143/00.

Das Urteil war mir so bekannt, trotzdem Danke dafür. Die Frage ist allerdings, woher der ungebetene Besucher wissen sollte, das er gerade ungebeten auf Privatland rumgeistert. Muß ich dafür sorgen, das für den Besucher erkenntlich ist, das er sich auf Privatland bewegt? Bisher sieht es niemand. Die Fläche ist eben eine freie Brache.

Sollte ich vielleicht ein Schild aufstellen? Doch woher weiß der dann, wo die Grenzen sind? Das weiß ja ich noch nicht einaml verbindlich… *grübel*

Alles nicht so einfach… *g*

Danke jedenfalls für Deine Mühe.

Gruß vom

Dicken MD.

Hi,

Nichts desto trotz wäre es ja denkbar, das irgendwer beim
Spazieren auf eben dieser Fläche sich während er in der Nase
bohrt wegen eines Schrittfehlers auf die Schnauze legt. Nach
meiner Sicht dürfte das eigentlich nicht mein Problem sein.

Ist es auch nicht! aber wenn ein Loch auf dem Grundstück ist und der gute Mann fällt da rein, fragt jeder, warum da kein zaun/Schild o.ä. war.

Außerdem schließ doch einfach eine Bauherrenversicherung ab!

gruss
winkel

anderer Fall
Hallo!

Der im Link genannte Fall liegt hier nicht vor: eine Verkehrssicherungspflicht besteht nämlich nur dann, wenn man einem Dritten das Grundstück zugänglich macht. Die bloße Tatsache, dass ein Grundstück nicht eingezäunt ist, ist kein Zugänglichmachen des Grundstückes. Zweitens setzt das Vorliegen einer Verkehrssicherungspflicht eine Gefahr voraus. Ein Grundstück als solches ist noch keine Gefahr.

Gruß
Tom

Moin!

Nichts desto trotz wäre es ja denkbar, das irgendwer beim
Spazieren auf eben dieser Fläche sich während er in der Nase
bohrt wegen eines Schrittfehlers auf die Schnauze legt. Nach
meiner Sicht dürfte das eigentlich nicht mein Problem sein.

Ist es auch nicht!

Davon ging ich bisher auch aus. Inzwischen weiß ich das aber (leider) besser. Laut Auskunft eines durchaus sehr kompetenten Haftungsrechtsspezialisten ist es sehr wohl mein Problem.

aber wenn ein Loch auf dem Grundstück ist
und der gute Mann fällt da rein, fragt jeder, warum da kein
zaun/Schild o.ä. war.

Eben. Und die Frage nach dem fehlenden Zaun muß ich mir bereits stellen lassen, wenn kein Loch o.ä. auf dem Grundstück ist.

Außerdem schließ doch einfach eine Bauherrenversicherung ab!

Schon passiert :smile:

Danke für Deine Antwort.

Gruß vom

Dicken MD.

Hallo,

ich kann das gar nicht glauben !
Es kann doch nicht einfach jeder über Dein Grundstück latschen und wenn er fällt oder sich an den Brombeerranken piekt, sagen : Du, Grundstücksbesitzer, davon hättest du mich aber abhalten müssen !
Also, wenn hier im Sommer die ganzen Touristen über diverse Äcker die „Natur erkunden“, haftet der Landwirt, wenn denen was passiert ?
Muß man wirklich nicht mit „Gelände“ und sonstigen Überraschungen rechnen, wenn man ein Grundstück betritt, dass definitiv kein öffentlicher Weg o.ä. ist ?
Darf man denn alles, wovon man nicht energisch abgehalten wird ?
Muß man denn gar nicht mehr mitdenken beim Daherkommen ?

Tröste mich. Sag, dass es so ja nun auch wieder nicht ist.
Bitte.

Heike

Ups…
Hi,

ich muß dazu auchmal was fragen…
Was ist, wenn besagtes Grundstück mitten in einem Wassereinzugsgebiet ist und derzeit noch alle baulichen Eingriffe (So auch ein Zaun) nicht gestattet sind?

Danke und Gruß
Maja

Hallo!

Ist es auch nicht. Wenn jemand rechtswidrig ein Grundstück betritt, dann kann er nicht vom Eigentümer Verkehrssicherungspflichten verlangen.

Gruß
Tom

rEcht

Muß man denn gar nicht mehr mitdenken beim Daherkommen ?

Reiserücktrittsversicherung schützen auch im Kriegsfall, schließ sie vielleicht doch ab.

Tröste mich. Sag, dass es so ja nun auch wieder nicht ist.
Bitte.

Heike

Hallo!

Ist es auch nicht. Wenn jemand rechtswidrig ein Grundstück
betritt, dann kann er nicht vom Eigentümer
Verkehrssicherungspflichten verlangen.

Und was, wenn sich Rechtsansprüche überlappen? Wenn ich zum Beispiel ein Grundstück queren muss um zu retten, weil es brennt und mich verletze?

Hallo!

Das ist ein ganz anderer Fall. Es käme ein Anspruch gegen den Geretteten in Betracht.

Gruß
Tom

???
Hallo!

Also das versteh ich jetzt überhaupt nicht.

Gruß
Tom

.
ja. war quatsch. löschen wär gut.