Man stelle sich ein unbebautes Grundstück vor. Dieses ist von allen Seiten frei zugänglich. Wenn also irgendein Bürger meint, er müsse nun unbedingt über dieses Grundstück spazieren, so kann er das derzeit mangels Einfriedung tun.
Was ist denn nun, wenn dieser Bürger versehentlich meint, er müsse sich unbedingt auf diesem Grundstück ein Bein brechen? Oder sich sonstwie irgendwelche Schmerzen zufügen? Sprich also: Wenn sich irgendeine Person auf diesem Grundstück etwas tut?
Haftet dann der Grundstücksbesitzer dafür? Und wenn dem so ist, wie schützt man sich idealerweise vor derartigen Ansprüchen? Eine Einfriedung des Grundstücks ist derzeit (noch) nicht möglich, da die genauen Grenzpunkte erst noch gesetzt werden müssen.
Oder kann der Besitzer des Grundstücks argumentieren, das eigentlich niemand das Recht hat, sich auf dem Grundstück zu bewegen und deswegen Ansprüche ausgeschlossen sind?
Wer kann dazu eine Auskunft geben? Für Antworten bin ich wie immer dankbar. Falls ich mich da jetzt irgendwie unklar oder verworren ausgedrückt hab, kann ich natürlich mit weiteren Informationen oder Erläuterungen dienen.
Verkehrssicherungspflicht
Hallo, Dicker,
das beschreibt am Besten diese Seite: http://www.tu-darmstadt.de/k2/allgem/unfallverh/verk… weswegen ich mir eigene Ergüsse sparen kann .
Also: Mach eine (und wenn auch noch so einfache) Umzäunung für dein Grundstück (hast Du es denn schon gekauft?). Später, wenn es Baustelle ist, ist das noch wichtiger!
Grüße
Eckard.
Grundstückseigentümer haften nicht für Unfälle, die ungebetene Besucher ihrer Immobilie erleiden.
Grundstückseigentümer trifft keine so genannte Verkehrsicherungspflicht gegenüber ungebetenen „Gästen“.
Hmm. Im wesentlichen ist mir ja schon klar, das ich für Schäden, die ein Dritter auf meinem Grund erleidet, haften muß. Die Frage ist hier aber etwas seltsam.
Denn letztlich ist momentan von außen für den Uneingeweihten nicht zu erkennen, das er sich gerade auf meinem Grund und Boden tummelt. Die Fläche bietet auch nicht unbedingt große Möglichkeiten, sich zu verletzen, dort gibt es z.Zt. weder Baulichkeiten noch Bäume oder sonstiges Gewächs. Eine Brachfläche eben.
Nichts desto trotz wäre es ja denkbar, das irgendwer beim Spazieren auf eben dieser Fläche sich während er in der Nase bohrt wegen eines Schrittfehlers auf die Schnauze legt. Nach meiner Sicht dürfte das eigentlich nicht mein Problem sein. Doch meine Sicht ist wohl nicht unbedingt die richtige
Also: Mach eine (und wenn auch noch so einfache) Umzäunung für
dein Grundstück
Das ist ja das Problem. Die Grenzmarken sind noch nicht gesetzt. Wo soll ich also den Zaun ziehen?
Ich könnte natürlich ein Schild hinstellen, wo drauf steht, das es sich um Privatbesitz handelt und das Betreten verboten ist. Damit würde ich allerdings den potentiellen „Hinfaller“ direkt darauf hinweisen, das da was zu holen sein könnte. Ist wohl auch nicht so das wahre.
Wobei dann immer noch die Frage bleibt, wo die genauen Grenzen sind.Oder ich lasse alles wie bisher. Hat nie jemanden gestört.
(hast Du es denn schon gekauft?).
Nee, noch nicht. Wird aber spätestens Ende der Woche akut *g*
Später, wenn es Baustelle ist, ist das noch wichtiger!
Das allerdings versteht sich von selbst. Dafür ist sowohl zaun- als auch versicherungstechnisch dann selbstverständlich vorgesorgt. Denn dann stehen die Grenzen auch fest
Grundstückseigentümer haften nicht für Unfälle, die ungebetene
Besucher ihrer Immobilie erleiden.
Grundstückseigentümer trifft keine so genannte
Verkehrsicherungspflicht gegenüber ungebetenen „Gästen“.
OLG Düsseldorf 22 U 143/00.
Das Urteil war mir so bekannt, trotzdem Danke dafür. Die Frage ist allerdings, woher der ungebetene Besucher wissen sollte, das er gerade ungebeten auf Privatland rumgeistert. Muß ich dafür sorgen, das für den Besucher erkenntlich ist, das er sich auf Privatland bewegt? Bisher sieht es niemand. Die Fläche ist eben eine freie Brache.
Sollte ich vielleicht ein Schild aufstellen? Doch woher weiß der dann, wo die Grenzen sind? Das weiß ja ich noch nicht einaml verbindlich… *grübel*
Nichts desto trotz wäre es ja denkbar, das irgendwer beim
Spazieren auf eben dieser Fläche sich während er in der Nase
bohrt wegen eines Schrittfehlers auf die Schnauze legt. Nach
meiner Sicht dürfte das eigentlich nicht mein Problem sein.
Ist es auch nicht! aber wenn ein Loch auf dem Grundstück ist und der gute Mann fällt da rein, fragt jeder, warum da kein zaun/Schild o.ä. war.
Außerdem schließ doch einfach eine Bauherrenversicherung ab!
Der im Link genannte Fall liegt hier nicht vor: eine Verkehrssicherungspflicht besteht nämlich nur dann, wenn man einem Dritten das Grundstück zugänglich macht. Die bloße Tatsache, dass ein Grundstück nicht eingezäunt ist, ist kein Zugänglichmachen des Grundstückes. Zweitens setzt das Vorliegen einer Verkehrssicherungspflicht eine Gefahr voraus. Ein Grundstück als solches ist noch keine Gefahr.
Nichts desto trotz wäre es ja denkbar, das irgendwer beim
Spazieren auf eben dieser Fläche sich während er in der Nase
bohrt wegen eines Schrittfehlers auf die Schnauze legt. Nach
meiner Sicht dürfte das eigentlich nicht mein Problem sein.
Ist es auch nicht!
Davon ging ich bisher auch aus. Inzwischen weiß ich das aber (leider) besser. Laut Auskunft eines durchaus sehr kompetenten Haftungsrechtsspezialisten ist es sehr wohl mein Problem.
aber wenn ein Loch auf dem Grundstück ist
und der gute Mann fällt da rein, fragt jeder, warum da kein
zaun/Schild o.ä. war.
Eben. Und die Frage nach dem fehlenden Zaun muß ich mir bereits stellen lassen, wenn kein Loch o.ä. auf dem Grundstück ist.
Außerdem schließ doch einfach eine Bauherrenversicherung ab!
ich kann das gar nicht glauben !
Es kann doch nicht einfach jeder über Dein Grundstück latschen und wenn er fällt oder sich an den Brombeerranken piekt, sagen : Du, Grundstücksbesitzer, davon hättest du mich aber abhalten müssen !
Also, wenn hier im Sommer die ganzen Touristen über diverse Äcker die „Natur erkunden“, haftet der Landwirt, wenn denen was passiert ?
Muß man wirklich nicht mit „Gelände“ und sonstigen Überraschungen rechnen, wenn man ein Grundstück betritt, dass definitiv kein öffentlicher Weg o.ä. ist ?
Darf man denn alles, wovon man nicht energisch abgehalten wird ?
Muß man denn gar nicht mehr mitdenken beim Daherkommen ?
Tröste mich. Sag, dass es so ja nun auch wieder nicht ist.
Bitte.
ich muß dazu auchmal was fragen…
Was ist, wenn besagtes Grundstück mitten in einem Wassereinzugsgebiet ist und derzeit noch alle baulichen Eingriffe (So auch ein Zaun) nicht gestattet sind?