Haftung eines Handlungsbevollmächtigten

Hallo Rechtsexperten,

ich stehe vor einem Problem, dass viele vielleicht nicht ganz verstehen werden, aber … Hilfe, ich soll befördert werden!

Ich bin seit 15 Monaten in einem Unternehmen als Sachbearbeiter tätig. Eigentlich bin ich mit meiner Arbeit auch zufrieden, aber dem Vorwurf, für diesen Job etwas überqualifiziert zu sein, kann ich mich nicht ganz entziehen.

In Folge einer Umstrukturierung soll ich nun eine Abteilung leiten und im gleichem Atemzug uneingeschränkte Handlungsvollmacht erhalten.

Da sich meine Abteilung aus Mitarbeitern zusammensetzt, die in Ihrer Schulzeit beim Schulsport bei der Auswahl von Manschaftsmitgliedern immer bis zum Schluß auf der Bank befanden (ist zwar ein etwas drastischer Vergleich, aber er trifft die Situation leider), mache ich mir erheblich Gedanken.

Soweit ich das erkennen kann gehe ich doch mit der Handlungsvollmacht doch auch ein Haftungsrisiko ein?! Erschwerend kommt hinzu, dass ich meinen Job vielleicht auch etwas zu eng sehe und hierbei unter Umständen über die Vorstellungen und Wünsche der Eigentümer/Geschäftsführer deutlich hinausgehe.

Kann mir bitte einer von Euch sagen, wie ich mich hier verhalten soll? Als ich meine Bedenken angemeldet habe wurde mir mit Kündigung gedroht. Ich glaube, ich bin dann einer der ersten, der wegen einer selbst abgelehnten Beförderung entlassen worden ist, vor dem Arbeitsrichter steht.

Vielen lieben Dank für Eure Unterstützung.

Gruß
Berntas

Hi Berntas,

ich möchte das jetzt garnicht auf die Handlungsvollmacht abstellen. Zwei Dinge scheinen mir wichtig zu erwähnen :

  • Erstens : Wenn Du „Mist“ machst, ist es eigentlich ziemlich egal, ob Du einen Titel hast oder nicht. Du kannst Abmahnungen bekommen etc., sowohl als Sachbarbeiter als auch als Chef. Die Handlungsvollmacht ist eher dafür gemeint, dass Du bestimmte Vorgänge mit unterschreiben musst. Wenn Du die Leute und die Vorgänge irgendwann gut kennst, kannst Du fast blind unterschreiben. Bis dahin gilt :„Trau, schau, wem“.
  • Zweitens : Du würdest von einer „Arbeitnehmerposition“ in eine Rolle kommen, wo Du auch Vorgesetzter bist. Das ist nicht „einfach so“, man sollte die Führungsaufgabe nicht unterbewerten, gerade dann nicht, wenn es Leistungsdefizite gibt. Da wird dann von den Chef erwartet, dass er auch Kritikgespräche führt, und das ist nicht einfach. Also : fachlich gut zu sein, heisst noch lange nicht, auch diese Aufgabe auszufüllen.

Du solltest mit Deinen Chefs das nochmal in Ruhe besprechen. Mich verwundert natürlich die Formulierung, dass Du gekündigt werden sollst, wenn Du das nicht machst. Ich würde mich da nicht unter Druck setzen lassen. Das klingt mir so, als ob die Dich nicht „befördern“ wollen, weil Du geeignet bist, sondern deswegen, weil sie jemanden für diesen Job brauchen. Nicht gerade die besten Ausgangsbedingungen.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo Hans-Jürgen,

besten Dank für Deine rasche Rückantwort.

Bei meinem früheren Arbeitgeber war ich bereits über lange Jahre in einer leitenden Funktion. Dort hatte ich allerdings den Vorteil, dass ich eine Einheit nahezu von Null aus aufbauen durfte; fast alle Mitarbeiter, die ich führen durfte, wurden durch mich eingestellt, für alle habe ich damals die Hand ins Feuer gelegt.

Der fachlichen Aufgabe sehe ich mich durchaus gewachsen, vor Abmahnungen oder ähnliches habe ich aus diesem Blickwinkel heraus auch nicht wirklich meine Bedenken. Mein Hauptproblem besteht eher in einem „unguten Bauchgefühl“, begleitet von den Bedenken, für tatsächlich eintretende Fehler tatsächlich nach Außen haftbar zu sein.

Es wird sicherlich sehr viel Papier bewegt. Wenn ich dort meine Unterschrift mit aufbringe habe ich eine gewisse Sicherheit, dass fachlich alles in Ordnung geht. Nur wie ist es, wenn Mitarbeiter z.B. per Telefon oder ähnliches inhaltlich falsche oder unvollständige Aussagen von sich geben. Ich bin deren Vorgesetzter. Kommt hier keine Haftung meinerseits zum tragen?

Dass man versucht, mich unter Druck zu setzen, kommt m.E. daher, dass sie keinen anderen haben, dem sie die Aufgabe zutrauen … und was bleibt ist dieses Bauchgefühl.

Gerne höre ich nochmals von Dir, gerne aber auch von anderen Lesern.

Mit besten Grüßen
Berntas

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Hi Berntas,

wenn es Dir auf die rechtlichen Aspekte ankommt, google doch am besten mal „Handlungsvollmacht“ und „Aussenverhältnis“, da kannst Du einiges nachlesen.

Bei meinem früheren Arbeitgeber war ich bereits über lange
Jahre in einer leitenden Funktion. Dort hatte ich allerdings
den Vorteil, dass ich eine Einheit nahezu von Null aus
aufbauen durfte; fast alle Mitarbeiter, die ich führen durfte,
wurden durch mich eingestellt, für alle habe ich damals die
Hand ins Feuer gelegt.

Bei einem so guten Verhältnis geht die Führung ja fast von allein. Bei der schwierigen „Luschen-Truppe“, die Du übernehmen sollst, ist das aber sicherlich kein Selbstläufer. Führungserfahrung ist da aber immer gut.

Der fachlichen Aufgabe sehe ich mich durchaus gewachsen, vor
Abmahnungen oder ähnliches habe ich aus diesem Blickwinkel
heraus auch nicht wirklich meine Bedenken. Mein Hauptproblem
besteht eher in einem „unguten Bauchgefühl“, begleitet von den
Bedenken, für tatsächlich eintretende Fehler tatsächlich nach
Außen haftbar zu sein.

Wenn das Bauchgefühl nicht stimmt, ist das schon ein Alarmsignal. Die innere Stimme sagt einem manchmal mehr als man denkt (und als man hören möchte…)
Durch Deine Unterschrift wird maximal Deine Firma haftbar. (sofern es sich um eine Kapitalgesellschaft, also z.B. GmbH, AG) Ich kann mir keine Konstellation vorstellen, wo Du als Person einem Dritten gegenüber haftbar bist. Im Innenverhältnis zu Deinem Arbeitgeber musst Du Dich natürlich verantworten, was Du da machst. Kurz gesagt, hast Du ja mit der HV eine Befugnis, Deine Firma nach außen zu vertreten, aber Du unterschreibst ja nicht als Privatperson, sondern IMMER auf einem Stempel der Firma.

Es wird sicherlich sehr viel Papier bewegt. Wenn ich dort
meine Unterschrift mit aufbringe habe ich eine gewisse
Sicherheit, dass fachlich alles in Ordnung geht. Nur wie ist
es, wenn Mitarbeiter z.B. per Telefon oder ähnliches
inhaltlich falsche oder unvollständige Aussagen von sich
geben. Ich bin deren Vorgesetzter. Kommt hier keine Haftung
meinerseits zum tragen?

In erster Linie wird der Mitarbeiter zur Rechenschaft gezogen, der falsche Informationen rausgibt - jedenfalls dann, wenn er so gut eingearbeitet wurde, daß er es besser wissen müßte. Wenn das öfter vorkommt, fällt das auch auf Dich zurück, man sagt dann, daß Du das vielleicht nicht im Griff bzw. im Blick hast.

Um was für eine Branche und um was für eine Größe der Firma und des Teams handelt es sich denn ?

Gruss Hans-Jürgen
***