hallo zusammen!
es geht um die frage der haftung für beiträge in foren oder gästebüchern (in einschlägigen kreisen ja eine berüchtigte problematik). ich verstehe den grund für die derzeitige rechtslage nicht wirklich und die ist (wie ich gehört habe) anscheinend so:
wenn ich hier im forum jemanden beleidigen (o.ä.) würde, haften die geschätzen betreiber dieses forums für den mist, den ich verzapfe (falls jemand klage einreicht).
im nicht-virtuellen leben eigentlich eine absurde vorstellung- da sieht die lage bekanntlich anders aus:
wenn ich in einer kneipe jemanden beleidige, würde kein mensch auf die idee kommen, deswegen den wirt zu verklagen (weil der mir in dem falle die infrastruktur zu verfügung stellt).
mir fehlt da ein schritt in der begründung für die aktuelle praxis- kann mir vielleicht hier jemand erklären worauf sie sich stützt?
wenn ich hier im forum jemanden beleidigen (o.ä.) würde,
haften die geschätzen betreiber dieses forums für den mist,
den ich verzapfe (falls jemand klage einreicht).
stimmt, in erster Linie haftest Du selbst als „Störer“. Die Forumsbetreiber gelten als sog. „Mitstörer“, da sie die Störung (des Rechtsfriedens) durch die fortgesetzte Veröffentlichung aufrechterhalten.
Der Wirt in Deinem Beispiel tut das ja nicht. Wenn Du zu jemandem sagst „Du A…“ wird er das ja kaum mitprotokollieren und an die Theke nageln. Die Störung ist also hier nicht fortwirkend.
Allerdings IANAL, kann alo durchaus auch daneben liegen.
Gruß Eckard.
hallo eckard,
da hier anscheinend sonst niemand was einfällt, scheinst du richtig zu liegen. war ja mal wieder ein eher kleineres detail (als jura-laie hätte ich irgendwas „großes“ als hintergrund vermutet…)