Hallo Lars,
wer als Einzelunternehmer Geldvermögen hat kennt die
Unsicherheit. Ständig ist man in Gefahr wegen irgendeiner
Patentrechtsverletzung/Urheberrechtsverletzung/Markenverletzung
angeklagt zu werden weil man irgendetwas nicht beachtet hat.
Es kann jederzeit teuer werden und die Adresse steht ja
überall groß im Impressum.
Hast Du schon mal recherchiert, inwieweit für Deine konkrete Tätigkeit evtl. Versicherungen existieren, die dich für den Fall der Fälle „schützen“ könnten ?
Da eine GmbH zu kostenintensiv ist und EUR 25.000,- als
Verlust (bei einer GmbH Insolvenz) auch nicht wenig sind für
eine Einzelperson wollte ich hier mal in die Runde fragen wie
man denn als Einzelunternehmer - falls man mit einer
erheblichen Summe angeklagt wird - vorsorgen kann.
- Alles Geldvermögen an die Ehefrau, nur wielange kann
rückwirkend das Geld vom Kläger gefordert werden?
In aller Regel haftet wie schon erwähnt nur der „Unternehmer“ und nicht der Ehepartner. Es gibt hier zwar Ausnahmen, diese sind jedoch schon recht speziell.
Und es ist in der Tat so, dass vor (!) der Gründung einer Einzelunternehmerschaft viele Vermögenswerte auf den Ehepartner übertragen werden.
Allerdings sind hier durchaus berechtigte Zweifel angebracht, wie sie ja bereits von meinen Vorschreibern genannt wurden.
Ich bin mir nun nicht zu 100% sicher, daher solltest Du wenn vielleicht wirklich einmal einen Rechtsanwalt konsultieren aber ihr könntet u.U. folgendes machen:
Das „wertvolle“ Vermögen wird Deiner Frau übertragen allerdings unter einer sog. „auflösenden Bedingung“ nach § 158 (2) BGB. Damit wäre folgendes möglich:
Ihr vereinbart die Übertragung des Vermögens per Rechtsgeschäft an Deine Frau. Dabei wird aber ebenfalls festgelegt, dass für den Falle einer möglichen Scheidung/Trennung das Rechtsgeschäft, sprich die Übertragung des Vermögens, rückgängig gemacht wird.
Natürlich ist die Sache mit einem erheblichen Vertrauensbeweis verbunden und könnte nicht selten auch schon bei Übertragung zu „Missverständnissen“ führen. Hier wird es nun aber sehr philosophisch oder psychologisch.
- Behaupten das jeglicher Wohnungsinhalt der Frau gehört,
auch wenn die Rechnungen (z.b. Plasma-TV, Sofa) auf einem
selber ausgestellt sind?
Kannst Du vergessen. Im Fall der Fälle interessieren die Gläubiger bzw. den Insolvenzverwalter nur schriftliche und vor allem rechtlich gesicherte Fakten. So kommt man dann auf keinen Fall davon.
Bei der Mobilcom Pleite war es damals so das Gerhard Schmid
die Privatinsolvenz angemeldet hatte und seine Frau aber
steinreich war.
Ja aber war es denn da nicht so, dass Mobilcom schon immer eine Kapitalgesellschaft war und Schmid nur wegen Insolvenzverschleppung vor Gericht stand ? In so einem „Ausnahmefall“ haftet man auch trotz GmbH mit dem eigenen Vermögen.
VG
TraderS