Haftung f Selbständige begrenzen: Vermögen an Frau

Hallo,

wer als Einzelunternehmer Geldvermögen hat kennt die Unsicherheit. Ständig ist man in Gefahr wegen irgendeiner Patentrechtsverletzung/Urheberrechtsverletzung/Markenverletzung angeklagt zu werden weil man irgendetwas nicht beachtet hat. Es kann jederzeit teuer werden und die Adresse steht ja überall groß im Impressum.

Da eine GmbH zu kostenintensiv ist und EUR 25.000,- als Verlust (bei einer GmbH Insolvenz) auch nicht wenig sind für eine Einzelperson wollte ich hier mal in die Runde fragen wie man denn als Einzelunternehmer - falls man mit einer erheblichen Summe angeklagt wird - vorsorgen kann.

  1. Alles Geldvermögen an die Ehefrau, nur wielange kann rückwirkend das Geld vom Kläger gefordert werden?
  2. Behaupten das jeglicher Wohnungsinhalt der Frau gehört, auch wenn die Rechnungen (z.b. Plasma-TV, Sofa) auf einem selber ausgestellt sind?

Welche Tricks und Vorschläge gibt es?

Bei der Mobilcom Pleite war es damals so das Gerhard Schmid die Privatinsolvenz angemeldet hatte und seine Frau aber steinreich war.

Mich würde interessieren wie das praktisch abläuft und welche Fristen es da gibt.

Hi Lars,

zu Deiner eigentlichen Frage kann ich Dir leider nicht weiter helfen. Aber: Frau weg, Geld weg. Diese Möglichkeit solltest Du einbeziehen.

Bye
Rolf

Hi Lars,

Welche Tricks und Vorschläge gibt es?

Da fällt mir nur die Gütertrennung ein: http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCtertrennung

Als ich vor vielen Jahren unser Haus gekauft habe, stand beim Verkäufer (ein kleinerer Bauunternehmer): „Herr Mustermann, in getrennten Gütern lebend“.

Aber:
Du verlagerst dein gewerbliches Risiko auf ein persönliches. Frau weg - Geld weg.

Wenn soviel Geld vorhanden ist, das sich die Sorge darum lohnt, dann ist IMHO auch Geld für eine GmbH vorhanden.

mfg Ulrich

HI,

Wenn soviel Geld vorhanden ist, das sich die Sorge darum
lohnt, dann ist IMHO auch Geld für eine GmbH vorhanden.

Auf eine Art schon, nur wenn das Geld fest gebunden ist, etwa in einem Haus oder einem Grundstück oder anderweitig fest ist, kann man zwar „vermögend“ sein, muss aber dennoch nicht die nötige Liquidität für eine GmbH-Gründung haben.

VG
TraderS

Hallo Lars,

wer als Einzelunternehmer Geldvermögen hat kennt die
Unsicherheit. Ständig ist man in Gefahr wegen irgendeiner
Patentrechtsverletzung/Urheberrechtsverletzung/Markenverletzung
angeklagt zu werden weil man irgendetwas nicht beachtet hat.
Es kann jederzeit teuer werden und die Adresse steht ja
überall groß im Impressum.

Hast Du schon mal recherchiert, inwieweit für Deine konkrete Tätigkeit evtl. Versicherungen existieren, die dich für den Fall der Fälle „schützen“ könnten ?

Da eine GmbH zu kostenintensiv ist und EUR 25.000,- als
Verlust (bei einer GmbH Insolvenz) auch nicht wenig sind für
eine Einzelperson wollte ich hier mal in die Runde fragen wie
man denn als Einzelunternehmer - falls man mit einer
erheblichen Summe angeklagt wird - vorsorgen kann.

  1. Alles Geldvermögen an die Ehefrau, nur wielange kann
    rückwirkend das Geld vom Kläger gefordert werden?

In aller Regel haftet wie schon erwähnt nur der „Unternehmer“ und nicht der Ehepartner. Es gibt hier zwar Ausnahmen, diese sind jedoch schon recht speziell.
Und es ist in der Tat so, dass vor (!) der Gründung einer Einzelunternehmerschaft viele Vermögenswerte auf den Ehepartner übertragen werden.

Allerdings sind hier durchaus berechtigte Zweifel angebracht, wie sie ja bereits von meinen Vorschreibern genannt wurden.

Ich bin mir nun nicht zu 100% sicher, daher solltest Du wenn vielleicht wirklich einmal einen Rechtsanwalt konsultieren aber ihr könntet u.U. folgendes machen:

Das „wertvolle“ Vermögen wird Deiner Frau übertragen allerdings unter einer sog. „auflösenden Bedingung“ nach § 158 (2) BGB. Damit wäre folgendes möglich:

Ihr vereinbart die Übertragung des Vermögens per Rechtsgeschäft an Deine Frau. Dabei wird aber ebenfalls festgelegt, dass für den Falle einer möglichen Scheidung/Trennung das Rechtsgeschäft, sprich die Übertragung des Vermögens, rückgängig gemacht wird.
Natürlich ist die Sache mit einem erheblichen Vertrauensbeweis verbunden und könnte nicht selten auch schon bei Übertragung zu „Missverständnissen“ führen. Hier wird es nun aber sehr philosophisch oder psychologisch.

  1. Behaupten das jeglicher Wohnungsinhalt der Frau gehört,
    auch wenn die Rechnungen (z.b. Plasma-TV, Sofa) auf einem
    selber ausgestellt sind?

Kannst Du vergessen. Im Fall der Fälle interessieren die Gläubiger bzw. den Insolvenzverwalter nur schriftliche und vor allem rechtlich gesicherte Fakten. So kommt man dann auf keinen Fall davon.

Bei der Mobilcom Pleite war es damals so das Gerhard Schmid
die Privatinsolvenz angemeldet hatte und seine Frau aber
steinreich war.

Ja aber war es denn da nicht so, dass Mobilcom schon immer eine Kapitalgesellschaft war und Schmid nur wegen Insolvenzverschleppung vor Gericht stand ? In so einem „Ausnahmefall“ haftet man auch trotz GmbH mit dem eigenen Vermögen.

VG
TraderS

Hallo Ulrich,

die Gütertrennung wirkt tatsächlich nur zum Zeitpunkt der Eheschließung, also nur für das vor Eheschließung erworbene Vermögen. Wenn man es tatsächlich durchführen wollte, müsste man immer, wenn man eine Verbindlichkeit eingeht, einen extra Haftungsverzicht des Gläubigers gegenüber der Ehefrau einbauen. Dass gegenüber dem Hauskäufer klargemacht wurde, dass nur der eine Ehegatte dies verkauft, kann dem Gläubiger egal sein.

Aber:
Du verlagerst dein gewerbliches Risiko auf ein persönliches.
Frau weg - Geld weg.

Wenn soviel Geld vorhanden ist, das sich die Sorge darum
lohnt, dann ist IMHO auch Geld für eine GmbH vorhanden.

Dem knn ich nur zustimmen.

Gruß,
Oskar

Hallo Lars,

  1. Alles Geldvermögen an die Ehefrau, nur wielange kann
    rückwirkend das Geld vom Kläger gefordert werden?

in der Insolvenz bis zu 10 Jahre.

Gruß,
Oskar

Hi Oskar,

die Gütertrennung wirkt tatsächlich nur zum Zeitpunkt der
Eheschließung, also nur für das vor Eheschließung erworbene
Vermögen.

Das verstehe ich aber anders:

http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCtertrennung

Die Gütertrennung ist wie die Gütergemeinschaft ein vertraglich vereinbarter Güterstand zwischen Eheleuten im deutschen Familienrecht (vgl. § 1414 BGB). Gütertrennung wird durch notariellen Ehevertrag vereinbart. Durch die Gütertrennung erfolgt eine vollständige Trennung der Vermögensmassen beider Ehegatten, ohne dass nach der Scheidung der Ehe von einem der beiden ein Zugewinnausgleich zu gewähren ist. Jedem Ehegatten obliegt die Verwaltung seines Vermögens. Gegenüber Dritten wirkt die Gütertrennung nur, wenn sie ins Güterrechtsregister eingetragen oder dem Dritten bekannt ist.

Letzteres war ja bei mir der Fall durch die Formulierung „in getrennten Gütern lebend“.
Nehmen wir also an, Max Mustermann wäre ein Einzelunternehmer. Dann bestellt er bei der Firma GigaHot 100 Stück Wärmeflaschen mit dem obigen Zusatz. Dann ist er nur alleine mit seinem Vermögen dafür haftbar, seine Frau aber nicht. Er muß aber bei jeder Aktion eben diesen Zusatz schreiben.

So habe ich die Gütertrennung verstanden.

mfg Ulrich