Hallo,
ich möchte mir die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für meine Homepage von einem Rechtsanwalt ausarbeiten lassen.
Meine Frage: Wenn ich mich als Betreiber der Homepage an diese AGBs halte und Klagen (Schadensansprüche etc.) gegen mich gerichtet werden, kann ich mich an dem Rechtsanwalt schadlos halten?
Herzlichen Dank für deine Antwort und für alle zusätzlichen Informationen im Sinne dieser Frage.
Meine Frage: Wenn ich mich als Betreiber der Homepage an diese
AGBs halte und Klagen (Schadensansprüche etc.) gegen mich
gerichtet werden, kann ich mich an dem Rechtsanwalt schadlos
halten?
Wohl kaum, den die Schadensersatzansprüche werden wohl kaum auf die AGB zurückzuführen sein.
da gehst du wohl von einem etwas eigenartigen Verständnis anwaltlicher Tätigkeit aus. Eine AGB-Erstellung ist eine höchst komplexe Sache, da gerade in diesem Bereich neben dem geschriebenen (und auch häufiger mal geänderten) Recht auch jede Menge Rechtsprechung zu beachten ist. Damit ist dieser Bereich weit stärkeren und häufigeren Aktualisierungen unterworfen, als viele andere Rechtsbereiche. D.h. zunächst einmal schon, dass man als ordentlicher Kaufmann seine AGB eigentlich ständig im Blick haben müsste. Nun ist es aber natürlich zudem auch noch so, das die Rechtsprechung längst nicht immer eindeutig ist, und Dinge, die das OLG X seit Jahren so sieht beim OLG Y vollkommen anders gesehen werden, und dass der eine Senat beim BGH durchaus auch eine andere Position als der andere Senat zu bestimmten grundlegenden Dingen hat.
Ende vom Lied: Der Anwalt kann nur nach bestem Wissen und Gewissen AGBs erstellen und kann nur dann in Haftung genommen werden, wenn er vorsätzlich oder zumindest groß fahrlässig Dinge übersehen oder falsch geregelt hat und daraufhin genau wegen dieser bestimmten Falschformulierung ein Prozess gegen dich gewonnen wird, der sonst sicher zu deinen Gunsten ausgegangen wäre (viel Spaß dabei, dies zu beweisen).
Und ganz unabhängig davon ist es natürlich so, dass auch die besten AGB der Welt die geltenden Gesetze nicht aushebeln können, und auch trotz AGB du dir eine Menge (berechtigte) Klagen einhandeln kannst. So kannst du z.B. dreimal reinschreiben, dass du die Mängelgewährleistung für Neuwaren ausschließt, nutzen wird es dir nichts, und dafür kann auch kein Anwalt dann etwas. Gerade im Bereich des Verbraucherschutzes ist dispositives Recht inzwischen massiv durch zwingende Rechtsvorschriften verdrängt worden, und der Handlungsspielraum im Rahmen von AGB wird von Jahr zu Jahr enger.
Gruß vom Wiz
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]