Genau das werde ich jetzt auch machen!
Danke schon mal
Genau das werde ich jetzt auch machen!
Danke schon mal
Es geht im Grunde darum, dass die Hundehalterin eine Rechtsschutz hat und ich nicht.
Sie könnte also die Sache die normalen Wege gehen lassen, so das der Halter des Autos erstmal alles Beweisen muss usw.
Da sich der Anwalt des Autohalters sich aber nur an mich wendet und mir schon mal 80 Euro für den Brief berechnet hat, würde ich gern einen Weg finden die Haftungsfrage für den Hund allgemein an die Hundehalterin weiter zu geben, so dass ich keinen Anwalt brauch und alles über ihre Rechtsschutz läuft.
Es geht im Grunde darum, dass die Hundehalterin eine Rechtsschutz hat und ich nicht.
Sie könnte also die Sache die normalen Wege gehen lassen, so das der Halter des Autos erstmal alles Beweisen muss usw.
Da sich der Anwalt des Autohalters sich aber nur an mich wendet und mir schon mal 80 Euro für den Brief berechnet hat, würde ich gern einen Weg finden die Haftungsfrage für den Hund allgemein an die Hundehalterin weiter zu geben, so dass ich keinen Anwalt brauch und alles über ihre Rechtsschutz läuft.
Es geht im Grunde darum, dass die Hundehalterin eine Rechtsschutz hat und ich nicht.
Sie könnte also die Sache die normalen Wege gehen lassen, so das der Halter des Autos erstmal alles Beweisen muss usw.
Da sich der Anwalt des Autohalters sich aber nur an mich wendet und mir schon mal 80 Euro für den Brief berechnet hat, würde ich gern einen Weg finden die Haftungsfrage für den Hund allgemein an die Hundehalterin weiter zu geben, so dass ich keinen Anwalt brauch und alles über ihre Rechtsschutz läuft…
Es geht im Grunde darum, dass die Hundehalterin eine
Rechtsschutz hat und ich nicht.
Dann soll die Halterin das melden und die Verteidigung bzw. Schdensregulierung übernehmen.
Da sich der Anwalt des Autohalters sich aber nur an mich
wendet und mir schon mal 80 Euro für den Brief berechnet hat,
würde ich gern einen Weg finden die Haftungsfrage für den Hund
allgemein an die Hundehalterin weiter zu geben, so
Da müssen Sie offiziell bei der Halterin Regress anmelden. Ohne Anwalt wird das nix.
die Sorgfalt von der in dem Gesetzestext gesprochen wird
Im bürowesen= Sorgfalt und bei Tieren= Fprsorgepflicht !!!
Hallo,
Sie haben sich doch sorghaft verhalten, sie trifft keine schuld, da sie auf den Tiereigentümer gehört haben.
Wenn dieser dabei war, ist doch alles gut für Sie.
Der Gesetzestext bedeutet:
Wenn Sie mit dem Tier alleine gewesen wären, dann hätten Sie die Pflicht!!!
Aber so war es ja nicht!!!
ich wiederhole mich nochmal:
Der Eigentümer war dabei und Sie trifft keine Schuld !!!
GRuß von Nonne
Hallo bernd, ich habe noch etwas herausgesucht!!!
Sie waren nur die sogenannte Hilfsperson und nicht der Hundehalter!!!
Ein Hundehalter ist derjenige der den HUnd unterhält ( Steuern zahlt, Fressen gibt und Unterkunft)
Wird ein Verkehrsunfall sowohl durch ein Kraftfahrzeug als auch durch ein Tier verursacht, so haften Fahrzeughalter und Tierhalter gemeinsam. Ein geschädigter Dritter kann sich aussuchen, an wen von beiden er sich halten will.
In welchem Umfang Kfz.- und Tierhalter untereinander für den Schaden aufkommen müssen, läßt sich dagegen nicht allgemeingültig festlegen. Der jeweilige Haftungsanteil hängt vielmehr von den Umständen ab, insbesondere davon, welche der beiden Schadensursachen mehr zum Unfall beigetragen hat.
In einem Fall, den das Landgericht Nürnberg-Fürth zu entscheiden hatte, zog der beklagte Hundebesitzer den kürzeren: Die Richter erlegten ihm drei Viertel des Schadens auf. Die am Unfall mitbeteiligte Autofahrerin kam mit einem Viertel davon.
(Urteil des Landgericht Nürnberg-Fürth vom 13. Juli 1995, Az. 2 S 2256/95; rechtskräftig)
Liebe Grüsse von Nonne 213
Genau das werde ich jetzt auch machen!
Danke schon mal
hallo Bernd,
schreiben Sie den Anwalt an und erklären ihm, daß Sie nicht der Hundehalter sondern nur eine Hilfsperson
( 30 Minuten an der leine gehalten) waren.
Alles Gute, grüsse von Nonne
Ich wuerde einen freundlichen Brief an den Anwalt schreiben und ihm Namen und Anschrift der Eigentuemerin des Hundes mitteilen.
Sehr geehrter Herr RA blablabla,
bitte wenden Sie sich in dieser Angelegenheit an Frau Sowieso, Anschrift. Frau Sowieso ist ueber den Vorgang informiert und erwartet Ihre Nachricht.
Mit freundlichen Gruessen.
Tut mir leid, dass ich mich wiederhole: Anwalt aufsuchen. Nur der kann solche Einzelfallfragen bewerten. Außerdem nach kostenloser Erstberatung fragen.