Hallo,
ich habe den Hund meine Freundin ausgeführt, die mich dazu aufgeordert hat ihn ohne Leine laufen zu lassen, weil es spät war, die Strassen frei und der Hund gut hört.
Ich bin also los, der Hund hat sich an einer einfahrt erschrocken und ist vor ein Auto gesprungen, das war nicht sehr schön und auch sehr teuer, weil ich in der Tierklinik gleich eine Rechnung von 600 Euro begleichen musste, dem Hund geht es schon wieder gut!
Nun möchte der Halter des Auto 650 Euro von mir für einen Lackschaden, worauf ich ihm gesagt habe dass es der Hund meiner Freundin ist und sie sich an sie wenden solle.
Ihr Anwalt schreibt mir jetzt aber dass ich verantwortlich für den Hund wäre, genau wie ein Hundebesitzer und für den Schaden aufkommen muss.
Wer weiss ob ich, oder die Eigentümerin des Hundes, in diesem Fall Haftbar sind?
Danke schon mal für jede ernst gemeinte Hilfe!
P.S: Eine Haftpflicht bestand zum Schadenszeitpunkt leider nicht.
Hallo,
nach dem Gesetz ist es so:
(1) Die Haftung des Tierhüters nach § 834 BGB
Wortlaut der Norm:
„Wer für denjenigen, welcher ein Tier hält, die Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt,
ist für den Schaden verantwortlich, den das Tier einem Dritten in der im § 833 bezeichneten
Weise zufügt. Die Verantwortlichkeit tritt nicht ein, wenn er bei der Führung der Aufsicht die im Verkehr
erforderliche Sorgfalt beobachtet oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt
entstanden sein würde.“
Wichtigstes Merkmal der Haftung ist, dass sich der Tierhüter im Gegensatz zum Tierhalter entlasten
kann, wenn er nachweist, dass er sich verkehrserforderlich sorgfältig verhalten, das Tier aber trotzdem
bspw. aus seinem Zwinger ausgebrochen ist, oder aber er sich zwar nicht sorgfältig verhalten hat, der
konkret eingetretene Schaden aber auch bei sorgfältiger Betreuung eingetreten sein würde.
Wichtige besondere Fragen
WICHTIG: Nur Tierhüter und Nutztierhalter können sich auf diese Weise entlasten – nicht der
“normale” (“Luxus-”)Tierhalter, der aus bloßen Gefährdungsgesichtspunkten heraus
Lieb Grüsse von Nonne213
hallo,
nein Sie müssen garnichts bezahlen!!!
Warum habe Sie denn die Klinik Kosten übernommen???
Der Tiereigentümer hat Sie doch dazu motiviert, den Hund los zu lassen, dann trifft Sie doch gar keine Schuld.
Außerdem muss der Hund versichert sein und der Lackschaden vom Auto muß die Versicherung leisten oder der Tiereigentümer selbst, wenn die Versicherung nicht dafür auf kommen würde.
Liebe Grüße von Andrea
Um es kurz zu machen: der Anwalt hat meiner Ansicht nach Recht. Ihre Freundin ist als Hundehalterin verschuldensunabhängig haftbar. Sie dürften aus der Fahrlässigkeitshaftung nicht ´rauskommen, weil man Hunde allgemein nicht unangeleint im Straßenverkehr herumlaufen lässt. Der Geschädigte kann damit wählen, von wem er die Kohle haben will. Die endgültige Aufteilung zwischen Ihnen und der Freundin ist Ihre Privatsache. Bei Interesse: §§ 833, 823, 840, 421, 426 BGB lesen.
Vielen dank für die schnelle Antwort!
Ich versteh das bist jetzt so, da der Hund ja auf die Strasse vor ein Auto gelaufen ist, wird man davon ausgehen dass ich nicht die erforderliche Sorgfalt beachtet habe.
Da mir ja aber vom Tierhalter gesagt worden ist dass es ausreicht, immer ein Auge auf den Hund zu halten, weil er sich von Strassen fern hält, habe ich meiner Meinung nach schon die Sorgfalt beachtet!? :I
Das leuchtet mir ein 
ist es denn sicher so das allein das betreten eines Bürgersteiges mit einem Hund ohne Leine fahrlässig ist, laut Gesetz?
Hallo,
die Kosten habe ich übernommen weil der Hund schmerzen hatte und ich keine wahl hat.
eine versicherungpflicht besteht soweit ich weiss in schleswig holstein nicht.
mfg
Der Hundeeigentümer haftet und der tatsächliche Hundeführer, der den Hund hat laufen lassen.
Gesamtschuldnerische haftung im AUßernverhältnis, so dasss der Autofahrer sich sein Geld von einem SChädiger holen kann. Im internen Ausgleich kommt es darauf an, ob die Weisung der Eigentümerin zu einem Mitverschulden führt, so dass der Schaden ggf. zwischen beiden zu teilen wäre.
hallo Bernd, das ist sehr nett von Ihnen die Kosten für die Klinik zu bezahlen, aber nicht notwendig, weil Sie keine Schuld trifft.
Der Eigentümer/ in hat Sie angewiesen, den Hund laufen zu lassen und Sie haben es nicht eigenwillig gemacht,
darauf kommt es an.
Ich hoffe nicht, das Ihre Freundschaft jetzt unter dem
Sachverhalt zu leiden hat.
wenn keine versicherung eintritt gehen die Kosten an den Eigentümer des Tieres.
Wenn Sie einen Anwalt hinzu ziehen möchten, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Sachenrecht.
Viel Glück und alles GUTE weiterhin.
Liebe Grüße von Nonne213
Hallo,
die Kosten habe ich übernommen weil der Hund schmerzen hatte
und ich keine wahl hat.
eine versicherungpflicht besteht soweit ich weiss in schleswig
holstein nicht.
hallo Berns,
lt. GEFHG sind nur gefährliche Hunde in Schleswig Holstein versicherungspflichtig, dann muß es die Haftpflichtversicherung des Eigentümers übernehmen.
Kosten für Klinik und Kosten für eine neue Lackierung.
Brüße von Nonne213
mfg
Nein; fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt missachtet. Dies ist anhand des Einzelfalles zu prüfen. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie da noch was rausholen können, ggfs auch aufgrund des Mitverschuldens des Autofahrers, führt kein Weg am Gang zum Rechtsanwalt vorbei. Via Internet kann Ihnen keiner dazu seriöse Angaben machen,
Das leuchtet mir ein 
ist es denn sicher so das allein das betreten eines
Bürgersteiges mit einem Hund ohne Leine fahrlässig ist, laut
Gesetz?
1 „Gefällt mir“
um sicher zu gehen, würde ich mich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
Ich meine jedoch, daß der Tierhüter (nicht gewerbsmäßig)
für den Schaden nicht aufkommen muß, sondern der Tierhalter.
gruß
Christian
Das ist von Anfang an auch mein Standpunkt, ich habe den Hund noch nie an der Leine geführt und auch noch nie gesehen dass er un geplant die Straße betreten hätte, er hat immer unmittelbar auf meine Anweisungen reagiert.
Darum ist es für mich ein Unfall den ich nicht verschuldet habe, der Hund hätte mir eine eventuelle Leine auch aus der Hand reißen können.
Nach den Aussagen von Waldmann und fragesteller xyz bin ich mir jetzt wieder nicht so sicher, wenn ich mich jetzt gegen die Sache zur Wehr setze und am ende eine Teilschuld zugesprochen bekommen, bin ich mit den Anwaltskosten ja wieder auf 600 Euro.
ich denke auch das sich die Sache hier nicht klären lässt, ich wollte nur sehen ob ich einfach nichts tun soll/kann, weil es ja halt nicht mein Hund ist und ich auch gar keine lust habe dem Autohalter was zu zahlen, von dem ich denke dass es gar nicht so schlimm sein kann, am Unfallabend konnte er und sein Beifahrer komischer weise keinen Schaden ausmachen.
Noch mal danke für Eure Hilfe!
) Der Freundschaft geht es bestens, es geht im runde darum, dass die Hundehalterin eine Rechtsschutz hat und ich nicht.
Sie könnte also die Sache die normalen Wege gehen lassen, so das der Halter des Autos erstmal alles Beweisen muss usw.
Da sich der Anwalt des Autohalters sich aber nur an mich wendet und mir schon mal 80 Euro für den Brief berechnet hat, würde ich gern einen Weg finden die Haftungsfrage für den Hund allgemein an die Hundehalterin weiter zu geben, so dass ich keinen Anwalt brauch und alles über ihre Rechtsschutz läuft.
Eltern haften fuer Ihre Kinder und Eigentum verpflichtet faellt mit dazu ein. Es war nicht Dein Hund und Du hast auch nicht grob fahrlaessig gehandelt, weil Du die Anweisungen der Eigentuemerin des Hundes befolgt hast.
Recherchiert habe ich dies jedoch nicht.
Hallo Bernd,
welche Sorgfalt ?
Der Eigentümer des Tieres hat Ihnen doch bewußt gesagt, sie sollen den Hund laufen lassen.
Also liegt die Fürsorge beim Eigentümer und nicht bei Ihnen.
Liebe Grüße von Nonne 213
1 „Gefällt mir“
Im bürowesen= Sorgfalt und bei Tieren= Fprsorgepflicht !!!
Hallo, dann verweisen Sie den gegnersichen Anwalt bitte auf den Eigentümer.
Schreiben Sie ihm, sie haben auf den Befehl des Eigentümers gehandelt haben und er solle sich an den Eigentümer wenden.
Grüße von Nonne213
1 „Gefällt mir“
die Sorgfalt von der in dem Gesetzestext gesprochen wird 
Im bürowesen= Sorgfalt und bei Tieren= Fprsorgepflicht !!!