Liebe Wer-weiss-was Experten
Ich hätte da folgende Frage:
Ist eine Haftung für eine leicht fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung der Aufsichtpersonen (nicht der Eltern) ausschliessbar ?
Es geht um eine Sportgruppe, die keinem Verein angegliedert ist.
Das heisst es besteht weder eine Unfallversicherung noch eine Versicherung (die normalerweise Vereine mit Jugendgruppen haben)
die im Falle von leicht fahrlässiger Aufsichtspflichtverletzung
eintritt. Wir als Übungsleiter machen das ganze ehrenamtlich
und würden uns daher gerne per Unterschrift der Eltern absichern, dass wir bei leichter Fahrlässigkeit in der Verletzung der Aufsichtspflicht nicht haften. Ich bin mir nur nicht so ganz sicher ob das rechtlich zulässig ist.